In diesem Vers wird das arabische Wort (sharru) (شَرُّ) verwendet, das mit Schlimmstes, Böses oder Schlechtes übersetzt werden kann. Wenn du das verstanden hast, könnte die Antwort auf deine Frage wie folgt lauten:

Die Weisheit hinter der Erschaffung des Bösen (sharru)

Frage:

Ist das Böse von Allahs Willen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Um fortzufahren:

Wenn der Wille Allah dem Erhabenen zugeschrieben wird, so gibt es zwei Arten: Einen universellen, vorherbestimmten Willen und einen religiös-gesetzlichen Willen. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass der universelle, vorherbestimmte Wille zwangsläufig eintritt. Er kann etwas sein, das Allah liebt, wie Gehorsam, oder etwas, das Allah verabscheut, wie Sünden. Was den religiös-gesetzlichen Willen angeht, so ist er nur auf das gerichtet, was Allah liebt, und er kann eintreffen oder auch nicht, denn Allah hat den Dienern die Wahl zwischen Gehorsam und Sünde gegeben, wie bereits in der Fatwa Nr. 130717 erläutert wurde.

Wenn dies also geklärt ist, dann geschieht das Böse durch Allahs universellen Willen, nicht durch Seinen gesetzlichen Willen.

Man muss jedoch beachten, dass alle Taten Allahs vollkommene Weisheit enthalten. Die Diener mögen einen Teil dieser Weisheit begreifen oder auch nicht, und ihre beschränkten Verstandeskräfte mögen daran scheitern, sie zu erfassen. Aus diesem Grund basiert die Religion auf dem Glauben an das Verborgene und der Bestätigung aller Arten der absoluten Vollkommenheit Allahs und der Verneinung jeglicher Unvollkommenheit von Ihm, dem Erhabenen.

Dementsprechend gibt es nichts, das Allah erschaffen hat und in dessen Existenz zwar ein relatives Böses enthalten ist, dessen Nutzen jedoch größer ist als sein Schaden. Und dieser Anteil des Bösen wird nicht Allah zugeschrieben, sondern Seinen Kreaturen. Allah wird nur die Weisheit dahinter zugeschrieben. Wie Ibn Al-Qayyim sagt: Allah, der Erhabene, hat alle schlechten Dinge durch Seinen Willen und Sein Urteil aus Seiner Weisheit bestimmt, und in Anbetracht dieser Weisheit sind sie eine Form Seiner Gunst. Denn der Erhabene Herr begeht niemals etwas Böses, sondern all Sein Handeln ist Güte, Wohl und Weisheit, wie Allah der Erhabene sagt: "In Deiner Hand liegt alles Gute." (3:26) Und der Gesandte Allahs, Frieden und Segen seien auf ihm, der Ihn am besten kannte, sagte: "Und das Böse kommt nicht von Dir." So erschafft Er keinen absoluten, in jeder Hinsicht bösen Zustand, sondern bei allem, was Er erschaffen hat, liegt Nutzen und Weisheit vor, auch wenn in Teilen davon ein relatives Böses enthalten ist. Vom absoluten, allumfassenden Bösen jedoch ist Er frei und erhaben. (Schifa'a Al-'Alil von Ibn Al-Qayyim)

Scheich Ibn Uthaimin sagte: "Allah hat alles erschaffen, das Gute und das Böse. Doch das Böse wird Ihm nicht zugeschrieben, denn Er erschuf das Böse aus Weisheit, wodurch es durch diese Weisheit zu etwas Gutem wurde. So liegt das Böse nicht in Allahs Taten, sondern in Seinen Geschöpfen. Allahs Geschöpfe lassen sich in drei Kategorien einteilen:

1- Absolut böse, wie das Feuer und Iblis in Anbetracht ihrer Wesensart. Doch in Anbetracht der Weisheit, für die Allah sie erschuf, sind sie gut.

2- Absolut gut, wie das Paradies, die Gesandten und die Engel.

3- Es enthält Gutes und Böses, wie die Menschen, die Dschinn und die Tiere." (Fataawa Ibn Uthaimin)

In den Fatwas mit den folgenden Nummern 2855, 121395, 131433 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass es nicht angemessen ist, Allah zu beschreiben, als ob Er das Böse für Seine Diener gewollt hätte, obwohl Er der Erhabene es erschuf und ins Dasein rief.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] الحكمة من خلق الشر

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Der Hass der Juden und ihre Feindseligkeit gegenüber dem Islam und seinen Anhängern besteht seit der Entstehung des Islam und wird andauern bis die Stunde kommt, und Allah, der Erhabene und Glorreiche, hat festgelegt, dass der Sieg den Leuten der Wahrheit (Ahlul-Haqq) gehören wird, auch wenn die Unterdrückung der Juden lange währt und ihr Staat dominiert.

Und in diesem Hadith informiert der wahrhaftige Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, über eines der Anzeichen für den Anbruch der Stunde, und dies ist das Stattfinden eines Krieges zwischen Muslimen und Juden. So sagt er, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, zu den anwesenden Gefährten, womit aber alle bis zum Ende der Zeit gemeint sind: "Die Stunde wird nicht kommen, bis ihr gegen die Juden kämpft." Und das wird geschehen, wenn Jesus, der Sohn Marias (Isa ibn Maryam), Frieden sei auf ihm, herabkommt und die Muslime mit ihm und die Juden mit dem Dajjal (Antichrist) sind.  

In diesem Krieg wird alles mit den kämpfenden Muslimen zusammenarbeiten, sogar die unbelebten Dinge wie Steine und Ähnliches, wenn immer ein Jude sich hinter etwas davon versteckt, wird es sprechen und den Muslim auffordern: "O Muslim, hier ist ein Jude hinter mir, komm und töte ihn!" Das tatsächliche Sprechen von unbelebten Dingen ist wahr.   

In einer Überlieferung von Muslim heißt es: "Außer dem Gharqad, denn er ist ein Baum der Juden." Gharqad ist eine bekannte Dornenbaumart in der Region von Jerusalem, und dort wird der Dajjal und die Juden getötet werden. Die Bedeutung ist: Dass alles von Pflanzen und unbelebten Dingen mit den Muslimen zusammenarbeitet, um die Juden zu töten, außer diese Baumart; deswegen wird sie ihnen zugeordnet.

Und in dem Hadith: Ein Beweis dafür, dass der Islam bis zum Jüngsten Tag andauern und über all seine Feinde siegen wird.  

Und in ihm: Eines der Anzeichen für seine Prophetenschaft, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm. [1]

[1] الراوي : أبو هريرة | المحدث : البخاري | المصدر : صحيح البخاري الصفحة أو الرقم: 2926 | خلاصة حكم المحدث : [صحيح]

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Die Frage des Entnehmens und Kürzens von Bart

'Alawi bin 'Abdil-Qaadir as-Saqqaf  

Generalsupervisor der Darr as-Suniyah Institution

17. Rabī' al-Awwal 1430

Alles Lob gebührt Allah und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs.

Weiter nun:  

Es gibt viele Überlieferungen (Ahadith), die das Wachsenlassen des Bartes und das Belassensein anordnen. Die Summe ihrer Überlieferungen lautet: (أوفُوا), (أرخُوا), (أرجُوا), (وفِّروا) und (أعفُوا). Ihre Bedeutungen sind alle nahe beieinander. Es gibt keine Überlieferung mit dem Wortlaut: (اترُكوا) oder (أكرِموا). Die Überlieferungen sind:

1. Die Überlieferung von 'Abdullah bin 'Umar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, in einer (marfoo') Überlieferung: "Kürzt die Schnurrbärte und lasst (أوفُوا) die Bärte wachsen." Überliefert von Muslim.

2. Die Überlieferung von Abu Hurairah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, in einer (marfoo') Überlieferung: "Schneidet die Schnurrbärte und lasst (أرخُوا) die Bärte herab." Überliefert von Muslim, und es kam mit dem Wortlaut "Lasst die Bärte herunter" mit dem Buchstaben Gim.  

3. Die Überlieferung von 'Abdullah bin 'Umar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, in einer (marfoo') Überlieferung: "Vermehrt (وفِّروا) die Bärte und kürzt die Schnurrbärte." Überliefert von Al-Bukhari.

4. Die Überlieferung von 'Abdullah bin 'Umar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, in einer (marfoo') Überlieferung: "Schneidet die Schnurrbärte und lasst (أعفُوا) die Bärte sein." Überliefert von Al-Bukhari und Muslim mit dem Wortlaut: "Kürzt die Schnurrbärte."

Und diese Wortlaute allesamt deuten auf das Wachsenlassen, das Pflegen und das Vermehren hin. Und hier ist die Erläuterung dessen:  

(Lasst wachsen) von al-Ifaa' (Ausfüllen): Und das ist die Vervollständigung und Nicht-Verminderung. Es heißt in Taaj al-'Aroos: "Seine Sache ist ifaa, d.h. sie war komplett und reichlich." Und in Maqaayees al-Lughah: "Wafi ist ein Wort, das auf Vervollständigung und Komplettierung hindeutet."

(Lasst herab) von al-Irkhaa' (Herabhängen): Und das bedeutet Verlängerung und Herabhängen. Darunter: Er ließ die 'Imamah (Turban) herab, bedeutet: Er verlängerte sie. Und er ließ den Sitar (Vorhang) herab, bedeutet: Er ließ ihn hängen. (Siehe Taaj al-'Aroos)  

(Lasst herunter) Ihr Ursprung ist Arji'oo, von al-Irjaa' (Hinauszögern): Und das ist das Hinausschieben. Als er sagte: "Kürzt die Schnurrbärte", sagte er danach: "Und lasst die Bärte herunter", d.h. zögert sie hinaus und kürzt sie nicht.

(Vermehrt) Von at-Tawfeer (Vermehrung): Und das ist die Vielzahl. Ibn Faris sagte in Maqaayees al-Lughah: "Wafara ist ein Wort, das auf Vielzahl und Vollständigkeit hindeutet." Und im Qaamus al-Muheet: "Er waffara ihn, at-Tawfeer: Er mehrte ihn." Und in Lisaan al-'Arab: "Er waffara ihn: Er mehrte ihn."  

(Lasst sein) Al-I'faa', der Ursprung seiner Bedeutung in der Sprache ist: Das Lassenlassen, wie in Taaj al-'Aroos und anderswo. Du sagst: "Afaa Allahu 'anka", d.h. Er ließ deine Bestrafung sein. Und "Ich 'afawtu über so-und-so", d.h. ich ließ ihn und seinen Zustand und bestrafte ihn nicht. Und es kommt mit der Bedeutung des Wachsenlassens und der Vielzahl, denn in Lisaan al-'Arab heißt es: "Die Leute 'afaw: Sie wurden viele. Und in der Herabgesandten Offenbarung: {bis sie 'afaw} [Al-A'raaf:95], d.h. bis sie viele wurden. Und die Vegetation, die Haare und anderes 'afaa, sie sind 'aafin: Es wurde viel und lang. Und in dem Hadith, dass er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, befahl, den Bart i'faa' zu lassen. Das bedeutet, dass sein Haar vermehrt und gemehrt wird und nicht wie der Schnurrbart geschnitten wird, von: 'afaa asch-shai', wenn es viel und reichlich wurde." Das Ende des Zitats. Und Al-Qurtubi sagte in Al-Mufhim (1/512): Abu 'Ubaid sagte: "Es wird gesagt 'afaa asch-shai', wenn es viel und reichlich wurde."

Du siehst, dass alle Ausdrücke, die in den Ahadith (Überlieferungen) vorkommen, auf Üppigkeit und Reichlichkeit hindeuten, und zwar in der Form eines Befehls, der auf Verpflichtung hindeutet. Und dies wurde durch die Handlungsweise desjenigen, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, bekräftigt. Denn es ist nicht überliefert, dass er etwas von seinem Bart genommen hätte. Vielmehr ist in vielen Ahadith (Überlieferungen) über seine Beschreibung, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm und seiner Familie, erwähnt, dass er (kath al-lihyah) "einen dichten Bart" hatte, überliefert von Al-Buchari und Muslim, und (kathir scha'r al-lihyah) "viele Barthaaare" hatte, überliefert von Muslim. Ebenso ist hinsichtlich der Beschreibung einer Anzahl von Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, überliefert, dass sie (kathiru scha'r al-lihyah) "viele Barthaaare" hatten. Und es ist von keinem der Salaf (Altvorderen) bekannt, dass er seinen Bart jemals vollständig rasiert hätte. Deshalb stimmten die Rechtsgelehrten darin überein, dass das Rasieren des Bartes verboten (haram) ist. Mehr als einer überlieferte den Konsens (Idschma') darüber, darunter Ibn Hazm mit den Worten: "Sie stimmten überein, dass das Rasieren des gesamten Bartes eine unzulässige Verstümmelung (مُثْلةٌ) ist." Ibn Taymiyyah hat dem nicht widersprochen, siehe: (Marātib al-Ijmā) (S. 120), und siehe: (al-Iqnā fī Masā'il al-Ijmā) (2/299). Shaykh Abdul-Aziz ibn Baz sagte in Majmū al-Fatāwā (3/373): "Die Regel bezüglich des Bartes im Allgemeinen ist unter den Gelehrten umstritten, ob es obligatorisch ist, ihn wachsen zu lassen oder ob es erlaubt ist, ihn zu kürzen. Was das Rasieren betrifft, so weiß ich von keinem Gelehrten, der es erlaubt."

Was das Nehmen davon, das Kürzen und das Trimmen angeht, so ist es, wenn es dazu führt, dass er nicht mehr üppig, reichlich und dicht ist, nicht erlaubt aufgrund der offensichtlichen Bedeutung der oben genannten Texte, die allesamt auf die Verpflichtung des I'faa' (Wachsenlassens), des Taufir (Üppigwerdens) und des Irchaa' (Lockerlassens) hindeuten. Sie waren jedoch uneinig darüber, falls man etwas davon nimmt, während er (der Bart) dennoch üppig und reichlich bleibt. Es gibt dazu zwei Ansichten:

Die erste Ansicht besagt, dass es nicht erlaubt ist, etwas davon zu nehmen. Ihr Beweis ist der Befehl zum I'faa'. Sie haben aus der Bedeutung von I'faa' die des "Belassens" abgeleitet, was eine der beiden Bedeutungen von I'faa' ist. Was die übrigen Ausdrücke des Hadithes angeht, so deuten diese nicht auf die Unzulässigkeit hin, etwas davon zu nehmen.

Die zweite Ansicht besagt, dass es erlaubt ist, etwas davon zu nehmen, während man ihn (den Bart) dennoch üppig und locker wachsen lässt. Ihr Beweis ist, dass I'faa' in der arabischen Sprache auch die Bedeutung von "Reichlichkeit" hat, wie bereits erwähnt. Sie sagen: Wer seinen Bart wachsen ließ und ihn dicht und lang werden ließ, hat das verpflichtende I'faa' erfüllt. Ferner beriefen sie sich auf die Handlungsweise einiger Gefährter (Sahaba) - darunter Ibn 'Umar und Abu Hurairah, möge Allah mit ihnen zufrieden sein - die das über eine Handvoll Hinausgehende nahmen. Dann waren sie uneinig, ob dies während des Opferzustandes (Nusuk) war oder nicht. Diese Meinungsverschiedenheit ändert jedoch nichts an der Grundlage des Beweises, denn wie Ibn 'Abd al-Barr in (Al-Istidhkar) (4/317) sagte: "Wäre es nicht erlaubt gewesen, wäre es auch während der Pilgerfahrt (Hadsch) nicht erlaubt gewesen."  

Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist, dass Ibn 'Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, der Überlieferer des Hadithes "A'fu al-lihaa (Lasst die Bärte wachsen)" selbst derjenige war, der das über eine Handvoll Hinausgehende von seinem Bart nahm. Wer die Unzulässigkeit vertrat, berief sich auf die Regel: "Maßgeblich ist die Überlieferung des Überlieferers, nicht seine Meinung." Und wer die Erlaubnis vertrat, berief sich auf die Regel: "Der Überlieferer weiß am besten, was er überliefert hat." Und er sagte: Ibn 'Umar widersprach seine Überlieferung nicht, sondern das ist vielmehr die Bedeutung von I'faa' (Wachsenlassen).

