Krank am ersten Arbeitstag? Entgeldfortzahlung?
Hallo, ich habe ab dem 09 July einen Arbeitsvertrag und hatte dort direkt Urlaub. Heute (Montag) bin ich krank geschrieben. Übernimmt überhaupt jemand die Lohnzahlung jetzt ? Krankenkasse meint nein, da ich die Arbeit noch garnicht angetreten habe
5 Antworten
Da du mit Urlaub begonnen hast, lief also dein Arbeitsverhältnis schon. Da müsste die Kasse ran.
"Als Beginn des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gilt auch der Tag, an dem der Versicherte in die Beschäftigung aufgrund des abgeschlossenen Arbeitsvertrags eintreten sollte, aber zunächst nur beurlaubt wurde, wenn sich daran die tatsächliche Beschäftigung anschließt"
haufe.de
Hallo MrGomulus238,
Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht erst dann, wenn du deine Arbeit angetreten hast.
Da du das noch nicht hast, zahlt dein Arbeitgeber dir auch keine Lohnfortzahlung. Damit hat die Krankenkasse übrigens noch nichts zu tun. Erst wenn du ins Krankengeld gehst. Gewöhnlich hast du 42 Kalendertage Anspruch auf LFZ.
emesvau
Das ist falsch.
Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht erst nach 4 Wochen/28 Kalendertagen des Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber (diese Einschränkung gilt hier aber nicht, wenn der Fragesteller dort bereits seine Ausbildung gemacht hat). In dieser Zeit besteht aber sofort Anspruch auf Krankengeld (nach Antrag).
Übrigens gilt ein Arbeitsverhältnis krankenversicherungsrechtlich bereits als "angetreten", wenn die Erkrankung auf dem Arbeitsweg auftritt.
Normalerweise hat man die ersten drei Monate eine Urlaubssperre.
Wie kommst Du denn nur darauf??
Nein, das zählt nicht. Es wundert mich allerdings auch, dass dein Arbeitgeber dir an deinem "ersten Arbeitstag" direkt einen Urlaubstag gewährt. Normalerweise hat man die ersten drei Monate eine Urlaubssperre. Kann natürlich sein, dass es ein Ausnahmefall war.
Ausbildung beim selben Arbeitgeber wie jetzt das Arbeitsverhältnis?
Genehmigter Urlaub ist ja Teil des Arbeitsverhältnisses.
Sollte die Krankenkasse sich weigern zu zahlen, dann leg´ Widerspruch ein.
in den 1. 4 Wochen eine AU, besteht keine Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber, im Regelfall must in dem Falle Krankengeld beantragen,
du hattest Urlaub und am 1. Arbeitstag bereits ne AU - die KK ist raus da die Arbeit noch nicht angetreten wurde.
Das ist falsch.
Das Arbeitsverhältnis gilt als angetreten, wenn der Arbeitnehmer am 1. Tag beurlaubt war.
Das spielt hier aber keine Rolle, weil der Fragesteller beim Arbeitgeber vorher bereits eine Ausbikdung absolviert hat.
Wer soll denn da zahlen? Geh einfach zur Arbeit und arbeite ein paar Tage. Dann zahlt die Krankenkasse danach auch was, wenn du wirklich krank bist.
Lohnfortzahlung gewährt der Arbeitgeber, nicht die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sich höchsten einen Teil der gewährten Lohnfohrtzahlung zurückholen, wenn er Umlage 1 berechtigt ist.
okay aber ich hatte ja ein Tag Urlaub oder zählt dass dann nicht ?