Ich studiere an einer Hochschule, bei welcher man ausschließlich Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht hat und Klausuren auch nicht "schieben" kann.
Klausur ist an Tag X und dann wird sie geschrieben, außer man ist krank.
Wenn man krank ist, muss man zum Arzt und benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (soweit normal).
Zusätzlich muss der Arzt ein von der Hochschule ausgestelltes Formular ausfüllen, dort wird unter anderem nach der Diagnose, den Symptomen und den Beeinträchtigungen gefragt, die das Versäumen der Klausur rechtfertigen.
Damit der Arzt das ausfüllen darf muss der Studierende den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Tut er das nicht, dann fällt er durch die Klausur oder wird exmatrikuliert.
Ich frage mich hier schon, was geht die Hochschule es an was für eine Krankheit man hat? Gibt abgesehen vom Prinzip an sich auch Dinge, die nicht jeder wissen sollte. Es bleibt einem keine andere Wahl, da man gezwungen wird die Schweigepflicht aufzuheben (zumindest wenn man seinen Job behalten will).
Noch krasser:
Die Hochschule behält sich vor, welche Krankheiten/Gründe sie anerkennt. Bei Anerkennung des Grundes wird die Klausur nachgeschrieben, wenn sie ihn nicht anerkennt erfolgt eine Bewertung mit 5,0 bzw. Exmatrikulation.
(Ich denke ein Arzt kann besser über Krankheitsgründe urteilen als Sachbearbeiter in der Verwaltung einer Hochschule)
Studierende die wegen Grippe, Magen-Darm, dem Tod eines nahestehenden Angehörigen oder Migräne nicht mitschreiben fallen durch, da laut Hochschule kein triftiger Grund vorliegt. Es gab auch schon Fälle, bei welchem ein schwerer Verkehrsunfall am Vortag oder ein gebrochener Arm abgelehnt wurde (man habe ja noch einen anderen Arm, mit dem kann man die Klausur ja schreiben).