Eine Mehrheit der Gelehrten vertrat die Erlaubnis, das über eine Handvoll Hinausgehende zu nehmen, darunter der Imam Malik, der Imam Ahmad, 'Ata', Ibn 'Abd al-Barr, Ibn Taimiyah und andere. Nach ihrer Auffassung wurde bei dem, was über eine Handvoll hinausgeht, das I'faa' (Wachsenlassen), der Taufir (das Üppigwerden) und der Irchaa' (das Lockerlassen) erfüllt.

Und Abu l-Walid al-Badschī sagte in (Al-Muntaqā Scharh al-Muwaṭṭa') (4/367): "Ibn Al-Qasim überlieferte von Malik: Es gibt nichts Falsches daran, das vom Bart Herausfallende und Überstehende zu nehmen. Es wurde Malik gefragt: Und wenn er sehr lang wird? Er sagte: Ich bin der Ansicht, dass man davon nehmen und ihn stutzen soll. Und es ist überliefert, dass 'Abdullāh ibn 'Umar und Abu Hurairah, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, das über eine Handvoll Hinausgehende vom Bart nahmen."

Und Ibn Hanī sagte in seinen Masaa'il (Fragen) (2/151): "Ich fragte Abu 'Abdillah über den Mann, der von seinen Wangen (d.h. Bartseiten) nimmt. Er sagte: Er nimmt vom Bart, was über eine Handvoll hinausgeht. Ich sagte: Wie ist es dann mit dem Hadith des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: 'Kürzt die Schnauzbärte und lasst die Bärte wachsen'? Er sagte: Er nimmt von der Länge und von unter dem Kinn. Und ich sah Abu 'Abdillah von seinen Wangen und von unter seinem Kinn nehmen."

Und al-Khallāl sagte in seinem Buch (Al-Wuqūf wat-Taraddschul) (S. 129): "Harb berichtete mir: Ahmad wurde über das Nehmen vom Bart gefragt. Er sagte: Ibn 'Umar nahm davon, was über eine Handvoll hinausging. Und er schien dies auch zu vertreten. Ich fragte: Was ist I'faa'? Er sagte: Es wird vom Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, überliefert. Als ob dies nach seiner Auffassung das I'faa' (Wachsenlassen) sei."

Und al-Mardāwī sagte in (Al-Inṣāf) (1/121): "Und er lässt seinen Bart wachsen... Und es ist nicht makruh, das über eine Handvoll Hinausgehende zu nehmen. Und sein direkter Wortlaut - gemeint ist Ahmad - lautet: Kein Problem damit gibt, dieses zu nehmen und das, was unter dem Hals ist, zu nehmen....."

Und Ibn Batṭāl sagte im Kommentar zu Al-Buchārī (9/147): "'Ata' sagte: Es gibt nichts Falsches daran, etwas Geringes von der Länge und Breite seines Bartes zu nehmen, wenn er reichlich geworden ist."

Und al-Hafidh Ibn 'Abd al-Barr sagte in (Al-Istidhkār) (4/317): "Und dass Ibn 'Umar während der Pilgerfahrt (Hajj) von den Enden seines Bartes nahm, liegt ein Beweis für die Erlaubnis, außerhalb der Pilgerfahrt (Hajj) vom Bart zu nehmen. Denn wäre es nicht erlaubt, wäre es auch während der Pilgerfahrt nicht erlaubt gewesen... Und Ibn 'Umar überlieferte vom Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: 'Und lasst die Bärte wachsen.' Und er wusste am besten, was die Bedeutung dessen war, was er überlieferte. So war die Bedeutung nach seiner Auffassung und der Mehrheit der Gelehrten, das vom Bart Herausfallende zu nehmen. Und Allah weiß es am besten."

Und der Scheich al-Islam sagte in (Sharh al-Umdah) (1/236): „Was das Wachsenlassen (I'faa') des Bartes (Lihyah) betrifft, so wird es gelassen, und wenn man nimmt, was über eine Faustlänge hinausgeht, so ist es nicht verpönt (makruh); dies wurde wie zuvor von Ibn Umar erwähnt. Ebenso das Nehmen dessen, was davon absteht (vom Bart) herausfällt.“ Ende des Zitats.

Und al-Hafiz Ibn Hajar sagte in (Al-Fath) (10/36): "Ich sage: Es scheint, dass Ibn 'Umar diese Spezifizierung nicht nur auf den Opferzustand (Nusuk) beschränkte, sondern den Befehl, den Bart wachsen zu lassen, auf andere als den Zustand bezog, in dem das Erscheinungsbild durch übermäßige Länge oder Breite der Barthaarelänge entstellt wird."

In der Hashiyah (Fußnote) von Ibn 'Abidin (2/459) heißt es: "Es ist nichts Falsches daran, die Enden des Bartes zu nehmen, wenn sie lang sind."

Und al-Ghazali sagte in (Al-Ihya') (1/143): "Und sie waren uneinig darüber, was davon lang geworden ist, und es wurde gesagt: Wenn ein Mann eine Handvoll seines Bartes fasst und das nimmt, was über die Handvoll hinausgeht, so ist daran nichts auszusetzen. Ibn 'Umar und eine Gruppe der Tabi'un (Nachfolger) haben dies getan, und asch-Scha'bi und Ibn Sirin billigten es, un al-Hasan und Qatadah missbilligten es und sagten: Es ist besser, ihn in seinem natürlichen Zustand (Wachsenlassen) zu lassen, gemäß seiner, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, Aussage: 'Lasst die Bärte wachsen.' Der Befehl hierzu ist ähnlich, solange es nicht dazu führt, den Bart zu stutzen und an den Seiten zu runden."

Und al-'Iraqi sagte in (Tarh at-Tathrib) (2/49): "Das I'faa' (Wachsenlassen) des Bartes bedeutet, sein Haar wachsen zu lassen und es reichlich werden zu lassen, und dass man davon nichts nimmt, wie beim Schnurrbart. Es kommt von 'afaa asch-shai' idha kathura wa zada (etwas wurde reichlich und nahm zu)... und die Mehrheit berief sich darauf als Beweis, dass es vorzuziehender ist, den Bart in seinem natürlichen Zustand zu belassen und nichts davon abzunehmen."

Und Ibn al-Hamam sagte in (Fath al-Qadir) (2/270): "Das I'faa' (Wachsenlassen) ist so zu verstehen, dass man den Großteil oder alles davon nicht wegnimmt, wie es die Magier unter den Nicht-Arabern (Ajma) tun... Somit können die Überlieferungen in Einklang gebracht werden."

Und die Aussagen der Gelehrten (Ahl al-Ilm) über die Erlaubnis (Jawaz), das, was über eine Faustlänge hinausgeht, zu nehmen, sind sehr zahlreich, und es kam von keinem der Sahabah (Gefährten) und auch nicht von den Tabi'un (Nachfolgern) – soweit ich weiß – ein Verbot (Tahrim) davon.

Und einige Gelehrte billigten das Schneiden von dem, was über die Faust hinausgeht, und sagten, dass es empfohlen und sunnah ist, und dies ist fern.

In (Al-Bahr ar-Ra'iq) (3/12) heißt es: "Unsere Gefährten sagten: Das I'faa' (Wachsenlassen) bedeutet, ihn (den Bart) zu belassen, bis er dicht und reichlich wird. Und das Qass (Abschneiden) ist darin Sunna, nämlich dass der Mann eine Handvoll seines Bartes fasst und was darüber hinausgeht, abschneidet. So erwähnte Muhammad im Buch (Al-Athar) von Abu Hanifa, er sagte: 'Und daran halten wir uns.'"

Und al-Qurtubi sagte in (Al-Mufhim) (1/512): "Es ist nicht erlaubt, den Bart zu rasieren, auszurupfen oder größere Teile davon abzuschneiden. Was jedoch das Nehmen dessen betrifft, was davon ausfällt sowie das, was aufgrund von Länge und Breite entstellt und zur Aufsehenerregung führt, so ist das nach Malik und anderen der Salaf (Altvorderen) gut."

Und al-Qadi 'Iyad sagte in (Ikmal al-Mu'allim) (2/36): „Was das Nehmen ihrer Länge (Tul) und Breite (Ard) betrifft, so ist es gut (Hasan).“ Ende des Zitats.

Und unter den Gelehrten (Ulama) gibt es jene, die generell (mutlaqan) gegen das Kürzen (Akhz) sind:

Al-Hafidh Ibn Hajar sagte in (Al-Fath) (10/350): „At-Tabari sagte: Eine Gruppe ging nach dem äußeren Wortlaut des Hadith (Überlieferung) und missbilligte (karihu) das Nehmen von irgendetwas vom Bart (Lihyah) in seiner Länge (Tul) und Breite (Ard).“

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Urteil über das Hören verbotener Lieder in Märkten ohne Absicht

Frage:

Was ist das Urteil über das Hören von Liedern in öffentlichen Läden aus Notwendigkeit?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Um fortzufahren:

Die Erklärung des Urteils über Lieder und ihre Arten mit Beweisen ist bereits in der Fatwa Nr. 987 erfolgt, so mögen Sie diese einsehen. Was das Hören verbotener Lieder in Läden, Märkten oder anderswo ohne Absicht, ohne Zuneigung zu ihnen, ohne Genuss daran und ohne ihnen Gehör zu schenken angeht, so ist daran keine Sünde, wenn es sich um etwas handelt, dem man sich nur schwer entziehen kann. Wer gezwungen oder in der Notwendigkeit ist, sich an solchen Orten aufzuhalten, und diese Orte frei von Gesang oder Musik sind, und er keinen Genuss an dem empfindet, was er hört, der wird nicht zur Rechenschaft gezogen, denn Allah, der Erhabene, belastet keine Seele über ihre Kapazität hinaus. Und siehe die folgenden Fatwas Nr.: 13083, 39407, 103368.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] حكم سماع الأغاني المحرمة في الأسواق بدون قصد

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Die Da'wah der-Salafiyyah und die Salafi Gelehrten

Frage:

Was ist Ihre Meinung über die Da'wah der Salafiyyah (ad-Da'wah as-Salafiyyah) und die Richtigkeit ihrer Behauptung, dass sie die errettete Gruppe (al-Firqah an-Nājiyah) sind und dass sie auf dem Weg des Gesandten Allahs und seiner Gefährten sind? Und was ist Ihre Meinung über die Salafi Gelehrten (al-'Ulamā' as-Salafiyyūn)? Bitte erläutern Sie dies ausführlich mit Beweisen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Friede und Segen auf Seinem Gesandten und dessen Familie und Gefährten. Was nun folgt:

Die D'awah der Salafiyyah (ad-Da'wah as-Salafiyyah) ist der Aufruf, nach dem Buch Allahs und der Sunnah Seines Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gemäß dem Verständnis der rechtschaffenen Altvorderen (as-Salaf aṣ-Ṣāliḥ) - der Gefährten (aṣ-Ṣaḥābah) und ihrer Nachfolger (at-Tābi'ūn), die ihnen in Taten und Verständnis am besten folgten - in allen Lebensbereichen zu handeln, sei es in Bezug auf Anbetung ('Ibādāt), Transaktionen (Mu'āmalāt), Politik, Wirtschaft, Soziales usw.

Die Da'wah der Salafiyyah in diesem Sinne ist der Aufruf zur Wahrheit (Da'wat al-Ḥaqq), zu dem Allah in Seinem Buch aufgefordert hat und den der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, in seiner Sunnah befohlen hat. Allah, der Erhabene, sagt: "Folgt dem, was zu euch von eurem Herrn herabgesandt wurde" [Al-A'rāf:3]. Und Er, der Erhabene, sagt: "Und wer sich dem Gesandten widersetzt, nachdem ihm der rechte Weg klar geworden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, den werden Wir in dem [Zustand] belassen, dem er sich zugewandt hat, und in die Hölle treiben - und das ist eine schlimme Bestimmung" [An-Nisā':115]. Und Er, der Erhabene, sagt: "Wenn sie an das gleiche glauben, woran ihr glaubt, dann sind sie somit rechtgeleitet." [Al-Baqarah:137]. Und Er, der Erhabene, lobt die Muhāǧirūn, die Anṣār und diejenigen, die ihnen in Schönheit nachfolgten, indem Er sagt: "Und die Voraneilenden, die Ersten von den Muhāǧirūn und den Anṣār und diejenigen, die ihnen auf die beste Art gefolgt sind - Allah ist mit ihnen zufrieden und sie sind mit Ihm zufrieden, und Er hat für sie Gärten bereitet, durcheilt von Bächen, ewig und auf immer darin zu bleiben; das ist der großartige Erfolg." [At-Tawbah:100].

Es ist überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: "Haltet euch an meine Sunnah und die Sunnah der rechtgeleiteten Kalifen (al-Khulafā' ar-Rāshidīn al-Mahdiyyīn) nach mir..." (Hadith).

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, berichtete auch über die Spaltung der Gemeinschaft in über siebzig Gruppen und erklärte, dass eine einzige Gruppe von ihnen die Gerettete (an-Nāǧiyah) sei, die er als diejenigen beschrieb, die auf seinem Weg und dem seiner Gefährten sind, wie wir in den Rechtsgutachten Nr. 76858 und Nr. 61082 dargelegt haben.

Das ist also die Salafiyyah: Das Befolgen des Buches und der Sunnah des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sowie der Altvorderen - der Gefährten und ihrer Nachfolger in den gepriesenen Generationen.

Was den Fragenden zu den Salafi Gelehrten (al-'Ulamā' as-Salafiyyūn) angeht: Darauf antworten wir, dass alle Gelehrten der Gemeinschaft - sowohl die vorangegangenen (al-Mutaqaddimūn) als auch die nachfolgenden (al-Muta'akhkhirūn) -, die dem Weg der Gefährten folgten, Salafi Gelehrte sind. [Imam] Mālik, Aḥmad, Ash-Shāfi'ī und Abū Ḥanīfah sind Salafi Gelehrte, die dem Weg ihrer Altvorderen (Salaf), der Gefährten (Sahaba), folgten und nichts Neues (Bi'da) erfanden.

Ebenso sind die späteren Gelehrten wie Shaykh al-Islām Ibn Taymiyyah, Shaykh al-Islām Muḥammad ibn 'Abd al-Wahhāb und viele zeitgenössische Gelehrte wie Shaykh Ibn Bāz, Ibn 'Uthaymīn, al-Albānī und die Mitglieder des Ständigen Ausschusses - und wir wollen hier nicht alles aufzählen - allesamt Salafi Gelehrte, die sich durch Aufrichtigkeit (Ṣidq) und den Aufruf zum Buch Allahs und der Sunnah Seines Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sowie deren Verteidigung auszeichneten. Sie haben eine aufrichtige Stimme in der Gemeinschaft, und Alles Lob gebührt Allah.

Wir haben bereits in unserem Portal Biographien einiger Salafi Gelehrter dargelegt, siehe Rechtsgutachten Nr. 5408 über Shaykh al-Mujaddid Muḥammad ibn 'Abd al-Wahhāb, Rechtsgutachten Nr. 7022 über Ibn Taymiyyah, möge Allah ihm barmherzig sein, Rechtsgutachten Nr. 76359 über Shaykh al-'Uthaymīn, möge Allah ihm barmherzig sein, Rechtsgutachten Nr. 64977 über Shaykh al-Albānī und Rechtsgutachten Nr. 11168 über Shaykh Ibn Bāz, möge Allah alle verstorbenen Muslime und aufrichtigen Gelehrten gnädig aufnehmen und uns mit ihnen in Seinem Gnadenreich unter den Propheten, den Aufrichtigen (aṣ-Ṣiddīqīn), den Märtyrern (ash-Shuhadā') und den Rechtschaffenen (aṣ-Ṣāliḥīn) vereinen.

