Beim Sex unter Männern (und um den geht es Dir wohl alleine in der Frage) gibt es durchaus noch andere Spielarten, die Frauen nicht bieten können außer Analverkehr.
Ich finde Oliver Kahn besser.
Nein. Denn da Du nicht klar sagen kannst, dass es Originale sind, ist der Verkauf auf allen Internetportalen verboten. Du könntest sie höchstens privat verkaufen als "unbekannt", also Fake.
Deine Erklärung verstehe ich nicht ... Zugegeben. Aber das Text selbst ist wirklich gut. Gefällt mir, weil er anregt zum Nachdenken und Vordenken.
War einfach dumm ..
Schon mal auf einem guten Weg. Anzeige kannst Du machen. Vermutlich hast Du aber nicht mal seinen richtigen Namen. Also gegen Unbekannt. Und das auch noch im Ausland.
Netter Spaß. Natürlich ist es erstmal kein Betrug von denen (von Dir eher). Aus der Welt schaffen können das aber nur Deine Eltern, indem sie erklären, dass der Vertrag nichtig ist aufgrund Deines Alters.
Ronda wäre einen Ausflug wert, sind runde 150 km. Oder nach Jerez, einen Sherry probieren.
wo man die Wahrheit der Welt sieht,
Hast Du es nicht ein wenig kleiner? Was soll das bitte sein? Gerechtigkeit, Liebe und Freibier in einem Daumenkino.
Das "ist" ist da wohl falsch.
Was soll ich machen?
Nichts. Vor allem nicht antworten.
Nee, ob ich mich freue oder nicht, es ändert nichts am Wetter.
Wenn ihr von der Vereinbarung nichts wusstet, sprich sie nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist und nicht im Grundbuch eingetragen ist, dann entfaltet sie keine Gültigkeit. Allerdings gilt das ganz normale "Zaunrecht", das eben von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann.
Wohl kaum. Denn dass ein Buch heutzutage a) überhaupt von einem Verlag verlegt wird und b) für den Autor in die Gewinnzone kommt, liegt bei einer Wahrscheinlichkeit von unter 1% bzw. unter 5 %.
Geht Italien auch?
www.tz.de/welt/sommer-strand-regeln-wassermelonen-verboten-italien-urlaub-stadt-greift-durch-pfingsten-93069209.html
Keiner. Da ist natürlich keine richtige Kugel geladen.
Nein. Man kann zwar an nostalgischen Dingen hängen, aber es gibt nun mal bessere Dinge, um Texte zu schreiben.
Kann reichen. Kommt immer darauf an, was man so machen will.
Schau mal hier, da kriegst du eine Übersicht der Preise:
www.tourlane.de/asien/japan/reisekosten/
Wow, was für eine Absteige. Wo bist du denn?
Allerdings: Klima muss funktionieren. Alles andere ist in der Hotelbeschreibung angegeben - oder man schaut es sich vor Ort an, bevor man eincheckt.
Der gesetzliche Vertreter sollte papierschriftlich einmal (!) per Einwurfeinschreiben das Inkasso darauf hinweisen, dass der Vertrag unwirksam ist (nicht widerrufen oder kündigen!).
Mehr nicht machen im Moment. Vor allem nicht telefonieren mit denen oder E-Mails schreiben. Sollte das Inkasso (dort gibt es hin und wieder ein paar Blonde) weitere Mahnungen schicken, einfach ignorieren. Sollte das Inkasso wider Erwarten einen Mahnbescheid schicken, diesem ohne Angabe von Gründen widersprechen.
- Ja klar. Kann man. Eine Woche ist allerdings deutlich zu kurz für so eine weite Reise.
- Sonnencreme.