Gebet gültig?

2 Antworten

Wird das Gebet durch das Erreichen des Takbīrat al-Iḥrām oder weniger als einer Rak'ah erreicht?

Frage:

Wird das Gebet durch das Erreichen des Takbīrat al-Iḥrām oder weniger als einer Rak'ah erreicht? Ich studiere in einer etwas entfernten Stadt und kam um 16:00 Uhr nach Hause. Die 'Aṣr-Zeit beginnt um 17:03 Uhr. Ich half meinem Vater, den defekten Fernseher in den Lagerraum zu bringen, dann gingen wir zum Mittagessen hinauf. Danach ging ich ins Badezimmer, um Wuḍū' zu machen. Zu beachten ist, dass ich mich im Badezimmer aufgrund von Magenproblemen verspäte, was eines meiner größten Probleme ist. Als ich herauskam, stellte ich fest, dass nur noch zwei Minuten bis zum Beginn der 'Aṣr-Zeit übrig waren. Ich begann das Gebet um 17:01 Uhr und betete das Ẓuhr. Ich weiß nicht, ob ich eine vollständige Rak'ah oder weniger erreicht habe. Muss ich das Gebet wiederholen? Gelte ich als entschuldigt, oder hätte ich vor dem Mittagessen beten sollen? Möge Allah euch mit Gutem belohnen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Allahs Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Was nun:

Es besteht kein Zweifel, dass du einen Fehler gemacht hast, indem du das Gebet so lange verzögert hast, bis nicht mehr genug Zeit für das gesamte Gebet übrig war. Die Fuqahā' haben festgelegt, dass es ḥarām ist, das Gebet bis zu diesem Zeitpunkt zu verzögern. In "Asnā al-Maṭālib fī Sharḥ Rawḍ aṭ-Ṭālib" heißt es: "Und die Zeit der Ḥurmah ist: das Ende seiner Zeit, wenn es nicht mehr ausreicht..." Ende des Zitats. Und in "Ḥāshiyat al-Jamal" steht: "Es reicht nicht aus: d.h. für alle seine Arkān." Ende des Zitats.

In jedem Fall bist du nicht verpflichtet, dieses Gebet, das du verrichtet hast, zu wiederholen. Denn wenn es in seiner Zeit stattfand, ist es Adā', und wenn es nach seiner Zeit stattfand, ist es Qaḍā'. Du wirst nicht aufgefordert, es zu wiederholen, da du es bereits gebetet hast, und es wird nicht ungültig, wenn ein Teil davon außerhalb der Zeit fällt.

Bei den Ḥanbaliten gilt das Gebet als Adā' erreicht, wenn der Takbīrat al-Iḥrām in seiner Zeit gesprochen wird. In "Kashshāf al-Qinā' 'an Matn al-Iqnā'" heißt es: "Ein Maktūbah wird als vollständiges Adā' erreicht durch den Takbīrat al-Iḥrām in seiner Zeit, d.h. in der Zeit dieses Maktūbah, unabhängig davon, ob es aus einem Grund verzögert wurde, wie bei einer menstruierenden Frau, die rein wird, oder einem Geisteskranken, der zu Bewusstsein kommt, oder aus anderen Gründen...

Das Gebet wird nicht ungültig, wenn die Zeit abläuft, während man sich darin befindet, selbst wenn man es absichtlich verzögert hat, aufgrund der Allgemeinheit des zuvor Erwähnten. Al-Majd sagte: Die Bedeutung ihrer Aussage: 'Es wird durch einen Takbīr erreicht' ist, dass das, was von ihm außerhalb seiner Zeit herausgekommen ist, auf seiner Taḥrīmah des Adā' in der Zeit aufbaut, und dass es nicht ungültig wird, sondern an die richtige Stelle in Bezug auf Gültigkeit und Erfüllung fällt." Ende des gekürzten Zitats.

Einige Fuqahā' sind der Ansicht, dass das Gebet durch das Erreichen einer vollständigen Rak'ah mit ihren beiden Sujūd in seiner Zeit erreicht wird, und einige sind der Ansicht, dass es nur durch den Rukū' erreicht wird. In der "Kuwaitischen Fiqh-Enzyklopädie" heißt es: "Die Fuqahā' sind unterschiedlicher Meinung darüber, wodurch das Farḍ erreicht werden kann, wenn die Zeit knapp wird: Nach der Mehrheit kann es durch eine Rak'ah mit ihren beiden Sujūd in der Zeit erreicht werden. Wer also eine Rak'ah in der Zeit betet und dann die Zeit abläuft, gilt als Mu'addī für das Ganze...

Ashhab vertrat die Ansicht, dass es durch den Rukū' allein erreicht wird.

Bei den Ḥanafiten und einigen Ḥanbaliten kann das Gebet durch den Takbīrat al-Iḥrām erreicht werden...

Einige Ḥanafiten und Shāfi'iten sagten: Er gilt als Mu'addī für das, was er in der Zeit gebetet hat, und als Qāḍī für das, was er nach Ablauf der Zeit gebetet hat, wobei jeder Teil nach seiner Zeit betrachtet wird." Ende des Zitats.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] هل تدرك الصلاة بإدراك تكبيرة الإحرام أو أقل من ركعة

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Tennis92927  30.06.2024, 07:51

Bruder, versuch kürzer zu schreiben wenn du es kannst, diese Frage kann man mit wenigen Sätzen beantworten

Sahih al-Bukhari 579

Narrated Abu Huraira:

Allah's Messenger (ﷺ) said, "Whoever could get one rak`a (of the Fajr prayer) before sunrise, he has got the (morning) prayer and whoever could get one rak`a of the `Asr prayer before sunset, he has got the (`Asr) prayer."

Es besteht kein Zweifel, dass du einen Fehler gemacht hast, indem du das Gebet so lange verzögert hast, bis nicht mehr genug Zeit für das gesamte Gebet übrig war.

Wir wissen ja nicht ob er es absichtlich gemacht hat, es kann sein das er zu spät aufgestanden ist

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Nein, ist es nicht, denn du darfst nicht bei Sonnenaufgang beten, egal ob du schon vorher angefangen hast oder nicht. Man muss so beten, dass man noch ausreichend Zeit vorher hat. Dazu gibt es auch Apps, welche die Sperrzeiten anzeigen.

Zum Beispiel: Deen - Islamic App unter: Prayertime. Ist allerdings auf Englisch.

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
 - (Islam, sonnenaufgang, Fajr gebet)

Tennis92927  30.06.2024, 07:51

Die Antwort ist nicht richtig

Man darf keine freiwilligen Gebet in den verbotenen Zeiten beten, ein Pflichtgebet muss man verrichten

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