Lipödem AU

Hallo zusammen, bei mir wurde die Diagnose Lipödem festgestellt. Das ist eine Krankheit bei der sich die Fettzellen krankhaft im rasanten Tempo fortentwickeln und auf normalem Wege, zB. durch Sport o. Ernährungsumstellung niemals zurück entwickeln. Die einzige Möglichkeit den Prozess zu stoppen und weitere Schmerzen zu verhindern ist eine Operation, die allerdings in sehr wenigen Fällen von der Krankenkasse übernommen wird. Der physische und psychische Druck bei solch einer Erkrankung ist enorm. Ich nehme auch Tabletten gegen Depressionen, da ich schon über 10 Jahre an dieser Krankheit leide und mich das natürlich immer belastete. Nun zu meiner Frage: Ich habe mich auf eigenen Kosten operieren lassen (einen Antrag bei der Krankenkasse habe ich nicht versucht durchzubekommen, da dieser Kampf Jahre dauern kann und mein Arzt gesagt hat ich wäre zum derzeitigen Augenblick schon 3 Jahre zu spät zu ihm gekommen, da eine vollkommene Rückentwicklung der Haut usw. mittlerweile nicht mehr möglich ist) es hieß also: Jetzt oder nie - jeden Tag wächst das Ödem weiter -> handeln! Ich zahlte also die OP aus der eigenen Tasche, war in der Zeit (vorher +nacher) auch krank geschrieben, weil ich den psychischen Druck nicht mehr stand hielt. Mir brach alles zusammen, ich war kurz davor durchzudrehen, schlafen, essen, nichts war mehr möglich.

Jetzt sagt mein AG die AU wird nicht akzeptiert, da sie mir unterstellen es ist ja eine Schönheitsop!!! Was absolut nicht so ist und war. Ich habe Befunde und Diagnosen, dass es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, ich durfte mich nur nicht vom Operateur krank schreiben lassen, da die KK den Eingriff ja nicht bezahlte. Dies ändert aber nichts daran, dass ich Medikamente nehmen muss um wieder ruhig schlafen zu können und keine Anfälle bekomme. Mir ist nach der OP eine unglaubliche Last abgefallen, mir geht es besser denn je! Nur weiss ich nicht, warum mein AG meine Krankschreibung nicht akzeptiert. Sie ist amtlich und ich habe sie mir auch nicht erschlichen oder sonstiges. Habe sogar noch vorher im Gespräch mit AG gesagt dass ich mir für die OP gerne Urlaub nehmen kann! Da hieß es "nein nein.. das ist doch kein Urlaub für Sie!" was soll ich denn nun tun? Kann mir jemand helfen? Mein AG will ein Schreiben meines Operateurs, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelte. Kann er auch haben, da es ja auch so war! Hat aber ja trotzdem nichts mit der AU zu tun, denn die kommt ja von meinem Hausarzt bzgl. des labilen Zustandes meinerseits. Vielen Dank ..und für den langen Text entschuldige ich mich schonmal!

Arbeitsrecht, Arbeitsunfähigkeit, Au, Entgeltfortzahlung, Krankenkasse, Lipödem
Entgeltfortzahlung, zwei Diagnosen F43.0 G und F48.0 G?

Hallo zusammen,

Ich war innerhalb der letzten 12 Monate bei zwei verschiedenen Diagnosen krankgeschrieben:

1. F43.0 G 14.10.2021 - 19.11.2021

2. F48.0 G 03.05.2022 - 31.05.2022

Mein Arbeitgeber kennt die Diagnosen nicht, vermutet/meint/denkt nur, dass diese zwei Abwesenheit im Zusammenhang stehen.

Ich habe angeboten, die Diagnosen zu schicken, dann kam folgende Rückmeldung:

Zitat:

"wir benötigen keine Nachweise, da wir gar nicht berechtigt sind die Diagnosen zu kennen oder zu beurteilen.

