Jugendamt?
Hallo Leute,hab eine kurze frage.
Also ich wohne in ein WG,bin jetz 15 und ich habe ein Vormuderin,ich wollte eig wissen ob ich nächstes jahre ausziehen darf? beispiel hab ein freund und der wohnt bisschen weit weg aber wir möchten zusammen ziehen und hab gehört mit 16 darf man eig. oder andere idee noch,hab mit mein jugendamt geredet und sie meinte ich darf ausziehen mit 16 wenn ich arbeite oder geld habe und ein wohnung gefunden habe die hat noch gesagt jobcenter hilft auch? (sorry wegen mein deutsch bin seit 1 jahr hier)
3 Antworten
Das entscheidet dein Vormund, sowie seiner.
Und ihr braucht das Einkommen, eine Wohnung zu bezahlen.
Normalerweise klappt das frühestens mit Ende der Schule. Schüler haben nicht die notwendigen finanziellen Mittel.
Wenn du als Minderjährige ausziehen willst, dann brauchst du die Zustimmung deiner Vormündin.
Wichtig ist, dass du selbstständig genug bist, allein leben zu können. Also: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, Arztbesuche wahrnehmen, Behördenpost verstehen, mit Geld umgehen können, ...
Am Ende entscheidet dein Vormund über einen möglichen Auszug. Heißt du solltest du dringend das Gespräch suchen! Gemeinsam könnt ihr dann überlegen, ob ein Auszug sinnvoll und möglich wäre. Genauso auch, welche Schritte es dafür benötigt.