ISLAM FRAGE :Zählt man als Reisender im Urlaub? (HANAFI)?

4 Antworten

Von Experte ItsJustMe38 bestätigt

Die Madhhab der Hanafiten bezüglich des Qasr (Verkürzens) und Jam' (Zusammenlegens) des Gebets

Frage:

Ich arbeite bei der Eisenbahn und reise etwa zehnmal im Monat - und meine Madhhab ist hanafitisch - wie soll ich das Gebet verkürzen und zusammenlegen? Beachten Sie, dass die kürzeste Reise nicht weniger als 200 km beträgt.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Allahs Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs und auf seiner Familie und seinen Gefährten. Was nun folgt:

Die Madhhab der Hanafiten besagt, dass das Verkürzen des vierteiligen Gebets auf der Reise wajib (verpflichtend) ist, und die Bedingung dafür ist, dass zwischen der Stadt, aus der man abreist, und der Stadt, die man anstrebt, eine Reise von drei Tagen liegt. Das Verkürzen ist erst erlaubt, wenn man die Häuser seiner Stadt verlassen hat, und man verkürzt, solange man auf Reisen ist, bis man in seine Stadt zurückkehrt oder die Absicht hat, fünfzehn Tage zu bleiben. Es heißt im Matn al-Ikhtiyar (Text der Auswahl) aus den hanafitischen Büchern: Kapitel über das Gebet des Reisenden und seine Pflicht bei jedem vierteiligen Gebet sind zwei Rak'ah (Gebetseinheiten). Man wird zum Musafir (Reisenden), wenn man die Häuser der Stadt verlässt mit der Absicht einer Reise von drei Tagen und Nächten, basierend auf der Reise von Kamelen und dem Gehen zu Fuß. Man bleibt im Zustand der Reise, bis man seine Stadt betritt oder die Absicht hat, fünfzehn Tage in einer Stadt oder einem Dorf zu bleiben. Wenn man weniger als das beabsichtigt, ist man ein Reisender, auch wenn der Aufenthalt lang wird. Ende des Zitats mit Anpassungen.

Die Fuqaha (Rechtsgelehrten) der Hanafiten waren sich uneinig über die Bestimmung des Maßes der dreitägigen Reise in Parasangen. Es wurde gesagt: fünfzehn Parasangen, und es wurde gesagt: achtzehn Parasangen, und das meiste, was gesagt wurde - nach dem, was wir in ihren Büchern gesehen haben - ist einundzwanzig Parasangen.

Ibn 'Abidin begründete dies in seiner Haschiyah (Randnotiz) mit den Unterschieden zwischen den Ländern. Es heißt in der Haschiyah von Ibn 'Abidin: Ebenso wie in Al-Fath erwähnt, wurde gesagt: Es wird auf einundzwanzig Parasangen geschätzt, und es wurde gesagt: auf achtzehn, und es wurde gesagt: auf fünfzehn, und jeder, der eine davon schätzte, glaubte, dass es eine Reise von drei Tagen sei. Ende des Zitats.

Das heißt, basierend auf den Unterschieden zwischen den Ländern, schätzte jeder Sprecher, was in seinem Land den kürzesten Tagen entspricht. Ende des Zitats.

Ibn Nujaym sagte in Al-Bahr ar-Ra'iq (Das klare Meer): In An-Nihayah (Das Ende) heißt es: Die Fatwa beruht auf der Berücksichtigung von achtzehn Parasangen, und in Al-Mujtaba (Die Ausgewählte) ist die Fatwa der meisten Imame von Khwarezm auf fünfzehn Parasangen. Ende des Zitats.

In jedem Fall übersteigt die von Ihnen erwähnte Entfernung bei weitem das, was sie für eine dreitägige Reise geschätzt haben, wenn es vom äußersten Ende der bewohnten Gebiete in Ihrer Stadt ist.