 

Unserer externe Lohnbuchhaltung hatte uns aufgrund der zusammenhängenden Krankmeldungen, auf die notwendige Übertragung der Lohnfortzahlung an die Kasse hingewiesen. Person XXX hatte sich bei mir Rückversichert ob wir dieser Vorgabe so folgen sollen. Dies hatte ich aus zweierlei Gründen bestätigt, da einerseits die Firma XXX eine renommierte, professionelle Firma ist, die weiß wie Löhne und Gehälter funktionieren und andererseits die mir bekannten Gründe Ihrer Ausfälle und deren Auswirkungen auf Sie persönlich, mich nicht daran zweifeln ließen, dass Ihre Erkrankungen in den letzten Monaten in Zusammenhang stehen.

 

Alleine der originäre Zusammenhang der Erkrankungen und derer Folgen, ist ausreichend für die Übertragung der Lohnfortzahlung an die Kasse. z.B. 6 Wochen Bettlägerigkeit welche zu offenen Geschwüren geführt hatte, die anschließend nochmals mehrere Tage behandelt werden müssen, hängen zusammen und führen zur Übertragung der Lohnfortzahlung an die Kasse, dies obwohl beide Krankheiten keine identische Diagnosen besitzen, alleine daraus, dass ein Zusammenhang hergestellt werden kann.

 

Wie von unserer Lohnbuchhaltung empfohlen, müssen Sie sich nun diesbezüglich an Ihre Kasse wenden. Diese wird sich, falls Bedarf besteht, mit unserer Firma XXX in Verbindung setzen. Zur Information, die Löhne sind heute von der Firma XXX an die Abrechnungsstelle XXX übergeben worden und gehen am Mittwoch in den Zahllauf.

Ist hier jemand vom Fach und kann sagen was der Sachstand ist? 

Meine explizite Frage: Falle ich nun ins Krankengeld, oder muss der AG weiterhin die Entgeltfortzahlung leisten?

Es sind m.E.n. zwei verschiedene Diagnosen und keine der beiden hat in den letzten 12 Monaten die 6 Wochen überschritten.

Wie sieht es aus? Krankengeld oder AG-Entgeltfortzahlung? 

Stimmt dir Aussage des Zitatd, dass die Krankheitenzusammenhängen und ich dadurch ins Krankengeld falle?

Danke und LG

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Computer, Diagnose, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Krankenkasse
Feiertage bei 30 Stunden-Woche (6 Stunden an 5 Tagen Mo-Sa)?

Hallo werte Community!

Ich habe zwar schon einige Beiträge zu dem Thema im Netz gefunden, allerdings habe ich bisher keine aussgekräftige Antwort gefunden.

Arbeitnehmer AN ist im Einzelhandel beschäftigt und hat mit Arbeitgeber AG einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, in dem es heißt:

"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und verteilt sich an den Werktagen Montag bis Samstag auf jeweils fünf Tage mit einer arbeitstäglichen Stundenzahl von 6,0 Stunden. Die konkrete wöchentliche Arbeitszeitverteilung ist dem jeweiligen Dienstplan zu entnehmen, den der Arbeitgeber regelmäßig zur Kenntnis gibt."

Die Frage ist nun, welche Ansprüche der AN in einer Woche mit einem Feiertag (an einem Mo-Sa) hat und welche Arbeitszeiten der AG von ihm abfordern kann.

Denkbare Ansätze:

  1. Da die wöchentliche Arbeitszeit sich (natürlich) nur auf die verfügbaren Werktage verteilt, muss der AN seine 30 Arbeitsstunden leisten und hat den Feiertag frei. Dies wäre m.E. aber ein Verstoß gegen § 2 EntgFG.

  2. Wäre der Feiertag kein Feiertag, hätte der AN normal seine Arbeitsleistung von 6 Stunden erbracht, so dass ihm gem. § 2 I EntgFG die entsprechende Vergütung zusteht und er einen weiteren freien Tag in der Woche hat.

  3. Da der AN regelmäßig an fünf von sechs Tagen (Mo-Sa) arbeitet, werden ihm für den Feiertag 5/6 * 6 Stunden = 5 Stunden Arbeitsleistung angerechnet. Es ist wahrscheinlich, dass er einen weiteren Tag frei hat und an einem Arbeitstag eine weitere Stunde (also insgesamt 7 Stunden) leistet, um seine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden zu erfüllen.

Letzteres scheint mir am ehesten zuzutreffen, allerdings bin ich mir unsicher und freue mich daher über begründete Ratschläge.

