Verwehrung Urlaubsanspruch Werkstudent?
Guten Tag!
ich habe ein Problem. Ich arbeite seit Anfang April in einem Unternehmen als Werkstudentin. (IG Metall)
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass ich weder Urlaubsanspruch, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder an Feiertagen habe. Es wird sich darauf berufen, dass ich keine festen Arbeitstage habe, lediglich bis zu 20h die Woche.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich keinen Anspruch auf Urlaubsgeld habe aufgrund meines Stundenlohns. Urlaubsgeld ist ja aber per Definition eine freiwillige Zusatzzahlung, außerdem las ich dass ein Vertrag einem nicht das Recht auf Urlaub nehmen darf und dass man sich da aufs BUrlG berufen könne.
Ich gehe montags, dienstags jeweils 8h und dann meist noch donnerstags/mittwochs 4h (in Summe 20h).
Ich habe morgen ein Gespräch mit dem HR dazu und weiß nicht so recht, wie ich das ganze klären kann. Da das Unternehmen am längerem Hebel sitzt und mich gegebenenfalls einfach in der Probezeit rausschmeissen kann.
Ich brauche dringend Hilfe :(
Danke vorab!
Was kam bei deinem Gespräch raus und hast du erfahren wie die Rechtslage ist? Ich würde mich über eine Antwort freuen, mein Kumpel steht nämlich vor dem selben Problem.
Ich habe lange kämpfen müssen bis ich endlich meine Rechte durchsetzen konnte.. letztendlich musste ich zum Betriebsrat
2 Antworten
Leider gibt es viele Unternehmen, die das so handhaben. Du hast aber sowohl Urlaubsanspruch als auch Anspruch auf Lohnfortzahlung wie andere Arbeitnehmende auch. Wenn du keine festen Arbeitszeiten hast, müssen Sie das im Durchschnitt der letzten drei Monate rechnen.
ich würde in dem Gespräch sagen, dass du dich belesen hast und das aus anderen Jobs auch so kennst. Auch würde ich sie darauf hinweisen, dass sie gegen Recht verstoßen und das nicht in Ordnung ist.
ich würde die HR darum bitten, das zu klären und dir bitte Rückmeldung zu geben.
Parallel würde ich mich mal bei den anderen Werkstudierenden umhören wie die das mit ihrem Urlaub regeln. Vielleicht denken Sie, weil du neu bist, könnten Sie bei dir drumherum kommen.
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass ich weder Urlaubsanspruch, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder an Feiertagen habe. Es wird sich darauf berufen, dass ich keine festen Arbeitstage habe, lediglich bis zu 20h die Woche.
Gesetzliche Ansprüche
- Urlaub
- Entgeltfortzahlung
- Feiertagsentgelt ... soweit an dem jeweiligen Wochentag i.d.R. auch gearbeitet würde
Diese gesetzlichen Ansprüche können auch nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden. (kein anständiges Unternehmen würde das machen)
Da das Unternehmen am längerem Hebel sitzt und mich gegebenenfalls einfach in der Probezeit rausschmeissen kann.
Das ist richtig, ändert aber nichts an Deinen gesetzlichen Ansprüchen.
Spätestens bei einer Kündigung wäre Klage beim Arbeitsgericht angesagt.