Mit dieser Erklärung wissen Sie, dass es für Sie - gemäß der Madhhab der Hanafiten - wajib (verpflichtend) ist, das vierteilige Gebet zu verkürzen, solange Sie Ihre Stadt verlassen mit der Absicht einer Reise, die eine dreitägige Reise erreicht und Sie nicht beabsichtigen, fünfzehn Tage zu bleiben, es sei denn, Sie beten hinter einem Muqim (Ansässigen), dann sollten Sie das Gebet vollständig verrichten, nach ihrer Meinung und der Meinung der Mehrheit.

Was das Jam' (Zusammenlegen) der Gebete betrifft, so erlauben die Hanafiten dies grundsätzlich nicht, außer in 'Arafah und Muzdalifah, und es ist bei ihnen für die Manasik (Riten). Al-Haskafi sagte in Ad-Durr al-Mukhtar (Die ausgewählte Perle): Es gibt kein Zusammenlegen zwischen zwei Fard (Pflichtgebeten) in einer Zeit aufgrund der Entschuldigung der Reise und des Regens, im Gegensatz zu Asch-Schafi'i, und was überliefert wurde, wird als tatsächliches Zusammenlegen interpretiert, nicht zeitliches. Wenn man zusammenlegt, ist es ungültig, wenn man das Fard (Pflichtgebet) vor seiner Zeit vorzieht, und es ist haram (verboten), wenn man es umkehrt, d.h. es verzögert, auch wenn es auf dem Weg des Qada (Nachholen) gültig ist, außer für einen Hajj (Pilger) in 'Arafah und Muzdalifah, wie es kommen wird. Ende des Zitats.

Wir haben in früheren Fatawa erklärt, dass wir in einigen Fragen eine andere Meinung als die Madhhab der Hanafiten bevorzugen. Bei uns ist das Qasr (Verkürzen) eine Sunnah, keine Pflicht, und das ist die Meinung der Jumhur (Mehrheit). Die Dauer, die die Erleichterung erlaubt, ist weniger als vier Tage nach der Meinung der Jumhur (Mehrheit). Siehe Fatwa Nr. 115280. Die Entfernung, die das Verkürzen erlaubt, beträgt vier Burud (eine antiquierte Entfernungseinheit), was dreiundachtzig Kilometern entspricht, und das ist die Meinung der Jumhur (Mehrheit). Das Jam' (Zusammenlegen) ist aufgrund einer Entschuldigung erlaubt, und wir haben die Zustände erklärt, die das Zusammenlegen erlauben. Siehe sie in der Fatwa Nr. 6846.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] مذهب الحنفية في قصر وجمع الصلاة

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Schau hier. Es wird kurz erörtert.


ItsJustMe38  17.07.2024, 22:36

Es wurde nach der Hanafitischen Rechtsschule gefragt. Hassan Dabbagh ist Salafist.

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BelfastChild  17.07.2024, 22:38
@ItsJustMe38

Schau:

In der vierten Sura, Vers 101 heißt es:
"Und wenn ihr durch das Land zieht, so ist es keine Sünde für euch, wenn ihr das Gebet verkürzt..."
Zur Erläuterung dieses Verses sind viele Hadite überliefert, in denen gesagt wird, dass das Verkürzen eines Gebets für einen Reisenden sowohl bei Gefahr als auch in Sicherheit erlaubt ist. Es wird allgemein überliefert, dass das Gebet des Reisenden aus zwei Rak'a besteht.(83) Einige Gelehrte sagen sogar, dass das Verkürzen des Gebets für den Reisenden Pflicht sei.(84)
(83) Überliefert bei Al-Buharyy
(84) z.B. die hanafitische Rechtsschule

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 113-114

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In der Hanafitischen Rechtsschule spielt es keine Rolle, weshalb du die Reise unternimmst, du geltest als Reisender, wenn es 90km überschreitet.

Wenn du am Ziel angekommen bist, und beabsichtigst mindestens 15 Tage da zu verweilen, bist du vor Ort kein Reisender mehr. Unter 15 Tagen geltest du die gesamte Zeit vor Ort als Reisender.

Als Reisender darfst du in der Hanafitischen Rechtsschule deine Gebete nicht kürzen, sondern du musst! Es gilt als Wajib!

nein, weil dann bist du nicht mehr auf reise sondern am reiseziel angekommen