Vielen Dank, Chris

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Feiertag
Brustkrebs / 450 Euro Job / Unterhalt / Gelder

Hallo zusammen, ich hab die Diagnose Brustkrebs. Ich bin alleinerziehende Mutter von einer 6 und einer 2 jährigen Tochter. Im Moment arbeite ich auf 450 euro Basis und beziehe noch Unterhalt von meinem Ex-Mann. Da ich nur auf Basis arbeite und unterhalt bekomme zahle ich meine Krankenkasse selbst. Es war geplant dass ich ab März halbtags arbeite und dann wieder über dem ARbeitgeber versichert bin. Dies ist ja nun hinfällig da ich für längere Zeit ausfalle. Ich mache mir nun große Sorgen bezüglich des Geldes. Mein Anwalt meinte dass mein Ex-Mann noch Unterhalt für mich zahlen müsse bis die Kleine 3 Jahre alt ist. Aber es fallen dann ja auch die 450 Euro weg und die Krankenkasse muss ich ja trotzdem selbst zahlen. da wird es sehr eng mit dem Geld. Vielleicht kann mir jemand helfen. Hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung ? Bekomm ich Geld vom Amt ? Soll ich meinen Arbeitgeber fragen ob er mich auf Stundenbasis einstellt damit ich über ihn versichert bin oder geht dass nicht ? Was ist da am besten in meiner Lage ? Versicherungen hab ich nur die üblichen wie Unfallversicherung, Haftpflicht. Meine Berufsunfähigkeitsversicherung die an einer Lebensversicherung gekoppelt war musste ich leider leider vor 1 1/2 Jahren kündigen da ich kein Geld mehr hatte. ich hoffe wirklich sehr dass einer von Euch mir ein wenig helfen kann.... Lila

Versicherung, Minijob, Unterhalt, Arbeitgeber, Krankenversicherung, alleinerziehend, Brustkrebs, Entgeltfortzahlung, Hartz IV, Krankenkasse, 450-Euro-Job
Feiertage und Krankheitstage wurden nicht bezahlt!

Hallo liebe User,

habe mich hier extra angemeldet in der Hoffnunf dass ihr mir helfen könnt.

Also es geht um meine Freundin die bis bor kurzem bei Galeria Kaufhof tätig war. Sie hatte am Anfang einen Vertrag als HELFERIN IM VERKAUF als Vollzeit ( mit Befristung), mit 160 Std im Monat, ab Januar hat sie einen neuen Vertrag bekommen als Verkäuferin ( auch befristet), wo ihr Lohn dann auch ein bisschen angehoben wurde. Es gibt aber nun 2 Probleme:

1: Sie hat in einem ihrer Löhne 3 Feiertage nicht bezahlt bekommen! Also ganze 3 Tage kein Geld. Auf die Frage weshalb dies so war, kam von der Sekretärin die Antwort: " Die Gewerkschaft hat entschieden den Leuten mit dem Vertrag als HELFERIN IM VBERKAUF die Feiertage nicht zu zahlen" Das kann doch nicht sei oder? Ob jetzt Helferin oder nicht, sie ist als Vollzeitkraft eingestellt und sie wäre an dem Tag arbeiten gewesen, wären es keine Feiertage, quasi kann sie nichts dafür dass es Feiertage waren?!?!?! (Das war noch in der Zeit als sie den Vertrag für Helferin im Verkauf als Vollzeit hatte)

2: Im letzten Monat war sie krank. Diese Tage haben die nicht bezahlt und die wollen es auch weiterhin nicht zahlen. Nun haben wir da angerufen und und da hiess es am Telefon von der Sekretärin: " Sie waren am Anfang ihres neuen Vertrages krank, deswegen bekommen sie diese nicht bezahlt, die KK bezahlt diese Tage"! Nochmal damit ihr das versteht, wie oben beschrieben, hatte sie ganz am Anfang als sie dort angefangen hat zu arbeiten einen Vertrag als HELFERIN IM VERKAUF und dann im Januar hat sie dann den neuen Vertrag bekommen als Verkäuferin und in der Zeit ist sie dann krank geworden. Und das soll ein Grund sein, damit Krankheitstage nicht bezahlt werden????? :confused:

Dann anschliessend ein Anruf bei der Krankenkasse. Dort wurde uns dann gesagt dass wir auch von der KK kein Geld bekommen würden für die Krankheitstage weil kein Entgeltfortzahlung beantragt wurde und der Arbeitgeber hätte eigentlich am Anfang den Arbeitnehmer fragen müssen wegen Entgeltfortzahlung? :confused::confused:

Sorry aber was ist denn hier los? Beide wollen nicht zahlen wie kann das sein?!

