Gebet gültig?

2 Antworten

Der fünfte Punkt: Das Berühren der Unthayayn (Hoden), Alyatayn (Gesäßbacken) und Rufghayn (Leistengegend)

Das Berühren der Unthayayn (Hoden), Rufghayn (Leistengegend) und Alyatayn (Gesäßbacken) hebt den Wuḍūʾ nicht auf, und dies ist die übereinstimmende Meinung der Madhāhib al-Fiqhīyah (Rechtsschulen): der Ḥanafīyah, Mālikīyah, Shāfiʿīyah und Ḥanābilah, und dies ist die Meinung der Mehrheit der Ahl al-ʿIlm; denn es gibt keinen Beweis dafür, dass das Berühren der Unthayayn (Hoden), Alyatayn (Gesäßbacken) und Rufghayn (Leistengegend) außerhalb des Farj (Geschlechtsteil) zu den Nawāqiḍ al-Wuḍūʾ (Dingen, die die rituelle Waschung ungültig machen) gehört, und der Grundsatz ist das Fortbestehen der Ṭahārah (Reinheit), und man urteilt nicht über deren Ungültigkeit außer mit einem Beweis.

Siehe auch:

  • Erster Punkt: Das Berühren des Dhakar (Penis) des Mannes (ohne Ḥāʾil (Barriere)).
  • Zweiter Punkt: Das Berühren des Farj (Geschlechtsteil) der Frau.
  • Dritter Punkt: Das Berühren des Farj (Geschlechtsteil) anderer (Kabīr (Erwachsene) und Ṣaghīr (Kinder)).
  • Vierter Punkt: Das Berühren des Dubur (After). [1]

Der vierte Punkt: Das Berühren des Dubur (Anus)

Die Ahl al-ʿIlm sind in zwei Meinungen gespalten bezüglich der Aufhebung des Wuḍūʾ durch das Berühren des Dubur (Anus):

Erste Meinung: Das Berühren des Dubur (Anus) hebt den Wuḍūʾ (rituelle Waschung) auf; dies ist die Madhhab der Schāfiʿiyyah und Ḥanābilah, und eine Gruppe der Salaf vertrat diese Meinung, und ash-Shawkānī und Ibn Bāz wählten sie aus.

Der Beweis aus der Sunnah:

Von ʿAbdullāh ibn ʿAmr, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein: Dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: ((Wenn ein Mann seinen Farj (Geschlechtsteil) berührt, soll er den Wuḍūʾ vollziehen, und wenn eine Frau ihren Farj (Geschlechtsteil) berührt, soll sie den Wuḍūʾ vollziehen))

Begründung:

Der Dubur (Anus) ist ein Farj (Geschlechtsteil); weil er eine Öffnung vom Inneren ist.

Zweite Meinung: Das Berühren des Dubur (Anus) hebt den Wuḍūʾ nicht auf; dies ist die Madhhab (Rechtsschule) der Ḥanafiyyah, Mālikiyyah und Ẓāhiriyyah, und eine Überlieferung bei den Ḥanābilah, und eine Gruppe der Salaf vertrat diese Meinung.

Die Beweise:

Erstens: Aus der Sunnah

Von Ṭalq ibn ʿAlī, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte er: ((Wir kamen als Delegation, bis wir zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, gelangten. Wir leisteten ihm den Bayʿah (Treueeid) und beteten mit ihm. Als er das Ṣalāh (Gebet) beendet hatte, kam ein Mann, der wie ein Beduine aussah, und sagte: O Gesandter Allahs, was sagst du zu einem Mann, der seinen Dhakar (Penis) während des Gebets berührt? Er sagte: Ist er nicht nur ein Muḍghah (Fleischstück) von dir oder ein Baḍʿah (Stück) von dir?!))

Begründung:

So wie der Dhakar (Penis) ein Baḍʿah (Stück) des Menschen ist, so ist es auch der Dubur (Anus); daher wird der Wuḍūʾ nicht durch seine Berührung aufgehoben.

Zweitens: Die Nuṣūṣ (Texte) kamen bezüglich der Verpflichtung des Wuḍūʾdurch das Berühren des Dhakar (Penis), nicht durch das Berühren des Dubur (Anus), und der Grundsatz ist das Fortbestehen der Ṭahārah (Reinheit) und die Nichtaufhebung, so weichen wir von diesem Grundsatz nur mit einem sicheren Beweis ab.

Siehe auch:

  • Erster Punkt: Das Berühren des Dhakar (Penis) des Mannes (ohne Barriere).
  • Zweiter Punkt: Das Berühren des Farj (Geschlechtsteil) der Frau.
  • Dritter Punkt: Das Berühren des Farj (Geschlechtsteil) anderer (Erwachsene und Kinder).
  • Fünfter Punkt: Das Berühren der Unthayayn (Hoden), Alyatayn (Gesäßbacken) und Rufghayn (Leistengegend). [2]
[1] المطلب الخامس: مسُّ الأُنثيَينِ والأَليَتينِ والرُّفْغَين

[2] المطلب الرابع: مسُّ الدُّبُر

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Okokokook 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 23:05

Ist das Gebet gültig

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marmoris  02.07.2024, 23:07
@Okokokook

War es das Gesäß, also nur der Po oder der Anus selbst, den du berührt hast?

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marmoris  02.07.2024, 23:08
@Okokokook

Dein Wudu ist nicht gebrochen, d.h. dein Gebet ist gültig.

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Okokokook 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 23:09
@marmoris

Also heißt es das mein Gebet gültig ist.

Ich habe es während dem Gebet gemacht

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marmoris  02.07.2024, 23:14
@Okokokook

Das Berühren der Gasäßbacken (Hinterteils) macht weder das Wudu noch das Gebet ungültig, auch wenn es während des Gebets geschieht.

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Also Quellen sind jetzt etwas schwierig, aber sollte es ausversehen gewesen sein ist es vermutlich gültig, wenn nicht weiss ich dass jetzt nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung