Warum plant die EU Massenüberwachung?

7 Antworten

Das wird so wohl eher nicht kommen. Da hat auch das EU-Parlament mitzureden und das wird wohl eher nein sagen dazu. Und nochdazu gibt es die Möglichkeit über den EUGH. Der würde die EU-Kommission eventuell auch zurückzügeln. Siehe der Fall bei O2 mit dieser Überwachung die mal wieder anlasslos und massenhaft war. Da ging es um die Entdeckung eines Pädophilen-Netzwerks.

Tagesschau: exklusiv Ermittlungen gegen Pädokriminelle o2-Kunden zeitweise überwacht

Stand: 12.09.2024 06:10 Uhr

https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/telefonueberwachung-telefonica--bka-ermittlungen-paedokriminelle-100.html

Das hätte auf die wirklichen Schuldigen eingegrenzt werden müssen. Unschuldige dürfen nicht mit überwacht werden. Außerdem hätten die Kunden vor dieser Überwachung gewarnt werden müssen und hätten über ihre Rechte aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus sollte Rechtsmittel dagegen eingelegt werden gegen diese Staatsanwaltschaft und gegen das BKA.

Nochdazu ist Quickfreeze besser als diese Massenüberwachung.

Im Internet steht alles.

Die EU-Kommission hatte 2022 einen Vorschlag vorgelegt, wonach große Online-Anbieter wie Google, Meta und Apple verpflichtet werden können, ihre Dienste mithilfe von Software nach Missbrauchsdarstellungen von Kinder zu durchsuchen. Und das ganz ohne Anlass. Kritiker warnen vor einer aufkommenden Massenüberwachung. Nun hat sich die Innenministerin und der Justizminister hierzu geäußert.
(...)
Kontrolle vs. Schutz
Der Konfliktpunkt Kontrolle und Verhinderung und/oder Privatsphäre wird stets bestehen bleiben. Der Schutz der Kinder ist wichtig, das steht ganz außer Frage. Das Ziel, die Online-Verbreitung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu stoppen, ist überaus wichtig und grundsätzlich zu unterstützen. Es sollten nur andere Wege gefunden werden, diesen zu gewährleisten. Denn die sogenannte Chatkontrolle bietet kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation. Gegebenenfalls war die Verschiebung der Abstimmung eines erster „Etappensieg für die Grundrechte“, wie es in Fachkreisen heißt.

Chatkontrolle: Massenüberwachung – Nein danke! (dr-datenschutz.de)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bachelor in Sinologie (HF) und Geschichte (NF)

andrea77482  12.09.2024, 13:03

Richtig. Daher muss es so sein, dass diese Überwachung nur auf die wirklichen Verdächtigen und auf die wirklichen Schuldigen eingegrenzt wird damit keine Unschuldigen mit überwacht werden. Dafür ist das Quickfreeze-Verfahren besser geeignet.

Tja, so ist das halt. Erst soll Deutschland aus der EU raus, weil nichts überwacht wird, jetzt soll überwacht werden, und dann ist das den Herrschaften auch wieder nicht recht.

Erst wenn wir wissen, was wir wollen, dann werden wir wissen, wie wir es bekommen.

Oder so. 😧😵

Alles hängt mit allem zusammen! Wenn einem Land, das grauenhafte Verbrechen begangen hat, gestattet wird aus dem Zirkus auszubrechen, dann werden andere bald folgen und dann ist es schnell vorbei mit dem globalen Imperiumsansspruch. Wir, Deutschland, haben 1945 den WK II verloren, der Krieg war von einer grauenhaften Verbrecherbande angezettelt worden. Ist das Land /der Staat in irgendeiner Weise für seine Greultaten bestraft worden? Mitnichten! Lediglich ~13 Nazigrößen wurden im Nürnberger Prozess mit dem Tode bestraft. Und 4 Jahre nach dem Zusammenbruch des Naziverbrecherstaates erhob sich der Nachfolgestaat die Bundesrepublik Deutschland als lupenreine Demokratie wie Phoenix aus der Asche. Tatsächlich sind wir aber das Mündel der USA, um das Wort Vasallenstaat zu vermeiden. Das sind die Fakten, die allerdings mit dem Wort Demokratie übertünscht werden.


andrea77482  12.09.2024, 13:05

Das kann man auch anders sehen. Durch diese ganzen völlig zerstörten Städte die völlig ausgebombt wurden (was völliger Terror und Hassverbrechen war) war es schon eine Form vom Bestrafung der gesamten Bevölkerung.

MeinName927  12.09.2024, 13:15
@andrea77482

Allein in der damaligen Sowjet Union sind ~ 25 Millionen Menschen durch die Deutschen zu Tode gekommen. Wie viele Briten sind durch Wernherr von Brauns Raketen V1 und V2 gestorben, das ist mir nicht bekannt. Von den ~ 6 Millionen Juden will ich gar nicht erst anfangen. Also, da ist aus meiner Sicht nix mit anders sehen.

andrea77482  12.09.2024, 13:18
@MeinName927

Doch kann man schon. Ich weiss das von meiner eigenen Familie. Meine Oma mütterlicherseits war eine vertriebene Schlesierin und die Mutter von meinem Altvorderen (verstorben 01. Mai 2024) wurde mit ihren Kindern (den Brüdern und mehreren Schwestern von ihm) mehrfach schwer in Schweinfurt ausgebombt, sodass die nach Oberfranken fliehen mussten. Seine Brüder sind dann ins Ausland weg (USA, einige Schwestern sind später gefolgt). Dann kam er nach dem Krieg zurück und hat Jura studiert und dadurch meine Altvordere kennengelernt. Meine Altvorderen haben 1969 am 19. Juli geheiratet. Ich hab noch alte Hochzeitsbilder.

MeinName927  12.09.2024, 13:25
@andrea77482

Das mag alles so sein und ich will in keiner Weise deine politischen Ansichten beeinflussen. Aber das Große und Ganze hängt nicht von individuellen Schicksalen ab.

andrea77482  12.09.2024, 13:26
@MeinName927

Was war denn das Ausbomben von deutschen Städten anderes als Kollektivbestrafung und Hassverbrechen und Völkermord??

andrea77482  12.09.2024, 13:40
@MeinName927

Aber zum Glück hat die damalige Schweinfurter Luftabwehr den us-Kampfjets damals noch ein paar verpasst:

WELT: Der Untergang der US Air Force über Schweinfurt

Von Sven-Felix Kellerhoff Leitender Redakteur Geschichte

Veröffentlicht am 17.08.2013

https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article119096357/Der-Untergang-der-US-Air-Force-ueber-Schweinfurt.html

In der „Operation Double Strike“ sollten im August 1943 220 viermotorige US-Bomber die deutschen Kugellagerwerke in Schweinfurt ausschalten. 158 Flugzeuge wurde abgeschossen oder beschädigt.

Unscheinbar und doch unverzichtbar – das sind die oft wenige Millimeter kleinen Metallperlen in Wälzlagern, die sich zu Hunderten in jeder Maschine finden. Motoren und Achsen brauchen sie ebenso wie Fräsen und Drehbänke. Ohne hochpräzise Kugellager kann keine moderne Industrie produzieren.

Es liegt also nahe, die Kugellagerfabriken eines Feindes zu zerstören, um seine Rüstungsproduktion zu treffen. Im Zweiten Weltkrieg war fast die Hälfte der deutschen Wälzlagerherstellung in Schweinfurt konzentriert, vor allem bei den beiden wichtigsten Fabriken FAG Kugelfischer und Fichtel & Sachs. Das machte die unterfränkische Kreisstadt zum strategischen Ziel von allergrößter Bedeutung. Dennoch hatten die alliierten Luftkriegsplaner bis Mitte August 1943 Angriffe gegen Schweinfurt zurückgestellt.

