Ist die Mandats-Referenznummer die Kundennummer, die Rechnungsnummer oder eine andere Nummer?

Ich soll für einen Kumpel etwas kündigen.

Und ich bitte vorsorglich um hilfreiche, sachliche Antworten und keine Neunmalklug-Antworten ala "Das weiß doch jeder!" oder bescheuerte Gegenfragen wie "Warum macht dein Freund es nicht selbst?".

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Mein Kumpel will 2 Verträge kündigen. Eine Pre-Paid-Vertrag bei Vodafone oder was auch immer. Klar ist jedenfalls, dass es ein Vertrag von Vodafone ist, wo monatlich 4,49 € abgebucht werden. Und ein Vertrag bei usenet.nl, wo 13,99 € abgebucht werden.

Mein Kumpel gibt an, dass er keinerlei Unterlagen mehr hat und auch keinen Zugang zu seinem E-mail Postfach. Er kann auch das Passwort dafür nicht wiederherstellen.

Die Fragestellung, die sich daraus ergibt ist:

Was ist die Mandats-Referenznummer? Ist das eine von der Volksbank vergebene Nummer für den Lastschrifteneinzug selbst? Oder ist das, was bei meinem Konto immer der "Verwendungszweck" ist? Bei seinem Konto jedenfalls gibt es zu den Kontoempfängernamen nur eine "Gläubiger-ID" und eine "Mandatsreferenznummer".

Die Verträge kann man meines Wissens nach ja nur kündigen, wenn man die Kundennummer hat. Diese haben wir aber nicht. Es sei denn die Nummer, die hinter "Mandatsreferenznummer" angegeben ist ist die Selbe.

Handy, Internet, Finanzen, Smartphone, Kündigung, Geld, Recht, UseNeXT, Bankkonto, Vertragsrecht, Vodafone, Volksbank
Aviteo Ltd. Inkasso Mahnung / Verjährung?

Hallo, habe heute eine E-Mail von Tesch mediafinanz GmbH bekommen, die die Forderungen der Aviteo Ltd. "eintreiben". In der E-Mail steht etwas von einem Vertrag von Anfang 2014. In der angehängen PDF-Rechnung steht etwas mit UseNeXT 24,95€.

Zitat:
Forderung aus Vertrag über vom 31.01.2014, Rechnung vom 02.02.2014

Sehr geehrter Herr XYZ,

in der vorbezeichneten Angelegenheit müssen wir bei Wiedervorlage unserer Akte leider feststellen, dass die Forderung unseres Mandanten trotz der verstrichenen Zeit noch offen ist.

In Anbetracht des zu Ende gehenden Jahres sollte es doch in Ihrem eigenen Interesse liegen, die alten Schulden endlich aus der Welt zu schaffen und 2017 möglichst sorgen- und schuldenfrei zu starten.

Hierzu geben wir Ihnen letztmalig außergerichtlich die Gelegenheit, die Forderung zzgl. der angefallenen Verzugskosten zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 24,95 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 11,00 EUR
Rücklastschriftgebühren unseres Mandanten: 3,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 9,00 EUR
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noch offener Gesamtbetrag (Stand: 15.12.2016): 92,95 EUR

Durch den Ausgleich der Forderung hätten Sie die Sicherheit, dass keine kostenverursachenden und unangenehmen gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Der Gesamtbetrag könnte ggfls. auch in Raten ausgeglichen werden (Formular für die Ratenzahlung im Anhang). Nach erneutem fruchtlosem Fristablauf sehen wir uns an diesen außergerichtlichen Einigungsversuch nicht mehr gebunden.

Wir haben uns als letzte Frist für Ihren Zahlungseingang den 25.12.2016 notiert.

Mit freundlichen Grüßen
D. Bolwin, Operations Leader

Ich habe weder von UseNeXT, noch Aviteo, noch Tesch in den letzten Jahren E-Mails bekommen, das ich irgendetwas zahlen soll. Vor allem, wieso kommt so ein Inkassounternehmen erst nach 2 Jahren, in denen keine Zahlung geflossen ist? Meine Frage ist nun, soll ich das zahlen, damit ich Ruhe habe oder was genau ist jetzt zu tun? Wie sieht das mit der Verjährung aus?

Mit freundlichen Grüßen

UseNeXT, Inkasso