Kann die Schulleitung ein Frühstudium verweigern?

3 Antworten

Klar, da müssen schon alle an Bord sein. Wenn die Schulleitung nicht ablehnen könne, würde man ja nicht das Einverständnis benötigen.

Ob wahrscheinlich oder angebracht kann man nicht beurteilen.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem Frühstudium, einklagen wirst du dir da nix können

Du hast keinen Anspruch darauf, dass die Schule zustimmt, also kannstt du auch nicht dagegen angehen, wenn sie es nicht tut. Es geht dabei auch nicht darum dass die Schulleitung dir einen reinwürgen kann sondern darum dass bescheinigt werden muss dass du wirklich so begabt bist, dass dir ein paar Fehlstunden nichts ausmachen.

Kann die Schulleitung ein Frühstudium verweigern?

Grundsätzlich kann die Schulleitung natürlich verweigern, wenn es gute Gründe gibt.

Ich glaube nicht, dass die Schulleitung etwas gegen diese Frühförderung hätte, wenn es sich wirklich um eine Hochbegabung handelt.

In der Regel sind diese Schüler sehr gut in der Schule und überspringen sogar Klassen. Es wäre mir auch neu, dass hochbegabte Schüler öfters negativ auffallen und daher die Schulleitung ein Problem damit hätte.

Und kann man, ggf. sogar rechtlich, dagegen angehen?

Grundsätzlich kann man sich jederzeit ans Schulamt wenden. Aber die hört sich natürlich auch die Schulleitung an und fragt nach, wieso diese sich gegen ein Frühstudium entschieden hat. Normalerweise werden diese Gründe dann schon stimmen, da es einer Schulleitung sicherlich nicht darum geht, jemanden Steine in den Weg zu legen.