Etwas stärker Bremsung auf der Autobahn?

RedPanther  05.08.2024, 20:16

Hast du zu deiner Anzeige, weil er dich abgedrängt und damit gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen hast, ebenfalls ein Dashcam-Video vorzuweisen?

smkovica 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 20:21

Nein leider nicht,aber auf seinem Viedo ist jedoch zu sehen das sein Sicherheits abstand weit unter 0,7 sek ist und auch ein Tempo limit von 120 km vorgeschrieben war.

6 Antworten

Du wirst beim überholen einfach langsamer obwohl der andere dir dicht auffährt? ihr habt beide verboten gehandelt u wenn er nen Zeugen hat u du nicht wird es eng...Übrigens schafft auch ein hochdachkombi sowas ohne das man vom Gas muss,ich habe selbst jahrelang sowas gefahren...jedenfalls war eurer beider Aktion sau gefährlich

Du hast nicht den Fuss vom Gas genommen, sondern gebremst. Das war wohl auf der Dashcam zu sehen.


RedPanther  05.08.2024, 20:23

Bleibt die Frage, ob nur zu sehen ist dass die Bremslichter leuchten (dann ist noch nicht unbedingt Bremswirkung da), oder ob man anhand der Geschwindigkeiten vorher und hinterher erkennt dass der Fragesteller wirksam in die Eisen getreten hat.

smkovica 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 20:32
@RedPanther

Ja auf seiner Cam sieht halt man das er stark abbremst,bzw ausweicht , wobei auch seine Geschwindigkeit eher weit über die Erlaubten 120 lag .

Ich enthalte mich hier jeder Bewertung, da ich die Aussage des anderen Autofahrers nicht kenne.........

Ja, er hat eine Chance damit durchzukommen. Wie groß die ist, hängt davon ab wie ernst die Polizisten die Situation bewerten und ob sie deshalb jetzt ein Fass aufmachen oder die Sache zur Verjährung auf irgendeinen Aktenstapel legen.

Ein Abdrängen, also ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wird ernster genommen. Hätte ich ihm auf dem Parkplatz übrigens auch genauso gesagt: Ob er jetzt wirklich mit der Polizei darüber sprechen will, dass er mich abgedrängt hat.

und hat mich dannach auf einem Parkplatz abgedrängt um mich zur rede zustellen und die Polizei rufen um mich wegen Nötigung anzuzeigen.

Na dann hättet ihr mal die Polizei rufen sollen. Die hätten den direkt einkassiert, das Abdrängen ist eine nicht unerhebliche Straftat.


smkovica 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 20:08

Ja die polizei ist gekommen und die anzeige wegen nötigung aufgenommen, da auf seiner Dashcam mein Abremsen als Nicht nötwendig Erachtet wurde