Warum erhalte ich keine fachärztliche Stellungnahme vom Psychiater?

4 Antworten

Du hast ein Recht auf Einsichtnahme in ihre Patientenakte! Gleichzeitig hast du auch ein Recht auf die Über­las­sung von Kopien aus deiner Patientenakte. Beide Rechte hast du und müssen dir gewährt werden.

Eine Einschränkung gibt es nur wenn z.B. „Einsicht­nahme […] erheb­li­che thera­peu­ti­sche Gründe oder sons­tige erheb­li­che Rechte Drit­ter entge­gen­ste­hen“ (vgl. § 630g Abs. 1 BGB bzw. § 10 Abs. 2 BO).

Schriftlich die Herausgabe mit Fristsetzung fordern, wenn keine Reaktion erfolgt, Anwalt einschalten und die Herausgabe einklagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im Gesundheitswesen

Frage ihn, warum er dir gegenüber Schweigepflicht hat. Das kann dir kein Außenstehender sagen.

Liebe Grüße 🌞


Dragonia439 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 11:31

Schweigepflicht gilt doch erst gegen dritte und nicht gegenüber der Person um die es nun mal geht, er sagte das er es zu meiner Hausärztin schicken könne und die könnte mir es ausstellen. Was eig doch so totaler Blödsinn ist

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Frage nochmal nach, der Arzt sollte dir die Stellungnahme geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Depression