Chefin stiftet minderjährigen Auszubildenden zu Arbeitszeitbetrug an?

2 Antworten

Von Experte notting bestätigt
da ich mit dem Zug zur Arbeit anreise, bin ich immer ca. 30-45 Minuten vor Arbeitsbeginn im Büro. Damit hatte bisher auch keiner ein Problem, warum denn auch?
Heute hatte ich eine Diskussion mit meiner Chefin, welche mir mitteilte ich dürfe als Azubi nicht vor der regulären Arbeitszeit (08:00 Uhr) mit der Arbeit beginnen und soll die 30-45 Minuten mit lernen verbringen.

Wenn deine offizielle Arbeitszeit erst um 08:00 Uhr beginnt, dann kannst du diese Zeit auch erst aufschreiben. Die Zeit bis zum Arbeitsbeginn kannst du dann z.B. Frühstücken oder spazieren gehen.

Ich fahre mit dem Auto zur Arbeit, täglich über die Autobahn und bin manchmal 15-20 Minuten früher da. Offizieller Arbeitsbeginn ist 08:00 Uhr und in der Zeit mache ich mir mein trinken fertig, quatsche bissle mit den Kollegen und die Zeit darf ich mir auch nicht aufschreiben.

Mein Arbeitgeber kann ja auch nichts dafür, dass ich früher als geplant vor Ort bin. Beim alten Arbeitgeber hatte ich Gleitzeit und konnte dann beginnen, wenn ich eben vor Ort war. In dem Fall durfte ich dann auch die 15-20 Minuten früher heim gehen.

Jedoch soll ich an manchen Tagen früher kommen um die Zeit die das Büro am Freitag früher schließt (1,5h) nachzuholen.

An den Tagen, wo du offiziell auch früher beginnen solltest, darfst du dir natürlich die frühere Arbeitszeit auch aufschreiben. So wie es eben mit der Leitung abgesprochen ist.


PrettyNerd54 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 20:25

Also in meiner Arbeitszeit ist tatsächlich 08:00-17:00 eingetragen. Dadurch, dass lediglich unser Standort Freitags um 15:30 zu macht und ich als Azubi nicht alleine länger bleiben darf, werde ich ja "gezwungen" Minusstunden aufzubauen, welche ich dann indem ich an nicht vorher bestimmten Tagen (es liegt in meiner Verantwortung) früher kommen muss. In meinem Arbeitsvertrag steht auch nicht drin, dass ich Freitags nur bis 15:30 arbeiten muss. Zudem ist es ja so, dass ich nicht früher kommen darf (außer wenn es der Chefin passt) und der minderjährige Azubi aus dem ersten Jahr stets 7:30 als Arbeitsbeginn eintragen soll, obwohl er ja erst um 08:00 anfängt weil er ja sonst Minusstunden aufbaut.

Mal eine E-Mail an die zuständige IHK absetzen. Die sind bei so etwas extrem humorlos.


PrettyNerd54 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 20:25

Ich werde mir hierzu einige Gedanken machen und ggf. genau das tun. Vielen Dank!