Abschließend verweisen wir den Fragenden auf die Rechtsgutachten Nr. 5608 und Nr. 39218, in denen weitere Erläuterungen zum Salafiyyah enthalten sind.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] الدعوة السلفية والعلماء السلفيون

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Die Empfehlung, die Wudu' (rituelle Reinigung) bei jedem Gebet zu erneuern

Frage:

Einmal sah ich eine Sendung, in der gesagt wurde, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, fünf Gebete mit einer einzigen Wudu' verrichtete. Daher begann ich, meine Wudu' für mehr als ein Gebet beizubehaltenund zu beten. Als einer der Nachbarn meine Freundin besuchte, während ich bei ihr war, und ich nach dem Maghrib-Gebet fertig war, versuchte ich mich zu verstecken, denn ich wollte meine Wudu' beibehalten. Als er durch meine Freundin und ihre Mutter von meiner Tat erfuhr, versuchte er mich zu überzeugen, die Wudu' für jedes Gebet zu wiederholen. Ich war aus einem Grund nicht überzeugt, nämlich dass ich nicht wollte, die Wudu' wegen unseres Gesprächs zu wiederholen. Denn sooft meine Wudu' ungültig wird, erneuere ich sie. In diesem Fall bestand ich darauf, meine Wudu' beizubehalten, da ich nicht zu Hause war und mich schämte, öfter die Toilette aufzusuchen. Zu Hause erneuere ich die Wudu' nur, wenn sie ungültig wird, denn ich leide unter Zwangsgedanken (Waswaas) und tue nichts, bevor ich mir nicht sicher bin. Ich weiß, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, mehr als ein Gebet mit einer Wudu' verrichtete und denke, dass ich ihm von fünf Gebeten erzählt habe. In meinem Herzen gab es Zweifel und ich fürchtete, dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, etwas zuzuschreiben, das er nicht gesagt hat. Werde ich dafür einen Platz in der Hölle haben?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Was nun folgt:

Was du erwähnt hast, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, die fünf Gebete mit einer Wudu' verrichtete, ist wahr. Dies geschah im Jahr der Eroberung (von Mekka). Allerdings ist die Sunna, die Wudu' für jedes Gebet zu erneuern. Es ist jedoch keine Pflicht, die Wudu' für das Gebet zu erneuern, wenn man sich bereits im Zustand der Wudu' befindet. In Sahih Muslim wird von Buraida, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er sagte: "Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, erneuerte seine Wudu' für jedes Gebet. Als dann der Tag der Eroberung kam, erneuerte er seine Wudu' und strich über seine Socken und verrichtete alle Gebete mit einer einzigen Wudu'." Da sagte 'Umar zu ihm: "O Gesandter Allahs, du hast etwas getan, was du sonst nicht getan hast." Er antwortete: "Ich habe es mit Absicht getan, O 'Umar." 

Al-Buchari überliefert von Anas, möge Allah mit ihm zufrieden sein: "Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, erneuerte seine Wudu' für jedes Gebet." Ich fragte: "Was habt ihr dann gemacht?" Er antwortete: "Die Wudu' eines von uns reichte aus, solange er keinen hadath (Zustand der rituellen Unreinheit) hatte."

Ibn 'Abd al-Barr, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in Al-Tamhid: "Die Wudu' für das Gebet ist keine Pflicht für denjenigen, der bereits in einem Zustand der Wudu' ist. Das Eintreten der Gebetszeit und die Anwesenheit des Gebets machen die Wudu' nicht obligatorisch für denjenigen, der sich nicht in einem Zustand der rituellen Unreinheit (hadath) befindet. Die Gelehrten der Muslime sind sich darüber einig."

Sei dir bewusst, dass es vielen Menschen, ja sogar Hadith-Gelehrten, passieren kann, dass sie irrtümlich einen Hadith des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, falsch überliefern, ohne es zu beabsichtigen. Dies kann sogar einigen herausragenden Gelehrten vorkommen, aber es gilt nicht als Lüge über den Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, da sie es nicht absichtlich tun. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: "Wer absichtlich über mich lügt, der soll seinen Platz im Feuer einnehmen." (Übereinkommend überliefert)

Es ist aus deiner Frage und deinen früheren Fragen klar ersichtlich, dass du unter der Einflussnahme des Satans durch Einflüsterungen (Waswaas) leidest. Der Grund dafür ist, dass du dich von den Einflüsterungen vereinnahmen lässt, dich ihnen unterwirfst und dich nicht darum bemühst, sie abzuweisen und dich von ihnen abzuwenden. Wir haben wiederholt erklärt, dass die beste Behandlung für Zwangsgedanken nach der Suche nach Allahs Hilfe darin besteht, sie zu ignorieren, sie nicht zu beachten und sich von ihnen abzuwenden. Siehe die Fatwas Nr. 51601 und Nr. 134196.  

Für weitere Informationen siehe bitte die Fatwa Nr. 106857.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] استحباب الوضوء عند كل صلاة

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Urteil über das Sich-selbst-in-die-Luft-Sprengen

Frage:

Was ist das Urteil über eine Person, die sich selbst in die Luft sprengt, um eine Anzahl von Kaafir (Ungläubigen) Feinden zu töten, in einer sogenannten Märtyreroperation?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Sich selbst in die Luft zu sprengen ist Selbstmord, was haraam (verboten) ist, weil Allah, er sei erhaben, sagt (Interpretation der Bedeutung): „Und tötet euch nicht selbst“ [An-Nisa' 4:29]. Und der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „… Wer sich selbst mit einem Stück Eisen tötet, wird jenes Eisen in seiner Hand halten und es in seinen Bauch in das Feuer der Hölle für immer und ewig stoßen.“ Überliefert von al-Bukhaari, 5442; Muslim, 109.

Das kann nicht mit dem Kind in der Geschichte von al-Ukhdood (der Graben) verglichen werden, weil es sich nicht selbst tötete; vielmehr wurde es vom ungläubigen König getötet. Und es kann nicht mit der Geschichte von al-Baraa' (möge Allah mit ihm zufrieden sein) verglichen werden, der über die Mauer geworfen wurde (um die Tore der Festung zu öffnen), oder dem Hadith über das Hineinstürzen in die Mitte des Feindes, aus demselben Grund. In diesen Fällen bestand die Möglichkeit zu überleben, anders als wenn sich jemand selbst in die Luft sprengt. Zudem führen solche Operationen manchmal dazu, dass eine Person ohne Nutzen oder mit sehr wenig Nutzen stirbt, oder sie verursachen den Tod unschuldiger Menschen, oder sie führen zu weit größerer Vergeltung durch den Feind.

Dies wurde in Fatwas von mehreren führenden zeitgenössischen Gelehrten festgestellt. Der große Gelehrte Shaykh 'Abd al-'Azeez ibn Baaz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: Was ist das Urteil über jemanden, der sich selbst in die Luft sprengt, um eine Anzahl von Juden zu töten?

Er antwortete:

Was ich denke, und ich habe dies mehr als einmal betont, ist, dass dies nicht akzeptabel ist, weil es Selbstmord ist, und Allah sagt (Interpretation der Bedeutung): „Und tötet euch nicht selbst“ [An-Nisa' 4:29]. Und der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer sich selbst mit etwas tötet, wird am Tag der Auferstehung damit bestraft.“ Überliefert von al-Bukhaari, 5700; Muslim, 110. Wenn es einen legitimen Dschihad gibt, dann kann er im Dschihad mit den Muslimen kämpfen, und wenn er getötet wird, dann alles Lob gebührt Allah. Aber sich selbst zu töten, indem er Sprengstoff an sich anbringt, sodass er damit getötet wird, ist falsch und nicht erlaubt.

http:// www.youtube.com/watch?v=hciR4pl-odk

Der Faqih Shaykh Muhammad ibn Saalih al-'Uthaymeen (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde nach dem Urteil über Selbstmordmissionen gefragt.

Er antwortete:

Wir denken, dass die Selbstmordmissionen, bei denen eine Person sicher ist, dass sie sterben wird, haraam sind; tatsächlich gehören sie zu den großen Sünden, weil der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer sich selbst mit etwas in dieser Welt tötet, wird am Tag der Auferstehung damit bestraft.“ Überliefert von al-Bukhaari, 5700; Muslim, 110. Er machte keine Ausnahmen; vielmehr ist dies allgemein anwendbar. Zudem ist der Zweck des Dschihad um Allahs willen, den Islam und die Muslime zu schützen, aber dieser Selbstmordattentäter zerstört sich selbst und verursacht durch den Selbstmord den Verlust eines Mitglieds der muslimischen Gemeinschaft. Zudem schadet es anderen, weil der Feind nicht nur eine Person (als Vergeltung) töten wird; vielmehr werden sie wegen ihm so viele wie möglich töten. Außerdem führt dies zu Druck auf die Muslime wegen dieses Selbstmordattentäters, der möglicherweise nur zehn, zwanzig oder dreißig andere tötet. So führt es zu großem Schaden für die Muslime, wie es jetzt im Fall der Palästinenser mit den Juden geschieht.

Die Ansicht derjenigen, die sagen, dass dies erlaubt ist, hat keine Grundlage; vielmehr basiert dies auf einer falschen Perspektive, weil die negativen Konsequenzen viele, viele Male schlimmer sind als das, was dadurch erreicht werden kann. Sie haben keinen Beweis in der Geschichte von al-Baraa' ibn Maalik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) in der Kampagne von al-Yamaamah, als er seinen Gefährten befahl, ihn über die Mauer zu werfen, damit er das Tor für sie öffnen konnte. Die Handlungen von al-Baraa' führten nicht zwangsläufig zum sicheren Tod, daher überlebte er und öffnete das Tor, und die Leute betraten die Festung. Es gibt also keinen Beweis in dieser Geschichte.

Zitat Ende von Majmoo' Fataawa wa Rasaa'il al-'Uthaymeen, 25/358

Tatsächlich sagte er (möge Allah ihm barmherzig sein) in seiner Fatwa für Majallat ad-Da'wah (1418 AH), als er zu diesem Thema befragt wurde: Meine Meinung dazu ist, dass er sich selbst tötet und dass er in der Hölle dafür bestraft wird, dass er sich selbst getötet hat, wie es in einem saheeh Bericht vom Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erwähnt wird…

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] Ruling on blowing oneself up

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Was ist eure Meinung zu jemandem, der einen ungläubigen Menschen getötet hat, der sich im Westen über den Gesandten Allahs ﷺ lustig gemacht hat? | Asch-Shaykh Mustafa al-Adawi.

Das Hukm (Urteil) für Sabb an-Nabi (Beleidigung des Propheten) ist die Tötung durch Ijma' (Konsens), aber wer ist derjenige, der die Tötung ausführt?

Dies ist eine Mas'alah (Angelegenheit) bei Ahl al-'Ilm (den Gelehrten), wer die Tötung durchführt. Der Imam (Anführer) der Muslime tötet denjenigen, der den Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, beleidigt. Er befiehlt seine Tötung.

Ansonsten geht jede Person und sagt: "Soundso hat den Rasul (Gesandten) beleidigt", und tötet ihn. Du tötest ihn, weil jemand sagte: "Er hat den Rasul beleidigt". Und dadurch verbreitet sich Fawda (Chaos). Sie haben geurteilt (und) fertig [ist die Angelegenheit].

Die Mas'alah (Angelegenheit) ist größer als sie. Den (theoretischen) Sachverhalt der Hinrichtung eines Kafir in den Ländern des Unglaubens, der den Gesandten beleidigt hat, haben sie größer gemacht, als er (eigentlich) ist. Ansonsten ist ein Kafir nach Australien eingereist und hat dutzende Muslime getötet, während sie das Jumu'ah-Gebet verrichteten, ohne Schuld. Und wie der Sprecher sagte, zwei (Menschen) auf einem Schlag zu töten, ist ein unverzeihliches Verbrechen. Und das Töten einer ganzen Bevölkerung ist ein Problem, das betrachtet werden sollte.

https://www.youtube.com/watch?v=Re0pE69jDIQ

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Das Urteil über die Behandlung einer Frau durch einen Arzt

Frage:

Ich leide unter einer Art von Haarausfall oder zumindest einer Ausdünnung an der Stirn, und es gibt in der Stadt spezialisierte Zentren zur Behandlung dieses Zustands. Allerdings ist es ein Mann, der die Diagnose stellt, während eine Frau gemäß seiner Verordnung die Behandlung durchführt (wobei ich bereits versucht habe, mich von einer Ärztin behandeln zu lassen, aber sie hatte bei mir keinen Erfolg). Mein Vater hat es mir jedoch mit der Begründung verboten, dass meine Haare eine Awrah (intimbereich) sind und es nicht erlaubt ist, sie dem Behandler aus welchen Gründen auch immer zu zeigen. Ich habe jedoch das Gefühl, dass es hierbei keine Unrechtmäßigkeit gibt, da es um eine Behandlung und nicht um Schönheit geht. Bitte erteilen Sie mir die richtige Meinung. Danke.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Was nun folgt:

Es ist einer Frau erlaubt, sich von einem männlichen Arzt behandeln zu lassen, gemäß der allgemeinen Meinung der Gelehrten, wenn die Notwendigkeit dazu besteht und keine Frau verfügbar ist, auch wenn sie eine Ungläubige ist.

Was jedoch nicht den Grad der Notwendigkeit erreicht, wie ein erträglicher Schmerz, eine Entstellung, die behandelt werden soll, und dergleichen Bedürfnisse, so hat eine Gruppe von Gelehrten es auch in solchen Fällen erlaubt, dass der Arzt darauf Einblick nimmt, jedoch unter folgenden Bedingungen:

Erstens: Dass keine Frau vorhanden ist, die dafür geeignet ist, weder Muslima noch Ungläubige.

Zweitens: Dass dies in Anwesenheit eines Mahram (Verwandten, die nicht geheiratet werden dürfen) für sie geschieht.

Drittens: Dass nur die erkrankte Stelle enthüllt wird und der Rest gut bedeckt bleibt.

Viertens: Was einige Gelehrte als Bedingung aufgestellt haben, nämlich dass der Arzt vertrauenswürdig sein muss.

Somit ist es für eine Frau erlaubt, sich von einem männlichen Arzt behandeln zu lassen, wenn eine Notwendigkeit oder ein Bedürfnis dafür besteht, gemäß der Meinung dieser Gruppe von Gelehrten. Je näher die erkrankte Stelle am Gesicht, den Händen oder in deren Nähe ist, desto eher ist es aus bloßem Bedürfnis erlaubt. Je näher sie jedoch an der offensichtlichen Awrah (Bauchnabel bis zum Knie) ist, desto stärker muss das zwingende Bedürfnis oder die Notwendigkeit sein.

Al-'Izz ibn 'Abd as-Salaam - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in "Qawaa'id al-Ahkaam" (Grundregeln der Urteile):

"Die Bedeckung der Awrah ist verpflichtend und gehört zu den vortrefflichsten Tugenden und schönsten Gebräuchen, insbesondere bei fremden Frauen. Es ist jedoch erlaubt aus Notwendigkeiten und Bedürfnissen heraus.

Was die Bedürfnisse angeht, so ist es wie der Blick eines jeden der beiden Ehepartner auf den anderen... und der Blick der Ärzte aus Behandlungsgründen...

Was die Darurat (Notwendigkeiten) betrifft: So wie das Qat' (Entfernen) der Sila' al-Muhlikat (tödlichen Geschwülste), und die Mudawah (Behandlung) der Djirah al-Mutlifat (lebensbedrohlichen Wunden), und es wird für den Nadhar (Blick) auf die Saw'at (beiden beschämenden Stellen (das hintere und das hintere Geschlechtsorgan) aufgrund ihrer Qubh (Missbilligung) eine Schiddah al-Hadjah (stärkere Notwendigkeit) vorausgesetzt, was nicht für den Nadhar (Blick) auf die Sa'ir al-'Awrat (übrigen Blößen) vorausgesetzt wird.

