Wie weit geht Meinungsfreiheit und Wer darf sie einschränken?

6 Antworten

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Formal verstoßen Richtlinien privater Betreiber nicht gegen Art. 5 GG. Auch willkürliche Löschungen von Beiträgen verstoßen nicht dagegen. Man kann es eigentlich damit vergleichen, dass man auch kein Recht darauf hat dass eine Zeitung den eigenen Leserbrief abdruckt.

Insofern kann man nicht gegen, wie auch immer aufgestellte und ausgelegte, Richtlinien privater Betreiber von Social Media rechtlich vorgehen. Das ist aussichtslos.

Man könnte allerdings ein vom Staat betriebenes Forum als moderne Form der antiken, griechischen Agora etablieren (womit der Name auch schon gleich gefunden wäre) als Ort zum freien Meinungsaustausch der Bürger.

Mit hochprofessionellen, neutral/objektiven Moderatoren und die Richtlinien dort sind strikt nur Recht und Gesetz. Das ganze auch noch werbefrei und finanziert aus Steuermitteln.

Dort könnte man als Richtlinie dann festlegen, dass ein Beitrag nur dann gelöscht werden darf wenn Gesetze verletzt werden.

Ob das Klima dort dann besser wäre - wer weiß?

Seit Elon Musk Twitter, jetzt X, gekauft hat wird dort spürbar weniger zensiert als zuvor und jedenfalls ich habe den Eindruck, dass seitdem die Rechten dort dominieren. Friedlicher wurde es jedenfalls nicht. Und das neue Hobby von, meist Grünen, Politikern ist es diese Rechten regelmäßig wegen Beiträgen auf X anzuzeigen, womit sich die Rechten dann wiederum öffentlich brüsten - die Anzeige eines grünen Politikers scheint in diesen Kreisen wie ein Ritterschlag betrachtet zu werden.

Bei Mastodon ist es noch komplizierter was Regeln und Inhalte betrifft. Als Zusammenschluss unzähliger privater Server kann dort jeder Serverbetreiber seine eigenen Regeln aufstellen. Da kommt es dann also u.a. darauf an für welchen Server Du Dich als Dein "Zuhause" entscheidest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

vanOoijen  03.08.2024, 06:56

Herzlichen Dank für den 🌟, lieber Peace87.

Ohne die persönlichen Themen stimme ich dem Beitrag von anTTraXX zu.

Ein prominentes Beispiel: nachdem Hr. Trump sich in den "öffentlichen" socialmedias nicht mehr in seiner Welt und damit seiner Meinungsfreiheit wiederfand, gründete er einfach ein eigenes Forum.

Ich persönlich finde zudem, dass es gerade in den socialmedias keiner nötig hat, anonym zu posten, solange er/sie es mit dem nötigen Respekt gegenüber der Sozialgemeinschaft tut. Wer seine Meinung öffentlich vertreten will, kann und darf dies auch in der "realen" Öffentlichkeit tun.

Ein anderer Aspekt zur Meinungsfreiheit: Ich erkenne zunehmend und auch viel auf die socialmedias zurückzuführen, dass erstaunlich viele Menschen gar nicht ihre eigene Meinung veröffentlichen sondern vielmehr faktenungeprüft die Meinung anderer "nachplappern".

Woher ich das weiß:Hobby – Kommunalpolitik und Themen bis auf Landtagsebene
Begründet wird die Löschung und Sperrung von Personen dann oft mit dem Hausrecht der jeweiligen Plattformbetreiber. Das schneidet sich aber zum Grundrecht finde ich. Denn Art 5GG ist hier eigentlich deutlich und das offene, frei zugängliche Internet wie etwas zu sehen was man beherrschen und kontrollieren kann widerspricht sich eigentlich zum Grundgesetz.

Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Eine Onlineplattform ist kein Staat also kann es dieses Grundrecht gar nicht einschränken. Die können löschen was die wollen. Du bist damit nicht gehindert deine Meinung zu sagen es gibt genug andere Plattformen und Wege.

Und Meinungsfreiheit ist nicht Redefreiheit.

Meinungsfreiheit schützt auch das Recht anderer nucht von deiner Meinungsäußerung angegriffen zu werden, also Beleidigung o.ä.

Die Rechte im Internet sind die gleichen, die auch im realen Leben gelten. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Wer und wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränken darf, ist schon in Art 5 GG geregelt.

Beachten musst Du jedoch auch immer, dass (egal ob im Internet oder im realen Leben) ein privater Forenbetreiber, Theaterbetreiber etc. In seinen Räumen seine eigenen Regeln aufstellen darf. Das verletzt dich nicht in Deiner Meinungsfreiheit, denn du kannst Deine Meinung ja woanders äußern

Deine Meinung ist in jedem Fall frei, denn niemand kann in deinen Kopf schauen und dir deine Meinung nehmen. Ansonsten habe ich mich bereits hier

https://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-wirklich-meinungsfreiheit-in-diesem-land#answer-533530163

hinreichend geäußert.


VeryBestAnswers  12.07.2024, 21:36

Du weißt offenbar nicht, was "Meinungsfreiheit" bedeutet. Diese ist in Art 5 GG definiert:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten

Das bloße Recht, eine Meinung zu haben, ohne sie äußern zu dürfen, wäre ziemlich wenig wert.

DerRoll  12.07.2024, 21:38
@VeryBestAnswers

Ja, in Artikel 5 wird das Recht seine Meinug zu äußern geregelt, nicht aber die "Meinungsfreiheit". Nichts anderes habe ich im verlinkten Text auch geschrieben. Vielleicht solltest du lesen anstelle zu kommentieren.