Bitte dringend um Hilfe und schonmal ein Dankeschön an alle die sich die Zeit nehmen.

krank, Entgeltfortzahlung, Feiertag
Arbeitgeber berechnet Krankheit als Minusstunden trotz AU?

Liebe Community,

ich arbeite seit 2 Jahren bei einem Pflegedienst mit 35 Stunden die Woche.

Ende November war ich für 4 Wochen das erste mal erkrankt und hatte eine AU.

Alle Mitarbeiter führen ein Zeitkonto, welches laut Vertrag ein Plus von 30 Stunden oder ein Minus von 10 Stunden aufweisen darf.

Mein Einsatzplan gestaltet sich so: Ich arbeite Montag und Dienstag je 5 Stunden in einer festen Tour. Die restlichen Tage, auch WE, bekomme ich Ende des Monats für den nächsten Monat von meiner Chefin zugewiesen, je nach Bedarf werde ich eingeplant sodass ich meine 35 Stunden erreiche.

Dieses mal gab es Ende November vor meiner Erkrankung noch keinen Dienstplan, als ich dann eröffnete dass ich ca. 4 Wochen ausfalle, wurde ich auch nirgends mit eingeplant.

Nun habe ich meine Stundenabrechnung gesehen für Dezember. Auf meinem Konto stehen 100 Minusstunden!

Es wurden nur die Montage und Dienstage mit je 5 Stunden "vergütet" alles andere mit "krank =0 stunden....

Ist das zulässig? Mein Arbeitsplan ist zwar recht frei gestaltet aber nur weil ich krank war und nicht geplant wurde, ist das jetzt mein Nachteil? Würden da nicht zumindest die durchschnittlichen Stunden die ich jede Woche arbeite vergütet werden?

Bin fix und fertig weil ich jetzt fast mit einem Monatsgehalt in den Miesen stehe!

DANKE für das Lesen und kommentieren!

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber, Entgeltfortzahlung, Lohnfortzahlung, minusstunden, zeitkonto
Zeitarbeit zahlt meine Krankentage nicht?

Habe meiner Leihfirma angerufen gesagt das ich nicht zur Arbeit kommen kann wegen rückenschmerzen, als ich schon den krankenschein hatte stand darauf ich hatte kopfschmerzen habe zum arzt gesagt das ich beides habe also kopf und rückenschmerzen, danach hat irgendein "zentrum" angerufen die mit der leihbude zusammen arbeiten und haben mich gefragt warum ich nicht zur arbeit gehe habe dann gesagt "weil ich krank bin und zuhause bleiben soll hat der arzt gesagt"

danach haben die mich gefragt ob der arzt bei dem "zentrum" mich nochmal durch checken will, habe dann "nein" gesagt weil ich nicht weiß ob ich dazu verpflichtet bin.

danach kam meine Abrechnung da stand drauf das ich unentschuldigte fehlzeiten habe und die haben das von meinem lohn abgezogen.

danach habe ich bei der Leihfirma angerufen und gesagt was das soll und der meinte "naja sie haben ja gesagt sie möchten nicht zur arbeit gehen sondern lieber zuhause bleiben haben sie selber so gesagt" habe dann gesagt das ich eigentlich mehr kopfschmerzen habe als rückenschmerzen weil ich ja beides zum arzt gesagt habe,danach hat er gesagt er wird da nochmal versuchen anzurufen damit ich mit denen im "zentrum" reden kann.

ich weiß jetzt nichtmal ob das überhaupt rechtens ist was die da machen also ob die das überhaupt dürfen und ich weiß nichtmal was ich jetzt denen sagen soll, ich wurde von der leihfirma auch schon gekündigt aber wegen nem anderen grund.

sorry für die schlechte rechtschreibung und grammatik musste schnell gehen.

Recht, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Krankenkasse, Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung