Wie weit geht Meinungsfreiheit und Wer darf sie einschränken?
Welche Gründe müssen dafür gegeben sein?
Ich denke da besonders an das Internet. Der Ort wo sich die Gesellschaft im Jahr 2024 tummelt und austauscht. Ein Ort der Öffentlichkeit und der freien Rede.
Gerade im Onlinezeitalter und den omnipräsenten Social Medias, ist diese Frage aktueller den je.
Früher war das Internet ein Ort des Free Speech. Heute habe ich das Gefühl das online eine Meinungszensur statt findet, bei der unliebsame Meinungen unterdrückt werden, wenn sie nicht ins Stimmungsbild der breiten Bevölkerung passen. Ob das durch einzelne Personen geschieht oder System hat ist schwer auszumachen.
Begründet wird die Löschung und Sperrung von Personen dann oft mit dem Hausrecht der jeweiligen Plattformbetreiber. Das schneidet sich aber zum Grundrecht finde ich. Denn Art 5GG ist hier eigentlich deutlich und das offene, frei zugängliche Internet wie etwas zu sehen was man beherrschen und kontrollieren kann widerspricht sich eigentlich zum Grundgesetz.
Besonders weil die Social Medias ein Ort der Öffentlichkeit sind. In der realen Öffentlichkeit kann auch niemand hergehen und einem die Meinung verbieten. Deshalb sollten Social Media Betreiber hier mehr Verantwortung für die Meinungsfreiheit übernehmen und Löschungen nur noch vornehmen, wenn sie deutlich gegen gültiges Recht verstoßen und ansonsten die freie Rede uneingeschränkt achten, so wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Was denkt ihr? Ab wann ist Meinungsfreiheit keine Meinungsfreiheit mehr? Und wer sollte darüber entscheiden dürfen ob und wer sie einschränken darf?
6 Antworten
Formal verstoßen Richtlinien privater Betreiber nicht gegen Art. 5 GG. Auch willkürliche Löschungen von Beiträgen verstoßen nicht dagegen. Man kann es eigentlich damit vergleichen, dass man auch kein Recht darauf hat dass eine Zeitung den eigenen Leserbrief abdruckt.
Insofern kann man nicht gegen, wie auch immer aufgestellte und ausgelegte, Richtlinien privater Betreiber von Social Media rechtlich vorgehen. Das ist aussichtslos.
Man könnte allerdings ein vom Staat betriebenes Forum als moderne Form der antiken, griechischen Agora etablieren (womit der Name auch schon gleich gefunden wäre) als Ort zum freien Meinungsaustausch der Bürger.
Mit hochprofessionellen, neutral/objektiven Moderatoren und die Richtlinien dort sind strikt nur Recht und Gesetz. Das ganze auch noch werbefrei und finanziert aus Steuermitteln.
Dort könnte man als Richtlinie dann festlegen, dass ein Beitrag nur dann gelöscht werden darf wenn Gesetze verletzt werden.
Ob das Klima dort dann besser wäre - wer weiß?
Seit Elon Musk Twitter, jetzt X, gekauft hat wird dort spürbar weniger zensiert als zuvor und jedenfalls ich habe den Eindruck, dass seitdem die Rechten dort dominieren. Friedlicher wurde es jedenfalls nicht. Und das neue Hobby von, meist Grünen, Politikern ist es diese Rechten regelmäßig wegen Beiträgen auf X anzuzeigen, womit sich die Rechten dann wiederum öffentlich brüsten - die Anzeige eines grünen Politikers scheint in diesen Kreisen wie ein Ritterschlag betrachtet zu werden.
Bei Mastodon ist es noch komplizierter was Regeln und Inhalte betrifft. Als Zusammenschluss unzähliger privater Server kann dort jeder Serverbetreiber seine eigenen Regeln aufstellen. Da kommt es dann also u.a. darauf an für welchen Server Du Dich als Dein "Zuhause" entscheidest.
Ohne die persönlichen Themen stimme ich dem Beitrag von anTTraXX zu.
Ein prominentes Beispiel: nachdem Hr. Trump sich in den "öffentlichen" socialmedias nicht mehr in seiner Welt und damit seiner Meinungsfreiheit wiederfand, gründete er einfach ein eigenes Forum.
Ich persönlich finde zudem, dass es gerade in den socialmedias keiner nötig hat, anonym zu posten, solange er/sie es mit dem nötigen Respekt gegenüber der Sozialgemeinschaft tut. Wer seine Meinung öffentlich vertreten will, kann und darf dies auch in der "realen" Öffentlichkeit tun.
Ein anderer Aspekt zur Meinungsfreiheit: Ich erkenne zunehmend und auch viel auf die socialmedias zurückzuführen, dass erstaunlich viele Menschen gar nicht ihre eigene Meinung veröffentlichen sondern vielmehr faktenungeprüft die Meinung anderer "nachplappern".
Begründet wird die Löschung und Sperrung von Personen dann oft mit dem Hausrecht der jeweiligen Plattformbetreiber. Das schneidet sich aber zum Grundrecht finde ich. Denn Art 5GG ist hier eigentlich deutlich und das offene, frei zugängliche Internet wie etwas zu sehen was man beherrschen und kontrollieren kann widerspricht sich eigentlich zum Grundgesetz.
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Eine Onlineplattform ist kein Staat also kann es dieses Grundrecht gar nicht einschränken. Die können löschen was die wollen. Du bist damit nicht gehindert deine Meinung zu sagen es gibt genug andere Plattformen und Wege.
Und Meinungsfreiheit ist nicht Redefreiheit.
Meinungsfreiheit schützt auch das Recht anderer nucht von deiner Meinungsäußerung angegriffen zu werden, also Beleidigung o.ä.
Die Rechte im Internet sind die gleichen, die auch im realen Leben gelten. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Wer und wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränken darf, ist schon in Art 5 GG geregelt.
Beachten musst Du jedoch auch immer, dass (egal ob im Internet oder im realen Leben) ein privater Forenbetreiber, Theaterbetreiber etc. In seinen Räumen seine eigenen Regeln aufstellen darf. Das verletzt dich nicht in Deiner Meinungsfreiheit, denn du kannst Deine Meinung ja woanders äußern
Deine Meinung ist in jedem Fall frei, denn niemand kann in deinen Kopf schauen und dir deine Meinung nehmen. Ansonsten habe ich mich bereits hier
https://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-wirklich-meinungsfreiheit-in-diesem-land#answer-533530163
hinreichend geäußert.
Ja, in Artikel 5 wird das Recht seine Meinug zu äußern geregelt, nicht aber die "Meinungsfreiheit". Nichts anderes habe ich im verlinkten Text auch geschrieben. Vielleicht solltest du lesen anstelle zu kommentieren.
"Meinungsfreiheit" und "Meinungsäußerungsfreiheit" werden synonym verwendet. Siehe Wikipedia: Meinungsfreiheit
Du weißt offenbar nicht, was "Meinungsfreiheit" bedeutet. Diese ist in Art 5 GG definiert:
Das bloße Recht, eine Meinung zu haben, ohne sie äußern zu dürfen, wäre ziemlich wenig wert.