Warum werden Mittelspurfahrer nicht sanktioniert?
Es kann doch nicht sein, dass man geblitzt wird wenn man zu schnell fährt (selbst wenn alles frei ist und man niemanden gefährdet), aber die Mittelspurschleicher auf der Autobahn, die mit ihrer Ignoranz den Verkehr behindern und auch für gefährliche Situationen sorgen, können das einfach so machen. Gestern wieder: Ich 2 Uhr Nachts, rechte Spur 200 km/h taucht ein Mittelspurschleicher mit 120 km/h auf, weit und breit keine Fahrzeuge bestimmt 1 km zum nächsten LKW. Ich musste abbremsen, bin auf die Mittelspur und hab Lichthupe gegeben damit er nach rechts wechselt. Hat ihn überhaupt nicht interessiert. Bin dann komplett auf die linke Spur, Tonhupe und ihn überholt, dann wieder nach rechts. Und dann als der Mittelspurschleicher hinter mir ist, gibt der ernsthaft eine lange Gegenlichthupe ("Lass mich gefälligst in Ruhe, die mittlere Spur ist für mich am gemütlichsten"). Wahnsinn, wie ignorant und egoistisch manche Leute sind. Dass man es einfach nicht schafft oder zu faul ist, rechts zu fahren. Warum gibt es überhaupt keine Kontrollen/Blitzer dafür? Die Mittelspurfahrer sehen sich ja oft noch im Recht, wahrscheinlich weil sie nie sanktioniert werden
11 Antworten
Weil es nichts zu sanktionieren gibt. Zumindest nicht in deiner Schilderung.
Mich nerven die auch manchmal, aber solange es 3 Spuren sind und die ganz linke für potenzschwache Fahrer frei ist, darf man in der Mitte fahren. Dadurch wird vermieden, dass man zwischen LKW ständig ein- und ausschehrt.
Erst, wenn er unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit GANZ LINKS behindert, OBWOHL rechts frei ist, könnte man ihm was.
Da kannst du weiter rumprollen und die Leute beleidigen, die dir das sagen, es ändert nichts. Der einzige, der sich ganz billig verkauft, bist du. Du hast Nötigung begangen. Würde mich nicht wundern, wenn er dich anzeigt.
Gruß S.
NEIN!!!
Schon mal was von der 20-Sekunden-Regel gehört?
Im Kern bedeutet sie, dass Autofahrende auf der mittleren Spur bleiben dürfen, wenn sie nicht mindestens 20 Sekunden auf der rechten Spur fahren können. So soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermieden werden. 20-Sekunden-Regel auf der Autobahn: Lockerung des Rechtsfahrgebots
Dabei dürfen Autofahrende bei einer dreispurigen Straße auf dem mittleren Fahrstreifen dann durchgängig fahren, wenn rechts davon nur hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind, erläutert der Automobilclub ADAC die sprachlich sperrige Rechtslage auf den Deutschlands Autobahnen (StVO §7, Absatz 3c).
Wenn man 120 fährt beträgt die Differenzgeschwindigkeit zu den LKWs höchstens 10 m/s. Also hat man, wenn die rechte Spur mehr als 200 Meter frei ist, gefälligst dort zu fahren. Im vorliegenden Fall war die rechte Spur über einen Kilometer frei.
Offenbar gibt es viele Leute, die dringend nochmal zur Fahrschule müssen.
Was für ein Unsinn. Man hat grundsätzlich so weit wie möglich rechts zu fahren. Ist rechts frei hat man absolut nichts in der Mitte verloren. Das wäre ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und kostet 80,- €.
Lest ihr alle den Link nicht?
Wenn in 1000m ein LKW rechts fährt, mit 100. Ich fahre 120 in der Mitte. Links ist frei. Dann darf ich in der Mitte fahren denn das dsrf durchaus 20 sekunden dauern. Ich muss nicht hinter dem LKW einschieben, ggf langsamer fahren, wenn noch 1 weitere Fahrbahn frei ist.
Wäre kein LKW da, sähe es anders aus.
Der FS wurde definitiv nicht behindert. Der Fahrer in der Mitte ist schneller gefahren als der LKW rechts. Das gilt es zu beurteilen.
Dabei dürfen Autofahrende bei einer dreispurigen Straße auf dem mittleren Fahrstreifen dann durchgängig fahren, wenn rechts davon nur hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind,
So ist es und davon rede ich.
Aber mit 120 kann man durchaus 20 Sekunden brauchen, einen 80 fahrenden LKW innerhalb von 1000 m einzuholen.
Nein. Wenn ein LKW 84 und du 120 fährst, bist du 10 Meter in der Sekunde schneller. Also dauert es 1:40 min, also 5-mal so lange wie erlaubt
Ich bin Vielfahrer und lege weite Strecken zurück und finde die Kritik an den Mittelspurschleichern durchaus berechtigt. Wenn auf der rechten Spur 90 km/h gefahren wird und die Mittelspurschleicher mit 100-110 km/h unterwegs sind, ohne bei der nächsten Gelegenheit rechts einzuscheren, empfinde ich das als Nötigung. Sie behindern den direkten Verkehrsfluss, insbesondere wenn auf der linken Spur deutlich schneller gefahren wird. Nähere ich mich mit 130 km/h, muss ich abbremsen, eine Lücke abwarten und dann wieder beschleunigen. Das ist einfach eine Behinderung, die oft aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit entsteht. Das Phänomen nimmt auch spürbar zu, es gibt immer mehr Mittelspurfahrer. Regeln scheinen für diese einfach nicht zu gelten.
Es bleibt mir oft nur die Möglichkeit, so lange wie möglich links zu bleiben. Wenn sich von hinten ein schnelleres Fahrzeug nähert ich und Platz machen will, geht das häufig nicht. Das führt zu Frustration, und es hat nichts mit "Potenzschwach" oder Raserei zu tun, wie es manche in moralisierender Manier behaupten. Diese Haltung ist einfach arrogant. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte Rücksicht auf den anderen nehmen, auch die Langsameren auf die Schnelleren. Man ist nicht automatisch im Recht, wenn man mit 100 km/h die Mittelspur blockiert und meint, anderen eine Lektion erteilen zu müssen. Wer so denkt, verrät damit auch etwas über seinen Charakter, nämlich dass er glaubt, mit Doppelstandards denken zu dürfen.
Du hast dich falsch verhalten, mit der Lichthupe hast du eine nötigung begangen und ich vermute das du 2 spuren auf einmal gewechselt hast was ein weiteres vergehen ist.
"Schleicher" jemanden zu nennen der 120 fährt sagt schon einiges aus
Die Mittelspurfahrer sehen sich ja oft noch im Recht, wahrscheinlich weil sie nie sanktioniert werden
Laut deiner aussage war ja in LWK auf der rechten spurt daher ist es in ordnung wenn er auf die mittere wechselt. Man muss nicht erst auf den letzten 50m die Spur wechseln. Dich regt es nur auf weil du nicht vernünftig gefahren bist sondern zu schnell und daher entsprechend wenger Zeit zu reagieren hattest.
Leute wie du sind eher ein Argument für generelles Tempolimit.
mit der Lichthupe hast du eine nötigung begangen
Nope, die Lichthupe ist als "Achtung ich komme"- Signal sogar vorgesehen. Was eine Nötigung ist, ist dichtes Auffahren.
Nope, die Lichthupe ist als "Achtung ich komme"- Signal sogar vorgesehen. Was eine Nötigung ist, ist dichtes Auffahren.
Denn er hat "bin auf die Mittelspur und hab Lichthupe gegeben damit er nach rechts wechselt." Er gibt ganz klar zu das er den Fahrer vor ihm nötigen will die spur zu wechseln damit der Fragesteller nicht auf die linke spur muss sondern auf der mittleren Fahren kann.
Außerdem hast du wahrscheinlich die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120km/h mißachtet.
mit der Lichthupe hast du eine nötigung begangen
Gefährliches Halbwissen. Man darf sehr wohl seine Überholabsicht per Lichthupe ankündigen.
"Schleicher" jemanden zu nennen der 120 fährt sagt schon einiges aus
Der volkstümliche Begriff für Dummköpfe die nicht rechst fahren obwohl es möglich ist. Hat nichts mit dem Tempo zu tun, man muss bei jedem Tempo so weit wie möglich rechts fahren.
Gefährliches Halbwissen. Man darf sehr wohl seine Überholabsicht per Lichthupe ankündigen.
Das ist aber nicht geschehen ließ doch mal die Frage.
Der volkstümliche Begriff für Dummköpfe die nicht rechst fahren obwohl es möglich ist. Hat nichts mit dem Tempo zu tun, man muss bei jedem Tempo so weit wie möglich rechts fahren.
Wo laut fragesteller aber ein LKW ist. Ließ doch mal die Frage. Du musst nicht bis auf die letzten centimeter auf den LWK auffahren um dann auf die mittlere spur zu wechseln das darfst du auch schon früher tun.
Hat nichts mit dem Tempo zu tun, man muss bei jedem Tempo so weit wie möglich rechts fahren.
Das stimmt so nicht auf dreispurigen Autobahnen kann man auch den Mittleren Fahrstreifen befahren sofern rechts hin und wieder autos sind. Man muss also nicht ständig zwischen rechts und mitte hin und her wechseln.
. Autofahrende dürfen bei einer dreispurigen Straße den mittleren Fahrstreifen allerdings dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Die ADAC Verkehrsexperten erläutern: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden."
Es wird hier also genau davon gesprochen was unser Fragesteller macht. Er verhält sich hier eindeutig falsch. Ich vermute nachdem er den "schleicher" links überholt hat, ist er in einem rutsch durch wieder auf die ganz rechts spur gefahren.
Du laberst nur Stuss, außerdem hast du meinen Text nicht richtig gelesen
weit und breit keine Fahrzeuge bestimmt 1 km zum nächsten LKW
Die Geschwindigkeit lässt sich relativ einfach und auch ohne Personal durch stationäre Anlagen überwachen.
Für den Nachweis, dass jemand rechts hätte fahren können, dies aber nicht tat, braucht es eine Nachfahrt mit Videobeweis. Also eine Polizeistreife.
Zudem führt so was regelmäßig zu Gerichtsverfahren, wo darüber dann gestritten wird, ob man im konkreten Fall hätte rechts fahren müssen.
Klar, dass so eine Ahndung also wesentlich seltener erfolgt als eine Radarmessung, die problemlos über 1000 Verkehrsverstöße pro Stunde erfassen könnte.
Aber:
Bei Nacht mit 200 km/h zu fahren, dürfte abgesehen davon auch ohne Tempolimit unzulässig sein. Denn auch auf der Autobahn gilt § 3 Absatz 1 StVO, lediglich erleichtert durch die Voraussetzungen des § 18 Absatz 6 StVO. Und ob diese Voraussetzungen bei 200 km/h noch gegeben sein können, darf bezweifelt werden.
Das wird doch sanktioniert, als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit 80 Euro Bussgeld plus 28,50 Gebühren und einem Punkt in Flensburg.
Das ist allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit. Was Du gemacht hast ist eine Nötigung, ein Straftatbestand, und darauf steht sogar bis zu drei Jahren KNAST.
Zu einer Nötigung wird es aber erst, wenn der Vordermann durch längeres sehr dichtes Auffahren und gegebenenfalls zusätzlich ständiges Aufblenden mit der Lichthupe unter massiven Druck gesetzt und dazu gebracht wird, aus Angst die Spur zu wechseln. Die Strafen hierfür fallen deutlich höher aus.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/noetigung-im-strassenverkehr/
Ich sage es nochmal, das war und ist eine ASTREINE strafbare Nötigung, wenn man jemanden mit der Lichthupe auf der Autobahn Belehrungen erteilen will. Überholen hätte er ohne Weiteres auf der dritten linken Spur können. Diesen Text von irgendeiner Anwaltsseite kannst Du nicht allgemein anwenden.
Diese Leute werden genau so wenig sanktioniert, wie diejenigen die mittels Hupe meinen andere belehren zu wollen.
Letztlich wird es an den Möglichkeiten bzw. Kapazitäten scheitern, die der Staat in die Überwachung des fließendes Verkehrs investiert / investieren kann.
Das ist ein guter und sinnvoller Einwand. Vielleicht würde das besser, wenn die Strafen drakonischer wären, da sich dann die zusätzlichen Streifen schneller rechnen würden.
darf man in der Mitte fahren.
Auch auf der Auto0bahn gibt es das Rechtsfahrgebot.