Falsche Note eines Lehrers?

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Abiturbenotung. Aktuell schreibe ich mein Abitur und wir haben die Benotung vor der Konferenz bereits gesagt bekommen. Dabei wurde in einem Fach gesagt, dass ich die gleiche Punktzahl erhalte wie im Halbjahr davor. Dies waren 15 Punkte. Jetzt nach der Konferenz und bei Ausgabe der bisherigen gesammelten Punkte stehen dort stattdessen 14 Punkte. Ich habe meinem Lehrer vor drei Wochen bereits eine Mail geschrieben und Anfang dieser Woche nochmal, auf beide bisher keine Reaktion. Dies führt rechnerisch zu dem Unterschied, dass ich 12/13/13/13 schreiben muss zu meinem gewünschten Schnitt anstatt 12/12/13/13. Kann ich meinen Lehrer aufgrund der vorherigen Aussage auf diese Note fest machen oder habe ich Pech gehabt? Es könnte sein, dass ich letztendlich sowieso genug Punkte schreibe, aber sollte ich jetzt im schnitt tatsächlich nur 12,5 Punkte schreiben, wäre das ja echt doof.

Ich hatte ihn gefragt, ob er eventuell in der Zeile verrutscht ist, oder ob es gewollt war, dass es dann doch nur 14 Punkte sind. Keine Reaktion. Daher bin ich aktuell wirklich bei dem Gedanken, Einspruch einzulegen und die vorher gesagte Note zu erhalten, da ich so gar keine Reaktion auf zwei Mails mehr echt nicht in Ordnung finde. Nur weil ich nicht mehr in seinem Unterricht sitze ist das Problem ja jetzt nicht verschwunden.

LG

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Notfall (!) Abitur Frage: Aufgabenstellung im Deutsch LK?

Liebe Gute-Frage Gemeinschaft,

bei der Bearbeitung einer Aufgabenstellung eines Sachtextes mit einem weiterführenden Schreibauftrag ist mir eine wichtige Frage aufgekommen, die ich bisher leider noch nicht beantworten konnte. Angesichts der morgigen LK-Prüfung (!) würde ich mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnten.

Wenn die Aufgabenstellung lautet: "Analysieren Sie...", setzt der Erwartungshorizont bei der Analyse eine Wiedergabe des Gedankengangs in seinen wesentlichen Merkmalen, eine Analyse der Argumentationsstruktur, der sprachlich-stilistischen Besonderheiten, der Leserlenkung, der Intention sowie der Wirkungsmöglichkeiten voraus.

Meine Frage ist, wie es sich verhält, wenn die Aufgabenstellung einfach oder mehrfach konkretisiert ist.

Im Jahr 2019 lautete die Aufgabenstellung: "Analysieren Sie die Rede. Erläutern Sie dabei die wesentlichen Aussagen und untersuchen Sie, wie der Redner das Thema als Schriftsteller entfaltet und welche Wirkungsmöglichkeiten sich daraus ergeben." Hierbei wurden im Erwartungshorizont neben der Wiedergabe des Gedankengangs lediglich eine Untersuchung der sprachlich-rhetorischen Gestaltung, der Gedankenentfaltung und der Wirkungsmöglichkeiten erwartet. Nicht aber die Argumentationsstruktur.

Im Jahr 2021 lautete die Aufgabenstellung: "Analysieren Sie den vorliegenden Auszug im Hinblick auf die Position und die Aussagen der gedanklichen Entfaltung. Berücksichtigen Sie dabei die Argumentationsweise und die Art der Leserlenkung." Hierbei waren im Erwartungshorizont die Position, der Gedankengang, die Argumentationsweise und die Leserlenkung zu berücksichtigen. Nicht jedoch die sprachlich-stilistischen Mittel.

Natürlich kann die Verwendung der Sprache in andere Teilbereiche wie z.B. die Leserlenkung mit einbezogen werden, jedoch war dies nicht explizit aufgeführt.

Deshalb lautet meine Frage: Sollte eine Konkretisierung der Analyse vorliegen, gilt es dann nur die in der Aufgabenstellung angegebenen Punkte aufzugreifen oder müssen auch die nicht erwähnten Punkte bearbeitet werden?

Ich habe Angst, auf einen Punkt einzugehen, der am Ende nicht bewertet wird. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr mich hier aufklären könnten.

1000 Dank und liebe Grüße,

Louis

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