Darf ich als Muslima mit meinem Bruder schwimmen?

1 Antwort

Schwimmen der Mahram (verbotener Ehepartner) miteinander

Alles Lob gebührt Allah, und das Segen und der Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, und auf seinen Angehörigen und seinen Gefährten. Was nun:

Wir sagen zunächst: Es gibt keinen Einwand in der Scharia dagegen, dass Frauen mit ihren Mahram (verbotener Ehepartner) schwimmen, wenn die Vorschriften der Scharia beachtet werden. Dazu gehört, dass die Frau das bedeckt, was sie in Anwesenheit ihres Mahram bedecken muss, und ebenso der Mann. Das ist im Allgemeinen.

Im speziellen Fall der gestellten Frage gilt: Der erwähnte Taucheranzug bietet meistens keine ausreichende Bedeckung, da er eng anliegt. Selbst wenn er ursprünglich bedeckt, kann er durch das Anhaften am Körper beim Nassen zur Fitnah (Versuchung) führen. Die Scharia (Islamisches Gesetz) hat jedoch die Mittel, die zum Verbotenen führen, blockiert. Sheikh al-Islam Ibn Taymiyyah sagte in Majmu‘ al-Fatawa: "Grundsätzlich gilt, dass alles, was zur Fitnah führt, verboten ist; denn das Mittel zum Verderben muss blockiert werden, wenn dem kein überwiegender Nutzen entgegensteht. Deshalb ist der Blick, der zur Fitnah führt, verboten." (Ende des Zitats). [1]

Der Besuch von gemischten Schwimmbädern für Männer und Frauen ist nicht erlaubt. Es ist Ḥarām (verboten) und ein großer Munkar (verwerfliche Tat). Deshalb ist es einem Muslim nicht erlaubt, an diesen Orten zu bleiben, selbst wenn er sich bedeckt, weil seine Anwesenheit einer Zustimmung ähnelt und die Zahl dieser Sünder vergrößert.

Worauf wir auch hinweisen müssen, ist, dass selbst wenn diese Schwimmbäder nur für Männer ohne Ikhtilāṭ (Vermischung) sind, aber die 'Awrah (Schambereich) dieser Männer unterhalb des Nabels und oberhalb des Knies sichtbar ist, es Männern ebenfalls nicht erlaubt ist, diese Schwimmbäder zu besuchen, da dies Munkar (verwerflich) ist.

Wir weisen auch darauf hin, dass es Frauen nicht erlaubt ist, diese Schwimmbäder zu besuchen, selbst wenn sie nicht gemischt sind, und zwar aus zwei Gründen:

Erstens: Es ist einer Frau nicht erlaubt, auf die 'Awrah (Schambereich) einer anderen Frau zu schauen, und die meisten Frauen, die diese Schwimmbäder besuchen, zeigen ihre 'Awrah.

Zweitens: Diese Schwimmbäder sind offen, und es ist einer Frau nicht erlaubt, ihre Kleidung an einem offenen Ort auszuziehen, da möglicherweise ein Mann sie sehen könnte, ohne dass sie es bemerkt.

Und Allah weiß es am besten. [2]

Schwimmen unter Frauen: Ist dies erlaubt und welche Badebekleidung entspricht der islâmischen Sitte?

Frage:

Einige Schwestern treffen sich in einem angemieteten Schwimmbad, um so nur unter Frauen schwimmen zu können. Als Badebekleidung benutzen sie eine Bluse und darunter eine kurze bzw. sehr enge Hose. Manchmal tragen sie auch Röcke, die ihre Taillen bedecken sollen. Wie lautet die islâmische Meinung dazu? Möge Allâh euch segnen!

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien über den Gesandten Allahs, seinen Angehörigen und seinen Gefährten. Nun zur Frage:

Unter Einhaltung folgender islâmischer Regeln darf die muslimische Frau das Schwimmbad besuchen:

Erstens: Die Frau muss ihr Haus bedeckt und unparfümiert verlassen.

Zweitens: Ihre Aura (zu bedeckenden Körperteile) im Schwimmbad muss bedeckt sein, sodass nichts davon in Erscheinung tritt. Die Muslima darf in der Anwesenheit einer anderen Muslima ihren Kopf, ihre Füße und ihre Brüste zeigen, da in diesem Fall ihre Aura vom Nabel bis zum Knie reicht. Vor einer Nichtmuslima darf sie allerdings nur das Gesicht und die Hände entblößen. Die Gelehrten vertreten jedoch verschiedene Meinungen bezüglich der Definition der weiblichen Aura.

Drittens: Im Schwimmbad dürfen sich keine Männer aufhalten.

Viertens: Die Frauen müssen ihre Aura im Schwimmbad komplett bedecken.

Fünftens: Es muss sichergestellt sein, dass die Frauen von keinem Mann beobachtet werden können. Wenn im Schwimmbad Kameras vorhanden sind, entspricht der Platz nicht mehr den Sicherheitskriterien.

Sechstens: Der Ehemann bzw. die Eltern der unverheirateten Frau müssen einverstanden sein.

Siebtens: Der Besuch des Schwimmbades darf die Muslima nicht von ihren religiösen Pflichten, wie etwa dem Gebet, abhalten.

Das Tragen von eng anliegenden Badeanzügen, die die Figur betonen, ist nicht erlaubt. Wenn die Anzüge jedoch die Aura, wie in der Fatwa erwähnt, bedecken, ist es gestattet, schwimmen zu gehen. Allerdings wisst ihr am besten über die Beschaffenheit eurer Badekleidung Bescheid.

Wir empfehlen den Schwestern das Schwimmbad nicht zu besuchen, vor allem nicht in der heutigen Zeit. In einem Land wie Frankreich werden die erforderlichen Kriterien meistens nicht erfüllt.

Es kann vorkommen, dass die Aura nicht verhüllt wird oder eine Kamera den Männern das Beobachten von Frauen ermöglicht. Ebenso können auch andere unislâmische Dinge geschehen.

Allâh weiß es am besten. [1]

[1] سباحة المحارم مع بعضهم

[2] الذهاب إلى المسابح التي يقع فيها اختلاط

[3] Schwimmen unter Frauen: Ist dies erlaubt und welche Badebekleidung entspricht der islâmischen Sitte?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

IchinderStadt  25.06.2024, 00:57

werden die dann andernfalls sexuell erregt und beginnen sich zu betasten?

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