Wieso wurde in Thüringen nicht vor der Wahl die Geschäftsordnung geändert?

3 Antworten

Explizit von der CDU wurde offenbar im Vorfeld unterschätzt, wie viele Stimmen die AfD bekommen wird.

Letztendlich sollte es aber egal sein, denn über den Landtagspräsidenten wird geheim abgestimmt und ich kann mir nicht vorstellen, dass die AfD-Kandidatin eine Mehrheit bekommt.

Ich finde es aber interessanter, dass der Alterspräsident von der AfD es nicht zuließ, die Beschlussfähigkeit festzustellen. Das widerspricht §1, Ziff. 4 der Geschäftsordnung und erst danach wird gem. §2 Präsident, Vizepräsidenten und Schriftführer gewählt.

Woher ich das weiß:Hobby – Kommunalpolitik und Themen bis auf Landtagsebene

Das ist tatsächlich ein Versäumnis. Man konnte sich bis jetzt einfach nicht vorstellen, wie demokratiefeindlich und destruktiv die Nazis agieren würden.

Die AfD hat schon mit der Aufstellung der Kandidatin, einer verurteilten Betrügerin, die nur Profit aus ihrem Mandat ziehen will, gezeigt, wie es weitergehen wird.

Für alle: Die AfD möchte nicht mehr und weniger als unsere Demokratie zerstören und sich daran bereichern. Es darf nirgendwo eine Machtoption für diese Betrüger und Verfassungsfeinde geben.

Moin,

ja hätten sie gekonnt. Ich bin gespannt was das Verfassungsgericht entscheidet. Typische Sackgasse. Das wird auf alle Fälle nicht leicht, weil es ja kein Gesetz dafür gibt, sondern nur eine Geschäftsordnung. Ich denke aber, die Mehrheit des Parlaments kann einen Leiter für die erste Sitzung per einfachem Beschluss finden, ohne das man einen Alterspräsidenten braucht. Ministerpräsident im Amt ist immer noch Hr Ramelow. Der kann doch einfach diese Sitzung leiten, (Er ist ja auch nur noch Geschäftsführend im Amt!) oder jemanden benennen der es kann. ... Ich kann mir vorstellen, das es möglich sein wird mit einer einfachen Mehrheit hier ein Ergebnis zu erziehen.

Grüße


Gungrasshopper  26.09.2024, 20:06

Herr Ramelow ist Ministerpräsident und damit Leiter der Regierung. Im Sinne der Gewaltenteilung ist er so der Letzte, der das Thüringer Parlament leiten sollte.