Und ebenso wird für den Blick auf die Saw'ah (beschämenden Teile) der Nisa' (Frauen) mehr an Darura (Notwendigkeit) und Hadjah (Bedürfnis) vorausgesetzt als für den Blick auf die Saw'ah (beschämenden Teile) der Ridjal (Männer), wegen der Khawf (Furcht) vor der Iftitan (Versuchung) beim Blick auf ihre Saw'at (beiden beschämenden Stellen), und ebenso ist der Nadhar (Blick) auf das, was nahe den Rukbatayn (Knien) von den Fakhidhayn (Oberschenkeln) ist, nicht wie der Nadhar (Blick) auf die Alyatayn (Gesäße). Intaha (Ende).

Und Al-Khateeb ash-Sharbeeni sagte in "Mughni al-Muhtaaj":

(Und wisse, dass das, was voranging bezüglich des Verbots des Blickes und der Berührung, dort ist, wo es keine Hadjah (Bedürfnis) dafür gibt, aber bei Hadjah (Bedürfnis) sind der Nadhar (Blick) und das Mass (Berühren) erlaubt für Fasd (Aderlass), und Hidjamah (Schröpfen), und 'Iladj (Behandlung), selbst wenn im Fardj (Intimbereich (Vulva etc.)) wegen des Hadjah al-Muldji'ah (dringenden Bedürfnisses) dazu, denn im Tahrim (Verbot) liegt Haradj (Bedrängnis), so darf der Radjul (Mann) die Mar'ah (Frau) behandeln und umgekehrt, und dies sei in Gegenwart eines Mahram (nicht heiratbarer Verwandter) oder Zawdj (Ehemann)... und es wird vorausgesetzt, dass keine Imra'ah (Frau) da ist, die das von einer Imra'ah (Frau) übernehmen kann, und umgekehrt...

Und wenn wir für die 'Iladj (Behandlung) der Mar'ah (Frau) nur eine Kafirah (Ungläubige) und einen [männlichen] Muslim finden, so ist das Dhahir (Offensichtliche), wie Al-Adhra'i sagte: dass die Kafirah (Ungläubige) tuqaddam (vorgezogen wird), weil ihr Nadhar (Blick) und ihr Mass (Berührung) akhaffu (geringere (Übel)) sind als der des Radjul (Mannes).

Bis er sagte: "Und bei der Betrachtung des Gesichts und der Hände reicht ein einfaches Bedürfnis aus, während für andere Körperteile außer den beiden beschämenden-Stellen (Suw'atain) ein stärkeres Bedürfnis erforderlich ist... Und für die beschämenden Stellen (Suw'atain) ist ein noch stärkeres Bedürfnis erforderlich, so dass die Enthüllung aus diesem Grund nicht als Verletzung der Würde angesehen wird, wie sie es von Al-Ghazali überliefert und bestätigt haben." Ende des Zitats.

Ibn Muflih sagte in "Al-Adab asch-Schar'iyyah" (Die rechtlichen Verhaltensweisen):

"Wenn eine Frau krank ist und niemand außer einem Mann verfügbar ist, sie zu behandeln, dann ist es ihm erlaubt, von ihr so viel zu betrachten, wie das Bedürfnis es erfordert, selbst bis zu den Intimbereichen (Farjain). Und ebenso ist es für einen Mann in Bezug auf einen anderen Mann. Ibn Hamdan sagte: 'Und wenn niemand außer einer Frau verfügbar ist, ihn zu behandeln, dann darf sie von ihm so viel betrachten, wie das Bedürfnis es erfordert, selbst bis zu seinen intimbereichen (Farjayhi).'"

Der Qadi [Abu Ya'la] sagte: "Es ist dem Arzt erlaubt, im Bedarfsfall die Awrah einer Frau zu betrachten, worüber der Imam Ahmad in der Überlieferung von Al-Marwazi, Harb und Al-Athram einen Text verfasst hat. Und ebenso ist es einer Frau erlaubt." Ende des Zitats.

Die Quintessenz ist: Wenn das, was du als Haarausfall oder einer Art von Kahlheit an deiner Stirn erwähnst, eine Entstellung ist oder die Befürchtung besteht, dass es sich ausbreitet, und du keine Ärztin findest, die dich behandeln kann, dann ist es dir erlaubt, zu einem Arzt zu gehen, der den Zustand wie von dir beschrieben diagnostiziert, in Anwesenheit eines Mahram für dich und unter Bedeckung des gesamten Kopfes außer der betroffenen Stelle. Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] السوأة.. معناها.. وحكم إظهارها

Anmerkung: As-Saw'ah bezieht sich auf die schwerwiegende 'Awrah (Blöße), d.h. al-Qubl (das vordere Geschlechtsorgan) und ad-Dubr (das hintere Geschlechtsorgan), und es ist eine 'Awrah (Blöße), die sowohl in der Khalwah (Abgeschiedenheit) als auch in Anwesenheit anderer bedeckt werden muss.

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'Abd al-Rahman, der Sohn von Abu Sa'id al-Khudri, berichtete von seinem Vater:

Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Ein Mann sollte nicht die Awrah eines anderen Mannes sehen, und eine Frau sollte nicht die Awrah einer anderen Frau sehen, und ein Mann sollte nicht mit einem anderen Mann unter einer Decke liegen, und eine Frau sollte nicht mit einer anderen Frau unter einer Decke liegen. (Sahih Muslim 338a)

Die Scharīʿa (islamische Gesetzgebung) hat alle Wege versperrt, die zur Begehung von Verbotenem führen könnten, und für die Menschheit die höchsten Ideale und den geraden Weg für das diesseitige und jenseitige Leben vorgezeichnet. Aus diesem Grund wurde der Befehl erteilt, den Blick abzuwenden und das Betrachten der Blößen zu unterlassen; denn dies könnte zur Begehung von Schandtaten führen.

In diesem Hadith untersagte der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, dass ein Mann die Blöße eines Mannes betrachtet oder eine Frau die Blöße einer Frau betrachtet. Darin liegen zwei Angelegenheiten: Erstens der Befehl, die Blöße zu bedecken, und zweitens der Befehl, den Blick abzuwenden. Und Allah hat den ersten unbeabsichtigten und aus Notwendigkeit erfolgten Blick auf das Verbotene erlassen, um den Weg unterscheiden und gehen und sich bewegen zu können. Der Ort des Verbots, die Blöße zu betrachten und sie zu berühren, ist dann, wenn keine Notwendigkeit besteht. Wenn jedoch eine legitime Notwendigkeit besteht, so ist es erlaubt hinzublicken, wie beim Arzt und dergleichen, allerdings nur in dem Maße, wie es nötig ist, und ohne Begierde. Auch gilt das Verbot nicht für Ehepartner, denn jedem von ihnen ist es erlaubt, die Blöße des Partners vollständig zu betrachten. Das Verbot ist stärker beim Blick des Mannes auf die Blöße der Frau, und umgekehrt.

In einer Überlieferung steht anstelle von "Blöße" (ʿAurat): "Nacktheit (ʿUrjat) des Mannes und Nacktheit der Frau", was dieselbe Bedeutung hat. Die Blöße ist alles, dessen Erscheinen als schamhaft empfunden wird. Beim Mann ist es der Bereich zwischen Nabel und Knie, bei der freien Frau der gesamte Körper, es wurde aber auch gesagt: außer dem Gesicht und den Händen.

Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, untersagte, dass ein Mann mit einem anderen Mann zusammen in einem einzigen Gewand ist und dass eine Frau mit einer anderen Frau in einem einzigen Gewand ist. Das heißt, keiner von ihnen soll mit dem anderen in einem Kleidungsstück oder unter einer einzigen Bedeckung nackt zusammen sein, so dass es einen Körperkontakt zwischen ihren Hautoberflächen gibt. Der Sinn ist, dass die nackte Haut des einen die des anderen auf keine Weise berühren soll, denn dies könnte dazu führen, dass einer des anderen Blöße berührt. Und das Berühren ist ebenso verboten wie das Betrachten, sogar noch stärker, da es zu größeren Übeln führen kann.

Das Verbot wurde speziell für Männer mit Männern und Frauen mit Frauen ausgesprochen, denn manche könnten meinen, dass bei Männern mit Männern oder Frauen mit Frauen eine größere Neigung bestünde, die Blößen zu betrachten und zu entblößen. Folglich muss die Blöße eines Menschen vor jedem Fremden, ob Mann oder Frau, bedeckt werden, außer in den von der Scharia erleichterten Fällen wie bei den Mahram-Verwandten. [1]

Die Bedeutung der 'Awrah (Blöße) und ihre Bestimmungen

Frage:

Warum hat ein Mann eine 'Awrah (Blöße)? Und ist es harām (verboten), dass die 'Awrah eines Mannes vor einem Mann oder einer Frau enthüllt wird?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seinen Angehörigen und Gefährten. Weiter nun:

Der Mann hat ebenso eine 'Awrah wie die Frau eine 'Awrah hat. Und es ist nicht erlaubt für den Mann, absichtlich seine 'Awrah vor irgendeinem Mann oder einer Frau zu enthüllen, der/die dies nicht erlaubt ist. Siehe die Details in den Fatwas Nr. 233248 und Nr. 58559.

Was den Grund dafür angeht, dass der Mann eine 'Awrah hat, so ist die Antwort darauf, dass das Verabscheuen der 'Awrah - das, wovor man sich schämt - eine naturgegebene Angelegenheit ist, mit der Allah die Menschen ausgestattet hat. Der Mann und die Frau sind diesbezüglich gleich. Aus diesem Grund sagte Allah der Erhabene über die beiden Ureltern der Menschheit - Adam und Hawwa': "Als sie dann von dem Baum gekostet hatten, zeigte sich ihnen ihre Blöße offenkundig, und sie begannen, Blätter des (Paradies)gartens auf sich zusammenzuheften. Und ihr Herr rief ihnen zu: Habe Ich euch nicht jenen Baum verboten und euch gesagt: Der Satan ist euch ein deutlicher Feind?'" {An-Naml:62}.

Asch-Schaukani sagt in seinem Tafsir: "Sein Wort: 'Als sie dann von dem Baum gekostet hatten, zeigte sich ihnen ihre Blöße offenkundig' - d.h. als sie davon aßen, wurden ihnen ihre Blößen offenbar, weil das, was sie bedeckt hatte, nämlich das Licht, das über ihnen war, abfiel."

Und in Faid al-Qadir von al-Munawi heißt es: "Und die 'Awrah ist die Blöße des Menschen und alles, wessentwegen er sich schämt. Es wird damit auf die Pflicht der Verhüllung derselben angespielt. Ibn al-Kamal sagte: 'Es besteht daher keine Notwendigkeit zu sagen, dass es sich um eine Nachricht im Sinne eines Befehls handelt.' In Al-Sihah heißt es: 'Und die 'Awrah ist jede Schwachstelle, die man fürchten muss (zu enthüllen).' Und der Qadi sagte: 'Die 'Awrah ist alles, dessen Enthüllung Scham hervorruft.' Und ihr Ursprung ist von 'Ār (Schande, Tadel)."

Und Allah weiß es am besten. [2]

[1] معنى العورة وأحكامها

[2] الراوي : أبو سعيد الخدري | المحدث : الألباني | المصدر : صحيح الترمذي | الصفحة أو الرقم : 2793 | خلاصة حكم المحدث : صحيح

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Wenn es dir jedoch nicht möglich ist, ein Ganzkörperbad (Ghusl) zu nehmen (d. h. du bist im Zustand der Dschanaba) und sie keinen Ort findest, an dem du dich waschen kannst, und du befürchtest, dass die Zeit für das Gebet abläuft, dann solltest du die rituelle Trockenreinigung (Tayammum) durchführen und beten. [2]

Wer wissentlich betet, obwohl er dschunub (im Zustand der Ibâda-Untauglichkeit) ist, der hat eine schwerwiegende Tat begangen. Er muss Reue zeigen, sich um Vergebung bittend Allâh zuwenden und dieses Gebet im Tahâra-Zustand (Reinheit) nachholen. Die Tahâra von kleiner und großer Verunreinigung (Tahâra von den beiden Hadath) gehört zu den Bedingungen der Gültigkeit des Gebets. Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch" (Sûra 5:6). Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh nimmt ein Gebet ohne Reinheit nicht an" (Muslim). [3]

Was die erste Frage betrifft, so ist sie Schwachsinn und was die zweite Frage betrifft, so ist dies eine der größten Sünden und nach einigen islamischen Gelehrten sogar Kufr (Unglaube), was dich aus dem Schoß des Islams hinauswirft. [4] Du musst auf jeden Fall beten, ohne Wenn und Aber und der Islam bietet für jede Situation eine Lösung an. Der Islam ist einfach und leicht. [5] [6]

Einige Dinge, die für den "Janāb" verboten sind

Frage:

Ist es einem "Janāb" erlaubt, den Koran zu hören? Bitte informieren Sie uns, möge Allah Sie segnen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Was nun folgt:

Die Gelehrten haben einige Dinge erwähnt, die für den "Janāb" verboten sind, einige davon sind sich einig, während andere unterschiedlich sind, und das Hören der Rezitation des Korans gehört nicht dazu. Zu den verbotenen Dingen für den "Janāb" gehören:

Erstens: Das Gebet, gemäß dem Wort Allahs: "O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch." [Al-Mā'idah: 6].

Zweitens: Das Tawāf (Umrunden) um die Kaaba, gemäß der Überlieferung von Ibn Abbās bei At-Tirmidhī und anderen, dass der Tawāf eine Art Gebet ist, außer dass Allah es erlaubt hat, währenddessen zu sprechen. Wer also spricht, soll nur Gutes sagen.

Drittens: Das Berühren des Mus'haf (Koranbuch), gemäß dem, was im Muwatta steht, dass in dem Buch, das der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - für 'Amr ibn Hazm geschrieben hat, steht: "Niemand soll den Koran berühren, außer er sei rein." Dies ist die Ansicht der Mehrheit, im Gegensatz zur Dhahiriyah (einer Rechtsschule des Islam).

Was das Berühren des Mus'haf betrifft, so gilt dies auch für die Berührung von Tafsīr-Büchern (Erklärung des Korans), denn laut den Hanafiten wird sie untersagt, da sie durch ihre Berührung zu einem Bestandteil des Korans wird. Dies ist die Ansicht von Ibn 'Arfah von den Malikiten, und nach den Schafiiten wird ihre Berührung durch die häufige Berührung des Korans gegenüber dem geschriebenen Tafsīr verboten. Wenn jedoch der Tafsīr umfangreicher ist als der Koran, dann ist es nicht verboten, und die Malikiten und Hanbaliten erlauben ihre Berührung, weil sie nicht den Namen des Mus'haf trägt.

Viertens: Die Rezitation des Korans, gemäß der Überlieferung von 'Alī im Musnad, der sagte: "Der Prophet Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - rezitierte den Koran für uns, solange er nicht im Zustand des Janāb war." Die Mehrheit der Rechtsschulen und andere sind der Ansicht, dass die Rezitation für den "Janāb" verboten ist, während einige Gelehrte ihre Zulässigkeit erlaubt haben.

Fünftens: Der Aufenthalt in der Moschee, gemäß dem Wort Allahs: "O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt." [An-Nisā': 43]. Die Bedeutung davon ist, dass der "Janāb" sich nicht den Orten des Gebets nähern soll, weil es im Gebet keine Durchquerung eines Weges gibt, sondern das Durchqueren des Weges an seiner Stelle, nämlich die Moschee. Gemäß der Überlieferung von 'Ā'ishah bei Abū Dāwūd sagte der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm -: "Ich erlaube weder einer menstruierenden Frau noch einem 'Janāb', die Moschee zu betreten." Diese Überlieferung wurde jedoch als schwach eingestuft, wie Al-Khatīb sagte.

