Folgendes:
wir haben ein neues Auto gekauft. Das alte haben wir als „unfallfrei“ in Zahlung gegeben. Als wir das alte Autobgekauft haben wurde es uns ebenfalls als unfallfrei verkauft.
wir selber hatten keinen Unfall.
Jetzt auf einmal fordert der Händler 500€ zurück, da es wohl ein Unfallwagen sein soll. Er zeigte mir darauf hin einen lockeren Scheinwerfer und eine Menge Lackunterschiede und Spaltmaße.
ich bin Laie und habe keine Ahnung. Es sieht aber bei genauem betrachten echt aus wie ein Unfallwagen.
Jetzt möchte er 500€ damit er den Wagen als „nicht unfallfrei“ verkaufen kann.
Klingt für mich nicht toll, aber schein wohl echt so zu sein. Also werde ich wohl zahlen müssen.
Jetzt habe ich aber Angst, dass er dann vielleicht mit weiteren Rückforderungen ankommt. Darf er das? Wie oft darf er nachfordern?
Technisch ist der Wagen mit meinem laienverständnis einwandfrei. Er war auch erst im Juli zur Inspektion.
wenn der Händler jetzt doch etwas findet. Kann er das auch nachfordern?
und wie ist es, wenn er das Auto verkauft und der Käufer dann z. B. einen Getriebeschaden hätte (als krasses Beispiel, wird so ja nicht kommen).Könnte der Händler dann uns dafür belangen?