Hallo zusammen!

Ich habe im August 2014 eine Ausbildung im gehobenen Dienst beim Land NRW begonnen, dieses im August 2017 beendet und zum 01.01.2018 gekündigt.

Nun sind ja Anwärterbezüge zurückzuzahlen, sofern man die Mindestdienstzeit von 5 Jahren nicht erfüllt. Bei meiner Einstellung in 2014 galt hierfür ein rückzahlungsfreier Teil von 383,47 € pro Monat. Im Juni 2017 hat der Gesetzgeber diesen Betrag auf 650,00 € pro Monat angehoben, was natürlich zu einer deutlich geringeren Rückzahlungssumme führen würde (siehe Link unten).

Nun meine Frage: Bei meiner Einstellung galt ja der geringere (für mich ungünstigere) Freibetrag, den ich bei Einstellung auch in der Höhe unterschrieben habe. Bei meinem Ausscheiden wurde dieser Betrag ja zwischenzeitlich gesetzlich angepasst.

Welcher Betrag gilt nun für mich? Das Versorgungsamt hat mir nur den geringeren Freibetrag von der Rückforderung abgezogen, ich hab da aber Bedenken, ob das so korrekt ist ...

Danke , viele Grüße!

https://www.jurion.de/gesetze/bbesgvwv-2/59/