Aber es ist erlaubt, die Moschee zu betreten, gemäß dem Wort Allahs: "noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei" [An-Nisā': 43], was die Ansicht der Schafiiten und Hanbaliten ist, während die Hanafiten es verbieten, was die Meinung der Malikiten ist, außer mit Tayammum.

Sechstens: Es ist dem "Janāb" verboten, den Koran zu schreiben, gemäß den Malikiten, und dies ist auch die Ansicht der Schafiiten - und dies ist die vorherrschende Meinung -, weil das Schreiben der Buchstaben dem Lesen folgt, sagte Muhammad ibn Al-Hassan: "Es ist mir lieber, es nicht zu schreiben." Ende des Zitats.

Siebtes: Es ist dem "Janāb" verboten, Münzen (Dirham) zu berühren, auf denen etwas vom Koran steht, gemäß den Hanafiten und in gewissem Maße gemäß den Schafiiten und Hanbaliten, weil die Münzen wie das Papier sind, auf dem der Koran geschrieben ist. Die Malikiten erlauben dies, und dies ist die bevorzugte Ansicht der Schafiiten und einigen Hanbaliten - und dies ist vorherrschend -, weil sie nicht den Namen des Mus'haf trägt, sondern eher den Fiqh-Büchern ähnelt, und weil es mühsam ist, dies zu verhindern, und es Bedarf dafür besteht, und es allgemein verziehen wird.

Achtens: Es ist dem "Janāb" verboten, den Koran zu tragen, es sei denn, es ist sein Eigentum, und das Eigentum ist das, was mit "Tragen" gemeint ist, oder es besteht die Notwendigkeit, ihn zu tragen, wie die Angst vor Diebstahl oder dass er von Unreinheiten berührt wird oder Ähnlichem.

Die Hanbaliten erlauben es, ihn an einem Riemen (Gepäck) zu tragen, sagte Ibn Qudāmah im Al-Mughnī: "Es ist erlaubt, den Mus'haf mit seinem Riemen (Gepäck) zu tragen", und dies ist die Ansicht von Abū Hanīfah. Es wurde auch von Al-Hasan, 'Atā', Tāwūs, Ash-Sha'abī, Al-Qāsim, Abū Wā'il, Al-Hakam und Hammad überliefert, weil er nicht als Mus'haf betrachtet wird, sondern eher wie Reisebücher, und weil es Mühe gibt, dies zu verhindern, und Bedarf dafür besteht, und es allgemein verziehen wird.

Was das Hören der Rezitation, des Lobpreises, der Takbīr, der Tahlīl, der Bittgebete und des Lesens der prophetischen Überlieferungen betrifft, so ist all dies erlaubt. Der Prophet Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - erwähnte Allah zu jeder Zeit.

Das Ergebnis ist, dass der Fragesteller die Rezitation in jeder seiner Situationen hören kann und dass er Allah durch Tahlīl, Lobpreis und Takbīr gedenken und die Überlieferungen lesen kann.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] بعض ما يحرم على الجنب

[2] حكم من لم يتمكن من الغسل من الجنابة وخشي خروج وقت الصلاة

[3] Gebet im Dschanâba-Zustand: Was ist die Folge?

[4] Ruling on one who neglects prayer

[5] The Tolerance of Islam

[6] Commentary on the hadeeth “No one overburdens himself in his religion but he will be unable to continue in that way”

Zu der Frage, was darf man während des Geschlechtsverkehrs nicht tun oder was sind die Grenzen der sexuellen Beziehung zwischen Ehepartnern:

  • Grenzen der sexuellen Beziehung zwischen Ehepartnern
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Die Erklärung von Ibn Kathir ist das Beste dieser Bücher für den Studenten, der noch im Studienalter ist, weil er, möge Allah ihm gnädig sein, das Wichtigste von dem brachte, was At-Tabari brachte, was die Erläuterung der Verse betrifft, und sich um die überlieferte Erläuterung kümmerte sowie um die Rechtsvorschriften und um die Erläuterung des Qur'an durch den Qur'an. Er brachte auch die meisten Dinge, die von Ibn Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, und anderen Salaf in der überlieferten Erläuterung überliefert wurden, und erwähnte die meisten ihrer Überlieferungsketten. Und Allah weiß es am besten. [1]

1. Die Interpretation (Tafsir) von as-Sa'di wird als beste für Anfänger empfohlen wegen ihrer leichten Verständlichkeit und der vielen zusätzlichen Nutzen darin. Beweis:

"Der Scheich Abdulkarim al-Khudhair empfiehlt Anfängern die Interpretation von as-Sa'di und die von Faisal ibn Mubarak, möge Allah ihnen barmherzig sein." 
"Die Interpretation von as-Sa'di ist eine der nützlichsten für Anfänger wegen der darin enthaltenen zusätzlichen Nutzen und der leichten Verständlichkeit. Er (as-Sa'di) hat wahrhaftig in seiner Interpretation ausgezeichnete Arbeit geleistet."

2. Die Interpretation "Taufiq ar-Rahman fi Durus al-Qur'an" von Faisal ibn Mubarak wird ebenfalls für Anfänger empfohlen wegen ihrer Kürze und Konzentration.

"Das Beste, womit ein Schüler nach Ansicht von Scheich Abdulkarim al-Khudhair, möge Allah ihn bewahren, und das sollte dir genügen, in der Interpretationswissenschaft beginnt, ist die Interpretation "Taufiq ar-Rahman fi Durus al-Qur'an" vom Scheich Faisal ibn Mubarak, möge Allah ihm barmherzig sein."

3. Es wird davon abgeraten, die gekürzte Interpretation des Qur'ans von as-Sabuni zu Ibn Kathir zu verwenden, da sie Verfälschungen enthält. Scheich Ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein, empfahl sogar, sie zu verbrennen.

"Was die gekürzte Interpretation von Ibn Kathir angeht, so hüte dich vor den Kürzungen von as-Sabuni, denn sie enthalten Verfälschungen. Scheich Ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein, empfahl sogar, sie zu verbrennen."

4. Die Interpretation von al-Baidawi wird für Anfänger nicht empfohlen, da sie mit dem Sufismus in Verbindung steht. Beweis:

"Möge Allah dir für deinen wertvollen Rat belohnen. Ich stelle viele Fragen über Bücher und Schriften, da ich ein Anfänger bin. Wie du weißt, möchte ich keine Bücher studieren, die für Anfänger ungeeignet sind oder Fehler enthalten."

Zitat Ende. [2]

[1] أضواء على تفسير الطبري وابن كثير وابن عباس

[2] [تفسير السعدي أم مختصر تفسير ابن كثير؟]

Weiteres:

https://islamqa.info/en/answers/39771/al-saabooni-and-his-book-safwat-al-tafaaseer

https://www.youtube.com/watch?v=5dUQamBMbJg

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Es wird als besser angesehen, auf dem Boden zu sujud (niederwerfen) als auf einem Teppich

Frage:

Was ist das Urteil über das sujud (Niederwerfen) auf Erde und einem Teppich aus Stroh? Die Berichte zeigen, dass die Sahabah (Gefährten des Propheten) und die Tabi'in (Nachfolger) das sujud (Niederwerfen) auf der Erde bevorzugten, und die malikitische Rechtsschule empfiehlt das Gebet auf der Erde. Warum hat sich die Lage jetzt geändert und das Gebet findet auf weichen Teppichen statt, anstatt wie früher auf Palmblättern und Erde?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist unbedenklich, auf Teppichen zu beten, egal ob diese luxuriös oder minderwertig sind. Es ist überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf einer Matte und einer khumrah (kleiner Gebetsteppich) betete, die beide sein edles Gesicht vor der Erde schützten.

Anas ibn Malik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete in einem langen Hadith: "Ich stand auf, um eine Matte zu holen, die durch den langen Gebrauch schwarz geworden war, besprengte sie mit Wasser und der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) stand auf und ich und der Waise stellten uns hinter ihn, und die alte Frau hinter uns. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) führte uns in zwei Rak'ah (Gebetseinheiten) und ging dann weg." (Überliefert von al-Bukhari (380) und Muslim (658)).

Maimunah, die Frau des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), berichtete: "Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) betete, während ich neben ihm lag, und manchmal berührte sein Kleid mich, wenn er sujud (Niederwerfung) machte, und er betete auf einer khumrah." (Überliefert von al-Bukhari (379) und Muslim (513)). Al-Khattabi sagte: "Eine khumrah ist ein Gebetsteppich, der aus Palmblättern gemacht und mit Fäden verbunden ist, und sie wird khumrah genannt, weil sie den Boden bedeckt." (Nachzulesen in "Ma'alim al-Sunan" (1/183)).

Anas ibn Malik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) war vom Charakter her der Beste unter den Menschen. Es kam vor, dass die Zeit des Gebets kam, während er in unserem Haus war. Er befahl dann, die unter ihm liegende Matte auszubreiten. Diese wurde abgestaubt und dann wurde Wasser darüber besprengt." (Überliefert von Muslim (659)).

Abu Sa'id al-Khudri berichtete: "Ich ging zum Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sah ihn auf einer Matte beten, auf der er sujud (Niederwerfung) machte." (Überliefert von Muslim (519)).

'Amr ibn Dinar sagte: "Ibn Abbas betete in Basra auf seinem Teppich und erzählte seinen Gefährten, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf einem Teppich betete." (Überliefert von Ibn Majah (1030) und authentifiziert von al-Albani in "Sahih Ibn Majah").

'Aisha, die Frau des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), sagte: "Ich pflegte vor dem Gesandten Allahs (ﷺ) zu schlafen und meine Beine waren gegenüber seiner Qibla und bei der Niederwerfung schob er meine Beine und ich zog mich dann zurück und als er aufstand, streckte ich sie aus." (Überliefert von al-Bukhari (382) in seinem "Sahih" unter dem Kapitel "Das Gebet auf der Matte"). Ibn Rajab (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: "Dies zeigt, dass er auf dem Rand des Bettes, auf dem sie schlief, sujud (Niederwerfung) machte, und ihre Beine waren darauf. Es ist auch möglich, dass ihre Beine vom Bett herunterhingen und auf dem Boden in der Nähe seines sujud (Niederwerfungsortes) waren." (Aus "Fath al-Bari" (3/27)).

Diese Ahadith zeigen, dass es erlaubt ist, dass der Betende sujud (Niederwerfung) auf einer Matte oder einem Teppich macht, der zwischen der Stirn des Betenden und der Erde liegt.

Al-Khattabi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: "In dieser Angelegenheit gibt es juristische Beweise für die Erlaubnis, auf Matten und Teppichen zu beten und Ähnlichem. Einige der Salaf (frommen Vorfahren) mochten es nicht, auf etwas anderem als der Erde zu beten. Einige von ihnen erlaubten das Gebet auf allem, was von Pflanzen der Erde gemacht ist, aber sie mochten es nicht, auf etwas zu beten, das aus Tierwolle oder Haaren gemacht ist." (Nachzulesen in "Ma'alim al-Sunan" (1/183)).

Ibn Rajab (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: "Diese Ahadith zeigen die Erlaubnis, auf Matten zu beten, und die meisten Gelehrten erlauben das Gebet auf Matten und das sujud (Niederwerfung) darauf." (Aus "Fath al-Bari" (3/18)).

As-Sarakhsi, der Hanafi-Gelehrte (möge Allah ihm barmherzig sein), sagte: "Wenn jemand auf einem mit Wolle gefüllten Teppich betet, ist sein Gebet gültig, wenn die Wolle darin so zusammengepresst ist, dass... (es für den Betenden stabil ist). Es wurde von einigen Sahabah (Gefährten) überliefert, dass sie sagten: 'Es ist mir egal, ob ich auf zehn oder mehr Teppichen bete.'" (Aus "Al-Mabsut" (1/205)).

Al-Buhuti, der Hanbali-Gelehrte (möge Allah ihm barmherzig sein), sagte: "Es ist nicht notwendig, dass die Körperteile, die bei der sujud (Niederwerfung) den Boden berühren sollen, direkten Kontakt haben. Das Gebet ist auch gültig, wenn es eine Barriere zwischen diesen Körperteilen und dem Gebetsplatz gibt. Al-Bukhari sagte in seinem 'Sahih': Al-Hasan sagte: 'Die Leute beteten auf ihren Turbanen und Mützen.'" (Aus "Ar-Raud al-Murbi'" (1/71)).

Scheich Ibn Baz (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: "Das richtige Urteil in dieser Angelegenheit ist, dass es keine Bedenken gibt und es unbedenklich ist, auf Baumwoll-, Woll- und Haarteppichen zu beten, ebenso wie auf Palmblättern und anderem. Es gibt keine Einwände von den Gelehrten, und der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) betete auf einer khumrah, die aus Palmblättern bestand, und die Sahabah (Gefährten) beteten auf Baumwollteppichen und anderem. Es gibt bei den Gelehrten keinen Einwand dagegen, und das Gebet auf Baumwolle, Wolle und allem, was von der Erde wächst, wie Bäumen, Palmblättern usw., ist erlaubt. Alles Lob gebührt Allah, die Angelegenheit ist großzügig und weit gefasst." (Aus "Majmu' Fatawa Ibn Baz" (7/313)).

In den "Fatawa al-Lajnah ad-Da'imah" (zweite Sammlung, 5/279) steht:

"Das Gebet auf dem persönlichen Gebetsteppich oder auf dem allgemeinen Teppich für die Betenden in der Moschee ist unbedenklich, und der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) betete auf der Matte und auf anderen Teppichen, und er betete auf der Erde, und er hielt sich (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nicht an eine bestimmte Art davon, sondern betete auf dem, was verfügbar war." Ende.

Scheich Abdul Aziz bin Abdullah bin Baz - Scheich Abdul Aziz Al-Sheikh - Scheich Bakr bin Abdullah Abu Zaid.

An-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) überlieferte im "Sharh Sahih Muslim" den Konsens der Gelehrten über die Zulässigkeit des Gebets auf der Matte und allem, was aus der Erde wächst. Siehe die Erklärung des Hadith Nr.: (1053).

Was die Rechtsschule von Malik (möge Allah ihm barmherzig sein) betrifft, so hat sie drei Stufen:

Die erste Stufe: Das Beste ist das Niederwerfen auf der Erde ohne Barriere, da dies Demut zeigt.

Die zweite Stufe: Das Niederwerfen auf der Matte ist bei ihnen erlaubt, aber weder eine Sunnah noch verpönt.

Die dritte Stufe: Das Niederwerfen auf Teppichen ist bei ihnen verpönt, außer wenn die Erde rau oder heiß ist, oder wenn der Teppich in der Moschee ausgelegt ist, dann gibt es keine Abneigung (karahah).

Ibn al-Haj sagte in "al-Madkhal" (2/211):

"Zusammengefasst: Die höchste Stufe ist das Niederwerfen auf der Erde, dann folgt die dicke Matte, dann was höher ist, dann der dicke Leinenstoff, dann der Baumwollstoff und dann die Wolle." Ende.

Er sagte in "Minh al-Jalil" (1/268):

"Das Niederwerfen auf einem Kleidungsstück oder Teppich, der nicht in der Moschee ausgebreitet wurde, ist verpönt... Die Abneigung entfällt jedoch in Fällen von Notwendigkeit wie großer Hitze oder Kälte, rauer Boden oder eine Verletzung an der Stirn.

Das Niederwerfen auf einer rauen Matte ist nicht verpönt, aber auf einer glatten Matte ist es verpönt. Das Vermeiden, also das Niederwerfen auf der rauen Matte, ist besser. Das Niederwerfen darauf ist gegen das Vorzüglichere." Ende.

Ad-Dusuqi, ein malikitischer Gelehrter (möge Allah ihm barmherzig sein), sagte:

"Wenn der Teppich für den Gebrauch in der Moschee bestimmt ist, gibt es keine Abneigung, darauf niederzuwerfen."

Ende von "Hashiyat ad-Dusuqi ala ash-Sharh al-Kabir" (1/252).

