Kann Unterhaltsvorschuss zurückgefordert werden, obeohl ein Unterhaltstitel vorhanden ist? Unterhaltsvorschuss hat rückwirkend geprüft und festgestellt tdasd ich hätte mehr Unterhalt zahlen können. Muss ich nun den Vorschuss an das Jugendamt zurückzahlen, obwohl ich meinen zahlung aus dem Unterhaltstitel immer regelmäßig geleistet habe? Hätte da nicht die Mutter früher prüfen müssen?

Wenn ja, für wrlchen zeitraum darf rückwirkend verlangt werden?