Das kommt ganz auf die Regelungen des Bundeslandes an!

In den meisten Bundesländern endet die Schulpflicht aber erst zum Schuljahresende, in dem dein Sohn volljährig wird. Wenn er also im Januar erst volljährig wird, muss er dennoch das Schuljahr vollenden.

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Waren zuerst einmal nur wegen Alkohol (Bluttest) und jetzt auch wegen anderer Drogen (Bluttest+Urintest) Test gerufen worden und haben es unter Aufsicht abgegeben. Wie oft testen die einen denn?

Die Frage kann dir nur eure/r zuständige/r Bearbeiter/in beantworten.

Vielleicht ist es nur etwas einmaliges, dann wärt ihr ja nun durch. Aber es kann natürlich auch zu regelmäßigen Tests kommen, je nachdem welche Auflagen es gibt. Da kann es z.B. auch zu monatlichen Tests kommen oder in schlimmsten Fall sogar zu wöchentlichen. In stationären Einrichtungen, wenn man davon ausgeht, dass jemand Konsumiert, passiert das eben auch mal wöchentlich.

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Und meine Tochter ist jetzt 16 tage alt und ich würde sie für 4h bei meiner Schwester lassen. 

Ich finde das wirklich sehr, sehr früh! Ich kann sehr gut verstehen, dass andere das auch nicht nachvollziehen können. Wieso kann man Fussball nicht in der kleinen Runde zuhause schauen? Wenn man schon unbedingt schauen möchte, dann aber doch bitte mit seinen Baby. 16 Tage.... ich versteh es voll und ganz.

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Am Ende entscheidet dein Vormund über einen möglichen Auszug. Heißt du solltest du dringend das Gespräch suchen! Gemeinsam könnt ihr dann überlegen, ob ein Auszug sinnvoll und möglich wäre. Genauso auch, welche Schritte es dafür benötigt.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand mit dieser Vorgeschichte auch nur den Hauch einer Chance hat. Wenn ich mir vorstelle, dass solch instabilen Menschen bei der Polizei wären? Niemals...

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Wie bei allen Dingen im Leben musst du lernen damit zu leben. Das Leben ist nicht immer "gerecht". Manchmal bekommt man weniger, kleineres oder sonst was. Es ist normal und damit musst auch du lernen umzugehen.

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Es wird Gewittern und regnen und die wollen uns ins maislabyrint in kevelear mitnehmen...

Keine Einrichtung wird einen Ausflug machen, wenn es wirklich eine Gefahr für Leib und Leben gibt. Dann wird auch ein Ausflug mal abgebrochen, wenn es wirklich gefährlich werden sollte.

Ich bleibe doch auch nicht zuhause und verkrieche mich, wenn es am Nachmittag ggf. ein Gewitter geben könnte. Selbst wenn es kommt, dann stell ich mich mal unter und warte ab, bis es vorbei ist.

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Du hast ein Recht auf Einsichtnahme in ihre Patientenakte! Gleichzeitig hast du auch ein Recht auf die Über­las­sung von Kopien aus deiner Patientenakte. Beide Rechte hast du und müssen dir gewährt werden.

Eine Einschränkung gibt es nur wenn z.B. „Einsicht­nahme […] erheb­li­che thera­peu­ti­sche Gründe oder sons­tige erheb­li­che Rechte Drit­ter entge­gen­ste­hen“ (vgl. § 630g Abs. 1 BGB bzw. § 10 Abs. 2 BO).

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Die Chance erfolgreich selbstständig zu werden, ist mit 17 sicherlich nicht ideal und wahrscheinlich auch zu unsicher.

Da wäre es sicherlich sinnvoller erstmal einen Schulabschluss zu machen!

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da ich mit dem Zug zur Arbeit anreise, bin ich immer ca. 30-45 Minuten vor Arbeitsbeginn im Büro. Damit hatte bisher auch keiner ein Problem, warum denn auch?
Heute hatte ich eine Diskussion mit meiner Chefin, welche mir mitteilte ich dürfe als Azubi nicht vor der regulären Arbeitszeit (08:00 Uhr) mit der Arbeit beginnen und soll die 30-45 Minuten mit lernen verbringen.

Wenn deine offizielle Arbeitszeit erst um 08:00 Uhr beginnt, dann kannst du diese Zeit auch erst aufschreiben. Die Zeit bis zum Arbeitsbeginn kannst du dann z.B. Frühstücken oder spazieren gehen.

Ich fahre mit dem Auto zur Arbeit, täglich über die Autobahn und bin manchmal 15-20 Minuten früher da. Offizieller Arbeitsbeginn ist 08:00 Uhr und in der Zeit mache ich mir mein trinken fertig, quatsche bissle mit den Kollegen und die Zeit darf ich mir auch nicht aufschreiben.

Mein Arbeitgeber kann ja auch nichts dafür, dass ich früher als geplant vor Ort bin. Beim alten Arbeitgeber hatte ich Gleitzeit und konnte dann beginnen, wenn ich eben vor Ort war. In dem Fall durfte ich dann auch die 15-20 Minuten früher heim gehen.

Jedoch soll ich an manchen Tagen früher kommen um die Zeit die das Büro am Freitag früher schließt (1,5h) nachzuholen.

An den Tagen, wo du offiziell auch früher beginnen solltest, darfst du dir natürlich die frühere Arbeitszeit auch aufschreiben. So wie es eben mit der Leitung abgesprochen ist.

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Sie sagte außerdem das ich mich nicht einfach abmelden kann weil es mitten im Jahr ist oder sowas. Stimmt das?

Ja, die Information ist vollkommen richtig.

Die Schulpflicht/Berufsschulpflicht endet mit dem Schuljahr, in dem du das 18. Lebensjahr vollendest. Selbst wenn du am 1. Mai Geburtstag hast und 18 bist, musst du das Schuljahr noch abschließen.

Wobei es in manchen Bundesländern die Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr oder darüber hinaus gibt.

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Am Ende wird dir hier niemand die Entscheidung abnehmen können.

Jeder hat seine eigenen persönlichen Vorlieben. Der eine gibt 125€ für ein Trikot aus, jemand anderes für Pokemon Karten. Wo der eine mit den Augen rollt, freut sich der andere!

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Denkt ihr mti 25 ist es zu spät für Berufliche Wiederiengliederung?

Es ist nie zu spät für eine berufliche Wiedereingliederung! Wer gerne berufstätig sein möchte, der sollte dies auch probieren.

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Kann die Schulleitung ein Frühstudium verweigern?

Grundsätzlich kann die Schulleitung natürlich verweigern, wenn es gute Gründe gibt.

Ich glaube nicht, dass die Schulleitung etwas gegen diese Frühförderung hätte, wenn es sich wirklich um eine Hochbegabung handelt.

In der Regel sind diese Schüler sehr gut in der Schule und überspringen sogar Klassen. Es wäre mir auch neu, dass hochbegabte Schüler öfters negativ auffallen und daher die Schulleitung ein Problem damit hätte.

Und kann man, ggf. sogar rechtlich, dagegen angehen?

Grundsätzlich kann man sich jederzeit ans Schulamt wenden. Aber die hört sich natürlich auch die Schulleitung an und fragt nach, wieso diese sich gegen ein Frühstudium entschieden hat. Normalerweise werden diese Gründe dann schon stimmen, da es einer Schulleitung sicherlich nicht darum geht, jemanden Steine in den Weg zu legen.

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