Ibn Hazm (möge Allah ihm barmherzig sein) erwähnte in "al-Muhalla" (2/402-403), dass das Gebet auf Häuten und Teppichen zulässig ist, und erwähnte Überlieferungen einiger Salaf, die dies bestätigen und keine Abneigung zeigen. Er sagte:

"Wir haben von Ibn Mas'ud überliefert, dass er auf einem Haarteppich betete.

Von Umar ibn al-Khattab, dass er auf einem 'Abqari (einem Wollteppich) in seinem Gebet niederwarf.

Von Ibn Abbas, dass er auf einem 'Tanfasa (einem Wollteppich) niederwarf.

Von Abu Darda' ähnliches.

Von Shuraih und az-Zuhri ähnliches.

Von al-Hasan, und es gibt keinen, der dem von uns erwähnten widerspricht unter den Sahaba (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) - und bei Allah ist der Erfolg." Ende.

Wenn ein Muslim wählt, direkt auf der Erde zu beten, ist das unbedenklich, und einige Gelehrte sagten, dass dies besser sei, da es Demut zeigt.

Siehe "Sharh Musnad Abi Hanifa" von Ali al-Qari (S. 319).

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] يرى أن السجود على الأرض أفضل من السجود على السجاد

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Tafsir ibn Kathir rahimahullah:

وَهُوَ الَّذِى خَلَقَ مِنَ الْمَآءِ بَشَراً

(Und Er ist es, der den Menschen aus Wasser erschaffen hat) bedeutet, dass Er den Menschen aus einer schwachen Nutfah erschuf, ihm dann Gestalt gab und ihn formte und seine Form vollendete, männlich und weiblich, wie Er es wollte.

فَجَعَلَهُ نَسَباً وَصِهْراً

(und hat für ihn Blutsverwandte und Blutsverwandte durch Heirat bestimmt.) Am Anfang ist er das Kind von jemandem, dann heiratet er und wird Schwiegersohn, dann hat er selbst Schwiegersöhne und andere Verwandte durch Heirat. All das kommt von einer verachteten Flüssigkeit, sagt Allah:

وَكَانَ رَبُّكَ قَدِيراً

(Und dein Herr ist allmächtig, zu tun, was Er will.) [1]

Tafsir As-Sa'di rahimahullah:

Das bedeutet: Er, Allāh der Einzige, ohne Partner, ist Derjenige, Der den Ādemī (Menschen) aus einer verachtenswerten Flüssigkeit erschaffen hat, dann von ihm reichliche Nachkommenschaft verbreitet und sie zu Blutsverwandten (Ansāb) und Anverwandten (Aṣhār) gemacht hat, getrennt und vereint. Und die ganze Substanz ist aus dieser verachtenswerten Flüssigkeit. Dies deutet auf Seine vollkommene Allmacht (Iqtidār) hin, entsprechend Seinem Wort: "{Und dein Herr ist Qadir (Allmächtig)}" {An-Naml:62}. Und es deutet darauf hin, dass Seine Ibādah (Anbetung) die Wahrheit ist und die Ibādah anderer nichtig ist. [2]

Tafsir Muyassar:

Und Er ist Es, Der aus dem Manī (Sperma) des Mannes und der Frau Nachkommenschaft (Dhurrīyyah), männlich und weiblich, erschaffen hat. Dann ist daraus die Blutsverwandtschaft (Qarābah) und die Verwandtschaft durch Heirat (Musāharah) entstanden. Und dein Herr ist Qadir (Allmächtig) in der Erschaffung dessen, was Er will. [3]

[1] Ibn Kathir (Abridged)

[2] السعدي Al-Sa'di

[3] Tafsir Muyassar

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Zu diesem Vers solltest du die Gelehrten des Tafsir befragen, denn erstens habe ich keine spezifische Fatwa dazu gefunden und zweitens sind wir Laien nicht in der Lage, dies einzuordnen, und es ist uns nicht erlaubt, ohne Wissen über Allah und seinen Gesandten zu sprechen. Aber es sieht so aus, als ob in der Fatwa von Dr. Ahmad Khudr Husanain Al-Hassan unten erwähnt wird, dass der Vers ein Versprechen für alle Gläubigen ist. 

Die Ansprache des Propheten صلى الله عليه وسلم im Qur'an

Frage:

In einigen Teilen des Qur'an weist Allah auf den Propheten hin, wie in Surat Ad-Duha. In diesen Teilen des Qur'an, bezieht sich Allah auch auf uns?

Zusammenfassung der Antwort

Was als speziell für den Propheten صلى الله عليه وسلم bestätigt wurde, war nicht für andere gedacht und auch nicht darauf hinweisend. Und zu dieser Kategorie der Ansprache gehört, was in Surat Ad-Duha erwähnt wird, wie in der Frage erwähnt; es ist eine Ansprache für den Propheten صلى الله عليه وسلم, der nur für ihn bestimmt ist, und die Verse dieser edlen Sure folgen diesem offensichtlichen Muster; zur Erleichterung des Herzens des Propheten صلى الله عليه وسلم und seiner Bestätigung, dass Allah, gepriesen sei Er, ihn nicht verlassen hat und ihn nicht gehasst hat, noch war ihm sein Anliegen unwichtig, sondern Allah erzieht ihn weiterhin im Guten, formt ihn unter Seinem Auge und bereitet ihn auf die Angelegenheit seiner Religion und das Tragen seiner Botschaft vor; diese Aufrufe und jene frohen Botschaften sind alle eine spezifische Ansprache für den edlen Propheten Allahs, an dem niemand außer ihm teilhat.

Antwort:

Inhaltsverzeichnis:

  1. Erstens: Die Ansprache Allahs im Qur'an ist in Kategorien unterteilt.
  2. Zweitens: Es ist nicht zulässig, die spezifischen Verse für den Propheten صلى الله عليه وسلم auf andere Menschen anzuwenden.
  3. Drittens: Die Rede über die Befehle, die am Ende von Surat Ad-Duha erwähnt werden.

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens: Die Ansprache Allahs im Qur'an ist in Kategorien unterteilt.

Die Ansprachen, die Allah im Qur'an gerichtet hat, sind in Kategorien unterteilt:

1. Ansprachen an alle Verpflichteten, wie Allahs Wort: "O ihr, die ihr glaubt, erfüllt die Verträge" {Al-Ma'idah:1}.

2. Ansprachen, die an den Gesandten صلى الله عليه وسلم gerichtet sind, die in Zustände unterteilt sind:

Erstens: Ansprachen, die speziell für den Propheten صلى الله عليه وسلم sind und die Gemeinschaft nicht einbeziehen, wie Allahs Wort: "O du Bedeckter" {Al-Muzzammil:1}, "O du Eingehüllter" {Al-Muddaththir:1}.

Zweitens: Ansprachen, die an den Gesandten صلى الله عليه وسلم gerichtet sind und bei denen ein Beweis darauf hinweist, dass seine Ummah (Gemeinschaft) einbezogen ist, wie Allahs Wort: "O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit." {At-Talaq:1}, und Sein Wort: "O Prophet, warum verbietest du, was Allah dir erlaubt hat, indem du da nach trachtest, die Zufriedenheit deiner Gattinnen zu erlangen? Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig. Allah hat ja für euch festgelegt, womit eure Eide zu lösen sind. Und Allah ist euer Schutzherr, und Er ist der Allwissende und Allweise." {At-Tahrim:1-2}.

Ibn al-Arabi sagte: "Die Ansprache im Qur'an kommt nicht in einer einzigen Form, sondern seine Quellen sind unterschiedlich, davon in unserem Zusammenhang drei:

Erstens: Eine Ansprache, der an die gesamte Ummah gerichtet ist, wie Sein Wort: 'O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt' {Al-Ma'idah:6} und Sein Wort: 'O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten' {Al-Baqarah:183} und Ähnliches.

Zweitens: Eine Ansprache, der speziell für den Propheten صلى الله عليه وسلم bestimmt ist, wie Sein Wort: 'Und (einen Teil) der Nacht, verbringe ihn damit, zusätzlich für dich.' {Al-Isra:79}.

Und Sein Wort in der Ayah von Al-Ahzab: '(dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen' {Al-Ahzab:50}; dies sind also Beispiele, bei denen der Prophet صلى الله عليه وسلم speziell angesprochen wird, und niemand teilt diese Worte und Bedeutungen mit ihm, da die Rede so gefallen ist.

Drittens: Eine Ansprache, der speziell an den Propheten صلى الله عليه وسلم gerichtet ist, wörtlich, und ihn in seiner Bedeutung und Handlung mit der gesamten Ummah teilt, wie Sein Wort: 'Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne bis zum Dunkel der Nacht' {Al-Isra:78}, und Sein Wort: 'Und wenn du den Quran liest, so suche bei Allah Zuflucht vor dem Satan, dem Verfluchten.' {An-Nahl:98}, und Sein Wort: 'Und wenn du unter ihnen bist und für sie das Gebet führst' {An-Nisa:102}.

Jeder, auf den die Sonne scheint, ist aufgefordert zu beten, ebenso jeder, der den Qur'an liest, ist aufgefordert, Zuflucht zu suchen, und ebenso jeder, der Angst hat, das Gebet in dieser Weise zu verrichten.

Und zu dieser Kategorie gehört auch Sein Wort: 'Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst.' {At-Tawbah:103}, denn er صلى الله عليه وسلم ist derjenige, der dazu auffordert, und sie sind diejenigen, die es geben, und nach diesem Verständnis kommt auch Sein Wort: 'O Prophet, fürchte Allah' {Al-Ahzab:1} und 'O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin.' {At-Talaq:1}" beendet aus "Ahkam al-Qur'an" (2/576).

Zweitens: Es ist nicht zulässig, die spezifischen Verse für den Propheten صلى الله عليه وسلم auf andere Menschen anzuwenden.

Es ist nicht zulässig, die spezifischen Verse für den Propheten صلى الله عليه وسلم auf andere Menschen anzuwenden, wie zum Beispiel Sein Wort zu Seinem Propheten صلى الله عليه وسلم: 'Und dein Herr wird dir wahrlich geben, und dann wirst du zufrieden sein.' {Ad-Duha:5}, was bedeutet, dass Allah, gepriesen sei Er, Seinem Diener und Gesandten Muhammad صلى الله عليه وسلم von Seiner Gnade und Seinem Segen so viel geben wird, dass er in dieser Welt und im Jenseits vollkommen zufrieden sein wird.

Asch-Schaukani sagte: "Und offensichtlich wird Er ihm das geben, was ihn mit dem Besten der beiden Welten zufriedenstellt, und das Wichtigste und Dringendste für ihn ist die Annahme seiner Fürsprache für seine Ummah" beendet aus "Fath al-Qadir" (5/649).

Solches betrifft naturgemäß nicht jeden Einzelnen, und es ist nicht zulässig, für jemanden den Empfang einer Gabe von Allah bis zur Zufriedenheit zu bestätigen, außer durch einen rechtlichen Text.

Die Quintessenz ist:

Was als speziell für den Propheten صلى الله عليه وسلم bestätigt wurde, war nicht für andere gedacht und auch nicht darauf hinweisend. Und zu dieser Kategorie der Ansprache gehört, was in Surat Ad-Duha erwähnt wird, wie in der Frage erwähnt; es ist eine Ansprache für den Propheten صلى الله عليه وسلم, der nur für ihn bestimmt ist, und die Verse dieser edlen Sure folgen diesem offensichtlichen Muster; zur Erleichterung des Herzens des Propheten صلى الله عليه وسلم und seiner Bestätigung, dass Allah, gepriesen sei Er, ihn nicht verlassen hat und ihn nicht gehasst hat, noch war ihm sein Anliegen unwichtig, sondern Allah erzieht ihn weiterhin im Guten, formt ihn unter Seinem Auge und bereitet ihn auf die Angelegenheit seiner Religion und das Tragen seiner Botschaft vor; diese Aufrufe und jene frohen Botschaften sind alle eine spezifische Ansprache für den edlen Propheten Allahs, an dem niemand außer ihm teilhat.

Drittens: Die Rede über die Befehle, die am Ende von Surat Ad-Duha erwähnt werden.

Die Befehle, die am Ende von Surat Ad-Duha erwähnt werden: Einige Gelehrte betrachten eine Ayah (Vers) aus den Ayat (Versen) und urteilen über ihre Spezifik, wie die gesamte Surat Ad-Duha, da einige Gelehrte das darin enthaltene auf den Propheten صلى الله عليه وسلم beschränken.

Einige von ihnen meinen jedoch, dass es darin sowohl spezifische als auch allgemeine Aussagen gibt, wie Sein Wort: 'und was die Gunst deines Herrn angeht, so erzähle (davon).' {Ad-Duha:11}.

Einige von ihnen erlauben nicht, diesen Ayah für jedermann zu verwenden, sondern betrachten sie als spezifisch für den Propheten صلى الله عليه وسلم.

Andere interpretieren sie jedoch allgemein und erlauben ihre Anwendung.

Für mehr Informationen siehe auch die Antwort auf die Frage Nr.: (201417).

Und Allah weiß es am besten. [1]

"Denn wahrlich, mit der Erschwernis kommt Erleichterung"

  • Dr. Ahmad Khudr Husanain Al-Hassan

﴿ Denn wahrlich, mit der Erschwernis kommt Erleichterung ﴾

Allah, der Erhabene, sagt: ﴿ Denn wahrlich, mit der Erschwernis kommt Erleichterung * Wahrlich, mit der Erschwernis kommt Erleichterung ﴾ [Asch-Scharh: 5, 6].

Erstens: Der Anlass der Offenbarung:

Al-Qurtubi, Allahs Barmherzigkeit sei mit ihm, sagte: (Das Richtige ist zu sagen, dass Allah Seinen Propheten Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, in einem Zustand der Armut und Leichtigkeit entsandte. Die Mushrikin (Polytheisten) verspotteten ihn wegen seiner Armut, bis sie zu ihm sagten: "Wir werden für dich Reichtum sammeln." Dann wurde er betrübt und dachte, sie hätten ihn wegen seiner Armut belogen. Also tröstete ihn Allah, zählte Seine Segnungen auf ihn auf und versprach ihm Reichtum mit den Worten: "Denn wahrlich, mit der Erschwernis kommt Erleichterung.")

Zweitens: In diesen Versen wird entsprechend dem Anlass der Offenbarung erwähnt, dass die Mushrikin den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, wegen seiner Armut verspotteten. Diese Art der Verspottung zeigt ihren Mangel an Anstand und dass sie sich in einer Sackgasse befanden, so dass sie nichts finden konnten, womit sie den Gesandten, Allahs Segen und Friede auf ihm, kritisieren konnten, um die Wahrheit mit ihrer Falschheit zu erwidern.

Drittens: Allahs Verteidigung Seines Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und Seine Antwort an diese Lügner kam, und Er tröstete den Herrn der Gesandten, indem Er ihm mitteilte, wozu seine Angelegenheit an Reichtum und Macht führen würde. Dies geschah mit den besten Worten und der feinsten Andeutung. Der Erhabene sagte, nachdem Er ihn an die Segnungen erinnert hatte, die Er ihm in der Vergangenheit gewährt hatte:

1- Denn wahrlich, mit der Erschwernis kommt Erleichterung ﴾ [Asch-Scharh: 5]. Dies brachte Freude in sein Herz, Allahs Segen und Friede auf ihm, und erweckte die Hoffnung in seiner Seele und in den Seelen seiner Gefährten, indem Er ihnen eine Seiner unabänderlichen Gesetzmäßigkeiten erklärte. Er sagte: ﴿ Denn wahrlich, mit der Erschwernis kommt Erleichterung ﴾. Die Bedeutung ist: Wenn du das begreifst, was Wir dir über die Öffnung der Brust, die Ablegung der Last und die Erhöhung des Andenkens mitgeteilt haben, dann wisse, dass es keine Erschwernis gibt, der nicht Erleichterung folgt, keine Härte, nach der nicht die Befreiung kommt, keine Betrübnis oder Sorge, die nicht aufgelöst wird und der keine Freude folgt... Und da dies der Fall ist, so halte du und deine Gefährten an Geduld fest und haltet euch an das Vertrauen auf Allah, denn der gute Ausgang ist für euch bestimmt.

