Hallo Thea,
wir haben hier ein Dach, dessen Last natürlich unten über die Fußpfette in das Mauerwerk abgeleitet wird.
Ein weiterer Teil der anfallenden Dachlast wird aber auch über die Mittelpfetten abgeleitet. Das sind die horizontalen Balken in ca 250 cm Höhe, auf denen von oben die ansparten liegen und unter denen die Wände stehen.
Die Wände selbst bestehen aus zwei Komponenten. Zunächst scheint es ein klassisches Fachwerk eines Dachstuhls zu sein, wo einzelne „Pfeiler“ die Last auf den Boden bringen, wo evtl. noch ein Querbalken auf dem Boden liegt, der die Punktlast am Pfisten wieder breiter verteilt, bis sie auf die darunterliegenden Balken oder Wände aufliegt. Möglich aber auch, daß die Pfosten direkt auf tragende Punkte aufgesetzt wurden.
Aussteifungen sind in diesem Fachwerk (den Wänden) durch diagonal verlaufende Balken hergestellt worden. Zwischen den Balken wurden die Gefache dann anschließend mit Steinen aufgemauert.
Kurz gesagt ist es sehr (!) unwahrscheinlich, daß die Steine selbst tragend sind. Es ist das Fachwerk, was diese Aufgabe hat. Die Füllungen sind in der Regel nur raumbildend.
Lassen Sie sich das dennoch unbedingt innerhalb einer Begehung mit einem Fachmenschen bestätigen! Das muss nicht zwingend ein Statiker sein, auch Bausachverständige oder Hochbauarchitekten (Schwerpunkt Altbau) können da entsprechendes Fachwissen haben.
Es gibt KogegInnen, die alles ganz genau berechnen und prüfen wollen, und es gibt die, die eine souveräne Sicherheit durch Wissen haben, und erst bei tatsächlichen Unsicherheiten eine genauere Prüfung der Fakten suchen. Lassen Sie sich also nicht verunsichern von denen, die unsicher sind und erst etwas aussagen wollen, wenn es geprüft und berechnet ist, sondern eher von denen führen, die dieses Wissen auch mitbringen ;-)
Die Konsequenz wird aller Voraussicht nach sein: Die Steine dürfen weg, aber alle Balken müssen eigentlich bleiben.
Balken dürften nur entnommen werden, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die anfallenden Lasten sicher umzuleiten. Hier ist dann sicher eine rechnerische Prüfung notwendig, um die Maßnahmen der Änderungen zu bestimmen.
Anders sieht es mit Genehmigungen aus, denn Dachraum meist darf nicht einfach zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Wenn doch, dann sind mindestens im Mehrparteienhaus, aber auch im EFH besondere Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Hier könnte ein Beratungstermin mit einem Büro für Hochbauarchitektur die wichtigsten Punkte und Vokabeln auch ggü den Behörden zielführend sein, wenn nicht ein Sachverständiger für Schall- und Brandschutz und Statik das gleich mitbeantworten kann, bei der ersten Begehung zur Klärung der Abbruchfrage.
lg, Steffen