Hallo zusammen! Zunächst einmal die Ausgangssituation: für mich gilt der Bundesangestellten Tarifvertrag in kirchlicher Fasung. Meine beiden Kinder (22 und 20 Jahre alt) studieren beide. Gerade stelle ich fest, dass die Kinderzulage, welche nach dem 18. Lebensjahr fortbezahlt wird, wenn die Kinder studieren, nur fortbezahlt wird, wenn entsprechende Immatrikulationsbescheinigungen vorliegen. Als ich mich gerade darüber informieren wollte, wie ich die Zahlung rückwirkend beantragen könne, wurde mir gesagt, dass dies nur für die letzten sechs Monate ginge. Der Vermerk, welcher um Zusendung der Immatrikulationsbescheinigung bittet, ist lediglich einmal auf der Lohnabrechnung enthalten und nicht besonders auffällig. Meine Fragen sind also: stimmt diese Regelung, dass man lediglich über sechs Monate zurückfordern kann und falls ja, was sind meine Optionen? Vielleicht hat ja jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat sogar rechtliches know-how! Vielen, vielen Dank und schöne weihnachtstage allerseits!