2- In diesen beiden Ayat (Verse) gibt es Trost für den Propheten صلى الله عليه وسلم und seine Anhänger und ein aufrichtiges Versprechen, dass jede Erschwernis gelindert wird, jede Härte gemildert wird und jede Bedrängnis erleichtert wird, sobald der Mensch schöne Geduld aufbringt, sich mit festem Willen wappnet und tiefen Glauben an Allahs Qadar (Vorherbestimmung) und Qadaa (Bestimmung) hat; das bedeutet: Lass dich nicht von dem, was sie dir an Armut vorwerfen, betrüben, denn mit dieser Erschwernis kommt bald Erleichterung; das heißt, in dieser Welt, und er erfüllte ihm, was er versprach, so starb er nicht, bis er Hijaz und Jemen erobert hatte, und er erweiterte seine Hand, bis er einem Mann zweihundert Kamele gab, und großzügige Geschenke machte, und für seine Familie Nahrung für ein Jahr bereitstellte. Dies alles ist weltliche Gunst, auch wenn sie speziell für den Propheten صلى الله عليه وسلم ist, so kann sie doch auch einen Teil seiner Ummah (Gemeinschaft) betreffen, in sha Allah (so Allah will).

3- Und es wurde in den Tafsir-Büchern überliefert, dass Ibn Abbas sagte: Allah sagt, ich habe eine Erschwernis geschaffen und zwei Erleichterungen geschaffen, und eine Erschwernis wird niemals zwei Erleichterungen überwinden.

4- Es gibt keine Wiederholung im zweiten Ayah, sondern Al-Qurtubi sagte: (Dann begann er einen anderen Vorzug des Jenseits und darin ist Trost und Erleichterung für ihn صلى الله عليه وسلم, er sagte beginnend: "Mit der Erschwernis kommt Erleichterung", das ist etwas anderes, der Beweis für den Anfang ist, dass er ohne Fa' (also) oder Waw (und) oder andere Verbindungsbuchstaben, die auf eine Anknüpfung hinweisen, begann. Dies ist ein allgemeines Versprechen für alle Gläubigen, niemand ist davon ausgeschlossen; das bedeutet: Mit der Erschwernis in dieser Welt für die Gläubigen kommt Erleichterung im Jenseits unweigerlich, und vielleicht kommen Erleichterung in dieser Welt und Erleichterung im Jenseits zusammen.

5- Die Schmähung der Muschrikun (Polytheisten) gegenüber ihm صلى الله عليه وسلم wegen Armut war der Grund für die Offenbarung dieser Ayat, die die Zukunft aufzeigten, die ihn صلى الله عليه وسلم erwartet und seine Anhänger erwartet, eine Zukunft, die die Gläubigen erfreut und die Kafirun (Ungläubigen) betrübt. War es nicht besser für diese Verleumder, sich nicht gegen den Siegel der Propheten صلى الله عليه وسلم zu stellen und ihre Zungen zurückzuhalten von der Schmähung? Und nachdem, was sie getan haben und nach der Offenbarung der Ayat, wäre es nicht besser für sie gewesen - wenn sie einen Funken Verstand gehabt hätten - zu glauben und ihm zu folgen? Aber wie könnten sie ihm folgen, wenn ihre Köpfe leer von Verständnis sind und ihre Herzen voller Hass? [2]

Hier noch eine Reihe von Quranversen, die danach geordnet sind, ob sie an den Propheten, die Gläubigen, die Menschen usw. gerichtet sind, entnommen aus Islamweb.net:

  • Die Ansprachen des Qur'ans

[1] خطاب النبي صلى الله عليه وسلم في القرآن

[2] فإن مع العسر يسرا

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# Die erste Forderung: Die Verpflichtung des Gebets mit der Pubertät

Es wird als Bedingung für die Verpflichtung zum Gebet (Ṣalāh) verlangt: die Pubertät (Bulūgh).

Die Beweise:

Erstens: aus der Sunnah

Von ʿAlī (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Der Stift wird von drei (Personen) aufgehoben: von dem Schlafenden, bis er aufwacht, von dem Kind, bis es die Pubertät erreicht, und von dem Geistesgestörten, bis er wieder bei Verstand ist.“

Zweitens: vom Idschmāʿ (Konsens)

Der Konsens darüber wurde überliefert von: Ibn Ḥazm und Ibn Rušd [1]

# Die zweite Forderung: Zeichen des Erreichens der Pubertät (Bulugh)

## Abschnitt 1: Der nächtliche Samenerguss (Ihtilam)

Der nächtliche Samenerguss ist für den Mann und die Frau ein Zeichen für das Erreichen der Pubertät.

Der Beweis: Durch Konsens (Ijma')

Der Konsens darüber wurde überliefert von: Muḥammad ibn Dāwūd aẓ-ẓāhirī, Ibn al-Mundhir, Ibn Qudāmah.

## Abschnitt 2: Das Auftreten von Schambehaarung (Inbaat)

Das Auftreten von Schambehaarung ist ein Zeichen für das Erreichen der Pubertät. Dies ist die Ansicht der Malikiten, Hanbaliten und einer Überlieferung von Abu Yusuf von den Hanafiten. Es ist auch die Meinung einer Gruppe der Altvorderen (As-Salaf), die von Ibn Hazm, ash-Shawkani, ash-Shinqiti, Ibn Baz und Ibn 'Uthaymeen bevorzugt wurde.

Beweise:

Erstens: Aus der Sunna

Von 'Atiyya al-Qurazi wird berichtet: "Ich gehörte zu den Gefangenen der Banu Qurayzah, und sie betrachteten (die Gefangenen): Wer Schamhaare (anbat) hatte, wurde getötet, und wer keine hatte, wurde nicht getötet. Ich gehörte zu denen, die keine (Schamhaare) hatten."

Der Beweis darin ist, dass was als Pubertät für den Ungläubigen galt, auch als Pubertät für den Muslim gilt, wie (zum Beispiel) der nächtliche Samenerguss und das Alter.

Zweitens: Das Auftreten von Schambehaarung ist ein Merkmal, das bei Erreichen der Pubertät auftritt, und daher wird darauf abgestellt, so wie das Ausfließen des Spermas.

## Abschnitt 3: Das Erreichen eines bestimmten Alters (Bulugh as-Sinn)

Die Grenze der Pubertät ist die Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres, wobei Männer und Frauen gleichgestellt sind. Dies ist die Ansicht der Schafiiten, Hanbaliten und eine Aussage von Abu Yusuf und Muhammad ibn al-Hasan von den Hanafiten. Einige der Altvorderen (As-Salaf) vertraten diese Meinung, die auch von as-San'ani, ash-Shawkani, Ibn Baz und Ibn 'Uthaymin bevorzugt wurde.

Beweise:

Erstens: Aus der Sunna

Von Ibn 'Umar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wird berichtet: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) rief mich auf, mich vor ihm am Vorabend der Schlacht von Uhud zu präsentieren, als ich vierzehn Jahre alt war, und er erlaubte mir nicht, an dieser Schlacht teilzunehmen, aber er rief mich am Vorabend der Schlacht am Graben, als ich fünfzehn Jahre alt war, vor sich und erlaubte mir (an der Schlacht teilzunehmen)."

Zweitens: Das Entscheidende ist tatsächlich der Verstand, und er ist die Grundlage in diesem Bereich, denn durch ihn werden die Urteile aufrechterhalten. Der nächtliche Samenerguss wurde in der Scharia als Grenze festgelegt, weil er ein Indikator für die Vollkommenheit des Verstandes ist. Der nächtliche Samenerguss tritt in der Regel nicht später als mit fünfzehn Jahren auf. Wenn er bis zu diesem Zeitpunkt nicht eintritt, weiß man, dass dies an einer Beeinträchtigung in der Schöpfung liegt. Eine Beeinträchtigung in der Schöpfung bringt jedoch keine Beeinträchtigung des Verstandes mit sich. Daher ist der Verstand unbeeinträchtigt vorhanden, so dass er als Grundlage für die Gültigkeit der Urteile zu berücksichtigen ist.

## Kapitel 4: Die Menstruation (Hayḍ) der Frau

Wenn eine Frau menstruiert (ḥāḍat), hat sie die Pubertät erreicht und die Verpflichtungen werden für sie bindend.

Der Beweis: Durch Konsens (Ijma')

Der Konsens darüber wurde überliefert von: Muḥammad ibn Dāwūd aẓ-ẓāhirī, Ibn al-Mundhir, Ibn Qudāmah.

## Kapitel 5: Die Schwangerschaft (Haml) der Frau

Eine Schwangerschaft ist ein Zeichen für das Erreichen der Pubertät der Frau. Dies ist der Konsens der vier Fiqh-Rechtsschulen: der Hanafiten, Malikiten, Schafiiten und Hanbaliten, denn eine Schwangerschaft ist ein Beweis für den (erfolgten) Geschlechtsverkehr, da Allah der Erhabene die Gewohnheit geschaffen hat, dass ein Kind aus dem Samen des Mannes und dem Samen der Frau erschaffen wird. [2]

# Die dritte Forderung: Das Alter, in dem der Junge zum Gebet (Salat) angewiesen wird

Wenn ein Junge sieben Jahre alt ist, wird er zum Gebet angewiesen, um darin geübt zu werden. Wenn er zehn Jahre alt ist, wird er dafür geschlagen. Darin sind sich die vier Rechtsschulen einig: Die Hanafiten, die Malikiten, die Schafiiten und die Hanbaliten. Eine Gruppe der Salaf (früheren Gelehrten) hat dies ebenso gesagt.

Der Beweis aus der Sunnah:

Von 'Abdul-Malik bin Rabi' bin Sabrah, von seinem Vater, von seinem Großvater, der sagte: Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: "Befehlt euren Kindern zu beten, wenn sie sieben Jahre alt werden, und schlagt sie dafür (zum Gebet), wenn sie 10 Jahre alt werden." [3]

[1] المَطلَب الأوَّل: وجوبُ الصَّلاةِ بِالبُلوغِ

[2] المَطلَب الثَّاني: عَلاماتُ البُلوغِ

[3] المَطلَب الثَّالث: السنُّ التي يُؤمَرُ عندها الصبيُّ بالصَّلاةِ

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Hijab ist ein arabisches Wort, das die gesamte Kleiderordnung der muslimischen Frau beschreibt, die einen Schleier und alles andere umfasst, was nötig ist, um alles außer Gesicht und Hände zu bedecken. Er wird in der Pubertät angenommen - einem Alter, in dem man nach dem Islam für seine Handlungen verantwortlich ist.

Beschreibung des islamisch rechtmäßigen Kleidungsstils für den Mann

Frage:

Was sind die Merkmale des islamisch rechtmäßigen Kleidungsstils für den Mann?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und der Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs und auf seiner Familie und seinen Gefährten. Was nun folgt:

Für die islamisch rechtmäßige Kleidung (libas) des Mannes wird vorausgesetzt:

1- Dass sie den Bereich zwischen dem Nabel (surra) und den Knien (rukba) bedeckt.

2- Dass sie nicht durchsichtig (shaffaf) ist, sodass die Haut (bashara) der Blöße (awra) darunter nicht sichtbar ist, ohne genau hinzusehen. Es ist verpönt (yukrah), dass sie eng (dayyiq) ist, sodass sie die Größe der Körperteile der Blöße beschreibt und definiert.

3- Dass sie keine Ähnlichkeit (tashabbuh) mit der Kleidung von Frauen (nisa') aufweist.

4- Dass sie keine Ähnlichkeit mit der Kleidung der Ungläubigen (kuffar) aufweist, die für sie spezifisch ist. [1]

[1] صفة اللباس الشرعي للرجل

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Urteil über das Waschen, wenn man den Penis oder den Analring während des Badens (Ghusl) berührt hat

Frage:

Beim obligatorischen Ghusl (der vollständigen rituellen Ganzkörperwaschung) wasche ich die intime Zone, dann verrichte ich die Wudhu' (die kleinere rituelle Waschung), dann wasche ich meinen ganzen Körper mit einem Mal und reibe ihn ein, mit Ausnahme der intimen Zone und des Analbereichs, damit die Wudhu' nicht ungültig wird. Ist das richtig? Und wenn ich die intime Zone berühre, macht das dann den Ghusl ungültig? Und die letzte Sache: Ist das Einreiben (Massen) bei der Ganzkörperwaschung verpflichtend? Und ist das Waschen des Analbereichs verpflichtend?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten. Danach:

Deine Frage beinhaltet eine Reihe von Angelegenheiten:

Erstens: Was du von der Waschung der intimen Zone, dann der Wudhu' und anschließend der Waschung des ganzen Körpers tust, ist das Richtige und die von dem Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, überlieferte vorgeschriebene Handlungsweise. Dabei solltest du darauf achten, mit dem Kopf zu beginnen, indem du ihn dreimal wäschst, dann das Wasser über deine rechte Seite und dann über deine linke Seite gießt. Wir haben die vollständige und ausreichende Art der Ganzkörperwaschung in der Fatwa Nr. 41097 erläutert.

Zweitens: Das Berühren des Penis oder des Analrings während des Ghusl macht die Ganzkörperwaschung nicht ungültig, aber wenn es nach dem Waschen der Wudhu'-Körperteile geschieht, macht es nur die Wudhu' ungültig, sodass du sie nach dem Ghusl wiederholen musst. Denn du hast nach dem Ungültigmachen keine gültige Wudhu' und auch keinen vollständigen Ghusl mit Wudhu' vorgenommen. Scheich Al-Uthaimin sagte: "Das Entweichen von Darmwinden ist ein Ungültigmachender Faktor (Naqidh) für die Wudhu', aber nicht für den Ghusl. Wenn also jemand während seines Ghusl seine intime Zone berührt, uriniert oder einen Wind entweicht, soll er seinen Ghusl zu Ende bringen und danach die Wudhu' verrichten."

Und wenn der Ghusl wegen einer größeren (rituellen) Unreinheit (Hadath Akbar) durchgeführt wird, ersetzt er die Wudhu'. Wenn jemand also im Zustand der Ganabah (der großen rituellen Unreinheit) ist und den Ghusl vollzieht, ersetzt dies die Wudhu', gemäß Allahs Worten: "Und wenn ihr im Zustand der Ganabah (großen Unreinheit) seid, dann reinigt euch." (Al-Ma'idah 5:6)  

Er muss nach dem Ghusl keine Wudhu' verrichten, es sei denn, es tritt während oder nach dem Ghusl etwas ein, was die Wudhu' ungültig macht. Dann muss er für das Gebet die Wudhu' verrichten. Wenn aber nichts eintritt, was ungültig macht, ersetzt sein Ghusl von der Ganabah die Wudhu', egal ob er vor dem Ghusl die Wudhu' verrichtet hat oder nicht. Ende des Zitats.

Er sagte auch: "Nach der verbreiteten Auffassung der Rechtsschule macht das Berühren des Penis die Wudhu' ungültig. Dementsprechend muss derjenige, der während seines Ghusl seinen Penis berührt hat, danach die Wudhu' verrichten, unabhängig davon, ob er die Berührung beabsichtigt hat oder nicht." Ende des Zitats.

Siehe auch die Fatwas Nr. 30438 und 110792.  

Drittens: Offensichtlich meinst du mit "Massen" (Einreiben) das Reiben. Das Reiben bei der Wudhu' und dem Ghusl ist umstritten. Die Malikiten hielten es für verpflichtend, die Mehrheit hielt es für empfehlenswert. Unsere bevorzugte Auffassung ist, dass es empfehlenswert ist. Siehe Fatwa Nr. 10537.

Was das Waschen des Analbereichs beim Ghusl angeht, so ist es verpflichtend, denn der Bereich zwischen den Hüften hat denselben Rechtsspruch wie der sichtbare Teil des Körpers. Siehe Fatwa Nr. 119784.

An-Nawawi sagte in Al-Madschmu': "Was den Ausspruch des Verfassers angeht 'Er wäscht die Unreinheit von seiner intimen Zone', so sagten dies auch Asch-Schafi'i und die Gefährten. Gemeint ist die Nadschasa (Unreinheit) an der Qubul (Vulva) und dem Dubur (Anus) wie Reste vom Istindschua' (der rituellen Reinigung nach dem Stuhlgang) und anderes, sowie Mani (Samenflüssigkeit), Rut'ubat al-Fardsch (Feuchtigkeit der Vulva) und anderes an der Qubul. 'Al-Qadhar (Unreinheit)' umfasst sowohl das Reine als auch das Unreine." Ende des Zitats.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] حكم غسل من مس ذكره أو حلقة دبره أثناء الغسل

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Die Gelehrten haben über die Bedeutung des Kalifats (Khilafah) gesprochen. Ibn Khaldun, Allahs Barmherzigkeit sei mit ihm, sagt: Das Kalifat ist die Führung der Gemeinschaft gemäß den Erfordernissen der Scharia in Bezug auf ihre jenseitigen und weltlichen Angelegenheiten, die sich darauf beziehen. Dann sprach er darüber mit Worten, die diese Bedeutung erklären, bis er sagte: Es ist, das heißt das Kalifat, in Wirklichkeit die Nachfolge (Khilafah) des Gesetzgebers (Sahib asch-Schar') bei der Bewahrung der Religion (Hirasat ad-Din) und der Führung der weltlichen Angelegenheiten (Siyasat ad-Dunya). Er definierte es als die Stellvertretung des Gesetzgebers bei der Bewahrung der Religion und der Führung der weltlichen Angelegenheiten. So besteht es in der Führung der Religion, der Wahrnehmung der Belange der Religion und der Führung der weltlichen Angelegenheiten und des Lebensunterhalts der Menschen. Dann sagte er, Allahs Barmherzigkeit sei mit ihm: Und es wird Kalifat (Khilafah) und Imamat genannt, und wer damit betraut ist, wird Kalif (Khalifah) und Imam genannt. Er sagt: Was seine Bezeichnung als Imam betrifft, so ist das eine Analogie zum Imam des Gebets, dem man folgt und dem man nacheifert. Deshalb wird er der Oberste Imam (al-Imam al-Akbar) genannt, das heißt, der Oberste Imam wird als Synonym für das Kalifat gebraucht, und der Begriff Imam wird als Synonym für Kalif verwendet. Und Abu'l-Ma'ali al-Dschuwayni, Allahs Barmherzigkeit sei mit ihm, sagt: Die Imamat, womit er das Kalifat meint, denn sie sind Synonyme, ist eine vollständige Führung und Herrschaft, die sich sowohl auf die Allgemeinheit als auch auf die Besonderheit in Bezug auf die wichtigen Angelegenheiten der Religion und der weltlichen Dinge bezieht. So machte er es zu einer allgemeinen Angelegenheit, die sich auf die Wahrnehmung der Belange der Menschen in ihrer Religion und ihrem weltlichen Leben bezieht. [3]

Definition des Khalifats sprachlich und gesetzlich

[Sprachliche Definition des Khalifats]

Abgeleitet von Khalafa Yakhlif Khilafah, d.h. er blieb nach ihm oder trat an seine Stelle, und das Khilafah: der Name für die Position, die derjenige innehat, der dem Gesandten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - in der Durchführung der religiösen Urteile (Ahkam) und der Führung der Muslime in Angelegenheiten der Religion und des weltlichen Lebens nachfolgt (1). Und das Khilafah ist auch: die Vertretung einer Person durch eine andere, entweder wegen der Abwesenheit des Vertretenen oder wegen seines Todes oder wegen seiner Unfähigkeit (2).  

Definition des Khalifats gesetzlich:

Das Khilafah und die Imamah (Imamat) bedeuten bei den Ahl as-Sunnah dasselbe (3), und bei Ibn Chaldun (4) ist es: "Die Masse gemäß der gesetzlichen Betrachtung in Bezug auf ihre jenseitigen und diesseitigen Angelegenheiten zu führen, die sich darauf zurückführen lassen" (5). Es ist in Wirklichkeit das Khalifat des Inhabers der Scharia (Schari'a) in der Bewahrung der Religion und der Regierung der irdischen Angelegenheiten damit.

At-Taftazani und al-Mawardi definierten es als: "Allgemeine Führung in Angelegenheiten der Religion und des weltlichen Lebens, Nachfolge des Propheten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm -" (6).

Und in Ma'athir al-Inafah: "Es ist die allgemeine Autorität über die gesamte Umma und die Leitung ihrer Angelegenheiten und die Übernahme ihrer Lasten" (7). [4]

Das Khilafat (Kalifat) in der islamischen Geschichte 

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Was folgt:

Nach dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam das rechtgeleitete Khilafat (Kalifat), in dem die vier Khulafa (Kalifen) ihm nachfolgten, nämlich Abu Bakr, Umar, Uthman und Ali, möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein.

Und in Bezug auf ihr Khilafat (Kalifat) kam der Ausspruch des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, wie in den Sunan von Abu Dawud überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Das prophetische Khilafat (Kalifat) währt dreißig Jahre, dann gewährt Allah das Mulk (Königtum) wem Er will oder Seine Mulk wem Er will." Al-Albani sagte: Gut und authentisch. 

Und bei at-Tirmidhi von Sa'id bin Dschumhan, der sagte: Sufyan erzählte mir, der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Das Khilafat (Kalifat) in meiner Umma dauert dreißig Jahre, dann folgt darauf Mulk (Königtum)." Dann sagte Sufyan zu mir: "Halte (zähle) das Khilafat (Kalifat) von Abu Bakr", dann sagte er: "und das Khilafat (Kalifat) von Umar und das Khilafat (Kalifat) von Uthman", dann sagte er zu mir: "Halte (zähle) das Khilafat (Kalifat) von Ali." Er sagte: "Wir fanden, dass es dreißig Jahre waren."

Dann kam nach ihnen die Daulah (Dynastie) der Banu Umayya, dann die Daulah der Abbasiden. Und in den letzten Zeiten der Abbasiden erschienen andere Daulat (Dynastien) in Andalusien, im äußersten Maghreb und Nordafrika. Man kann die Details ihrer Nachrichten in dem Buch "Al-Khulafa" von As-Suyuti und in den Büchern von As-Salabi nachlesen.

Was nach dem Khilafat (Kalifat) der rechtgeleiteten Khulafa (Kalifen) kam, wird nicht als Khilafat (Kalifat) bezeichnet, sondern es waren Mamalik (Königreiche). Allerdings gehört zu den Frohbotschaften, die in der Zukunft kommen, die Rückkehr des rechtgeleiteten Khilafat (Kalifats). Und das ist es, was uns der Hadith verkündet: "Es wird unter euch die Prophetenschaft geben, solange Allah will, dass sie da ist. Dann wird Allah sie aufheben, wenn Er will, dass sie aufgehoben wird. Dann wird es ein Khilafat (Kalifat) auf der Methode der Prophetenschaft geben, und es wird so lange andauern, wie Allah will, dass es andauert. Dann wird Allah es aufheben, wenn Er will, dass es aufgehoben wird. Dann wird es ein gewaltsames Mulk (Königtum) geben, und es wird so lange andauern, wie Allah will, dass es andauert. Dann wird Allah es aufheben, wenn Er will, dass es aufgehoben wird. Dann wird es ein tyrannisches Mulk (Königtum) geben, und es wird so lange andauern, wie Allah will, dass es andauert. Dann wird Er es aufheben, wenn Er will, dass es aufgehoben wird. Dann wird es wieder ein Khilafat (Kalifat) auf der Methode der Prophetenschaft geben." Dann schwieg er. Überliefert von Ahmad, Al-Bazzar, At-Tabarani und für authentisch erklärt von Al-'Iraqi, was auch der Scheich Al-Albani bestätigte. [5]

Die Arten des Khilāfah (Kalifats)

Zusammenfassung der Fatwa:

Der Begriff Khalīfah umfasst den Sulṭān (Herrscher), der die Angelegenheiten der Menschen regelt, indem er das Khilāfah ausübt und Allahs Befehl ausführt und die Menschen damit regiert. Er umfasst auch alle Menschen, insofern als sie einander ablösen. 

Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Was folgt:

Allah, der Erhabene, hat die Kinder Adams zu Khulafā' (Statthaltern) auf Erden gemacht, die einander ablösen. Sie bevölkern sie Generation um Generation und Nachfolger um Nachfolger, wie Allah, der Erhabene, sagt: "Und Er wird euch zu Khulafā' (Statthaltern / Nachfolgern) der Erde machen." (27:62) Und Allah hat den gläubigen Muslimen, die fest an Seine Scharia und die Rechtleitung Seiner Propheten halten, versprochen, dass Er sie auf Erden einsetzen und zu Khulafā' machen wird, wie Er sagt: "Allah hat denjenigen von euch, die glauben und rechtschaffene Werke tun, versprochen, daß Er sie ganz gewiß als Statthalter auf der Erde einsetzen wird, so wie Er diejenigen, die vor ihnen waren, als Statthalter einsetzte, daß Er für sie ihrer Religion, der Er für sie zugestimmt hat, ganz gewiß eine feste Stellung verleihen wird, und daß Er ihnen nach ihrer Angst (, in der sie gelebt haben,) statt dessen ganz gewiß Sicherheit gewähren wird. Sie dienen Mir und gesellen Mir nichts bei." (24:55) Damit ist gemeint, wie Ibn Kathir sagt, dass sie Imame (Anführer) der Menschen und ihre Herrscher sein werden, wodurch sich die Länder in einem guten Zustand befinden. Und al-Baidawi hat in seiner Erklärung von "Ich werde auf Erden einen Khalīfah einsetzen..." erwähnt, dass mit dem Khalīfah Adam gemeint ist, denn er ist der Khalīfah Allahs auf Seiner Erde. Und ebenso machte Allah alle Propheten zu Khulafā' bei der Besiedelung der Erde, der Regierung der Menschen und der Ausführung von Allahs Befehl unter ihnen. Und es wurde gesagt, dass damit Adam und seine Nachkommen gemeint sind, denn sie lösen diejenigen vor ihnen ab oder lösen einander ab.

Darauf basierend gibt es zwei Arten des Khilāfah: ein allgemeines Khilāfah, und das ist das Khilāfah der Menschen untereinander, und demnach ist jeder Nachfolger der Kinder Adams ein Khalīfah, denn er ist der Nachfolger seines Vorgängers. Und das ist die Bedeutung des Verses "Und Er wird euch zu Khulafā' der Erde machen". Und es gibt ein besonderes Khilāfah, nämlich das Khilāfah der Wālī al-Umūr (Herrscher der Angelegenheiten), die fest an der Scharia und der Befolgung der Sunnah festhalten, wie Abu Bakr as-Siddiq, der mit dem Beinamen "Khalīfah des Gesandten Allahs, Frieden sei auf ihm" bekannt war. Und seine Zeitgenossen von den Gefährten stimmten darüber überein, dass er ihr Khalīfah war und ihm gehorcht werden musste. Ebenso die übrigen rechtgeleiteten Khulafā', möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein. Die Fuqahā' (Rechtsgelehrten) haben erwähnt, dass jeder, der die Herrschaft über die Ummah durch Nachfolge, Übereinstimmung oder Eroberung erlangt, gehorcht und nicht gegen ihn rebelliert werden darf, solange er nicht ungläubig wird. Allerdings ist derjenige, der die Herrschaft durch Eroberung an sich gerissen hat, und derjenige, der nicht nach der Scharia herrscht, ein Sünder aufgrund seiner Eroberung und Abweichung von der Scharia. Siehe auch die folgenden beiden Fatwas: 14678 und 60360.

Und Allah weiß es am besten. [6]

[3] ما معنى الخلافة الاسلامية

[4] كتاب تعدد الخلفاء ووحدة الأمة فقها وتاريخا ومستقبلا

[5] الخلافة في التاريخ الإسلامي

[6] أنواع الخلافة

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Zweitens:

Wenn sich Beweise und Indizien häufen, welche die Annahme bestärken, dass die islamische Schlachtung nicht angewandt wird - wie in einem christlichen Land, in dem viele Atheisten und Anhänger anderer Glaubensrichtungen leben (wie Buddhisten etc.) - oder bekannt wird, dass die Schlachtfabriken ihre Fleischwaren nicht durch Schlachtung, sondern durch Erschlagen oder eine andere Form der Tötung erlegen; oder in manchen Fällen die Gesetze den Fabriken und Schlachthöfen die Hände binden, indem sie die Schlachtung verbieten. In solchen Fällen nimmt die Wahrscheinlichkeit ab, sich auf die äußerliche Sicherheit (es könnte richtig geschlachtet worden sein) zu stützen und davon auszugehen, dass die Tat richtig durchgeführt wurde und die prinzipielle Grundlage ist nicht mehr vorhanden, da starke Beweise darauf hindeuten und manche dieser Beweise wurden gesehen (beobachtet).

Besonders da einige Länder nicht gestatten, dass die islamische Schlachtung in ihren Fabriken und Schlachthöfen durchgesetzt wird. Manchmal lässt sich sogar beobachten, wie Muslime, die schächten, von Tierschutzorganisationen verfolgt (angeklagt) werden. 

Mein geehrter Bruder, wenn du also siehst, dass die Indizien, die darauf hinweisen, dass die islamische Schlachtung nicht angewandt wird, zahlreich sind und du stark davon ausgehst, dass die Fleischwaren eines bestimmten Landes, Schlachthofes oder -fabrik oder Geschäfts nicht islamisch geschlachtet werden, so ist es dir weder erlaubt solches zu kaufen, noch zu verzehren.

Wenn dir die Sache jedoch nicht klar wird und du die Realität nicht zu kennen vermagst, so trifft dich - so Allah will - kein Tadel dafür, dass du diese Fleischwaren kaufst und verzehrst.

Es wurde im früheren Majma' al-Fiqhi erwähnt:

„Es ist für Besucher, sowie Ansässige nichtmuslimischer Länder erlaubt, von dem Geschlachteten der Schriftbesitzer zu essen, was islamisch erlaubt ist, nachdem man sich vergewissert, dass es nichts beinhaltet, was verboten ist, außer es bestätigt sich ihnen, dass nicht nach islamischer Art geschlachtet wird.“

Ende der Aussage. 

Und für weitere Hilfen kannst du die islamischen Zentren in euren Ländern kontaktieren, denn es kann sein, dass sie Wissen über die Art der Schlachtung in den Fabriken und den Gesetzen, nach denen sich diese richten, haben. [1]

Schaikh Salih al-Fauzan, möge Allah ihn bewahren, sagt:

„Für den Muslim ist es besser, von diesem Fleisch abzulassen, weil es eine unklare Sache ist. Und der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Lass das, was dir Zweifel bringt, für das, was dir keine Zweifel bringt.“ Und er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wer sich von den unklaren Dingen fernhält, der beschützt seine Religion und Ehre. Und wer in Unklarheiten fällt, der fällt ins Verbotene.“ Die Muslime, unter den Einwanderern und Studenten, die in den Ländern der Ungläubigen leben, müssen selber eine Lösung für dieses Problem finden, so dass sie sich (zum Beispiel) gegenseitig unterstützen, einen eigenen Schlachthof zu gründen, oder sich mit einem Schlachthof einigen, dass sie auf islamische Weise schlachten. Dadurch wird sich das Problem lösen.“ Ende des Zitats aus „Al-Muntaqa min Fatawa Al-Fauzan“ (4/226) 

[1] Das Urteil über das Fleisch in einigen westlichen Ländern

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