Die Briten hielten die Stadt mit ihren knapp 50.000 Einwohnern für ein nur schwer anzusteuerndes Ziel. Zudem waren die eigentlichen Fabriken beiderseits des Hauptbahnhofs für ihre weit streuenden Nachtangriffe relativ klein.

Bei Tageslicht dagegen wären sie gut zu sehen und anzupeilen gewesen – doch die Amerikaner zögerten aus einem anderen Grund lange: Auf dem Weg nach Unterfranken würden ihre Bomber jeweils gut eine Stunde auf dem Hin- und dem Rückweg auf sich allein gestellt sein.

Zwei Drittel der Bomber kamen zum Einsatz

Denn die Reichweite der amerikanischen Begleitjäger reichte von den Fliegerhorsten im südöstlichen Großbritannien nur bis an die deutsch-niederländische Grenze. Mindestens 120 Minuten über feindlichem Boden ohne nennenswerte Verteidigung – das war ein sehr hohes Risiko für die eigenen Flugzeuge und Besatzungen.

Doch der grausame Erfolg der koordinierten britisch-amerikanischen Luftoffensive gegen Hamburg ließ solche Zurückhaltung schwinden. Zudem verließ sich die Führung der 8. US-Luftflotte auf ein taktisches Prinzip, dass Colonel Curtis LeMay entwickelt hatte.

Immer drei Staffeln Bomber sollten so eng hinter-, über- und nebeneinander fliegen, dass die Geschosse ihrer Maschinengewehre eine „Todeswolke“ gegen feindliche Jäger bilden würden. In der Theorie war diese „Combat Box“ genannte Idee unmittelbar einleuchtend. In der Praxis allerdings deutlich weniger, wie die für den 17. August 1943 geplante „Operation Double Strike“ zeigen sollte. Zwei Drittel der gesamten Einsatzstärke, insgesamt 376 viermotorige Bomber, kamen zum Einsatz.

Es gab zwei Hauptziele, neben der Kugellager-Hochburg Schweinfurt noch die Messerschmitt-Werke bei Regensburg, außerdem zwei Ausweichziele: die Panzerfabrik Krauss-Maffei im Nordwesten Münchens und mehrere Industriebetriebe in Frankfurt am Main.

Der Einsatz von Boden-Raketen

Die erste Angriffswelle mit dem Ziel Regensburg konnte unter dem Kommando von LeMay wie geplant abheben. Dagegen verzögerte sich der Start der zweite Welle um fast drei Stunden – wegen dichten Nebels.

Statt mit fast 400 Maschinen auf einmal die deutsche Flugabwehr zu überfordern, drangen die beiden Wellen lange nacheinander in den gegnerischen Luftraum ein. So hatten die Jagdstaffeln der Luftwaffe genügend Zeit zu landen, aufzutanken und neue Munition an Bord zu nehmen.

Das war nicht der einzige Grund für das Fiasko, zu dem die „Operation Double Strike“ wurde. Nach dem verheerenden Versagen der Abwehr bei der vorangegangenen „Operation Gomorrha“ hatte die Luftwaffenführung ihren Widerstand gegen neue Taktiken und Waffen aufgegeben. Und so setzten deutsche Jäger gegen die amerikanischen Bomber auf dem Weg nach Regensburg und Schweinfurt eine ganze Reihe bislang kaum erprobter Methoden ein. Jedes Mittel schien recht, um eine erneute Katastrophe wie in Hamburg zu verhindern.

Erstmals in größerer Zahl kamen Luft-Luft-Raketen zum Einsatz. Es handelte sich um zweckentfremdete Geschosse für den deutschen Nebenwerfer 42 im Kaliber 210 Millimeter. Die knapp 100 Kilogramm schwere Rakete war mit einem Zeitzünder versehen worden und hatte eine Reichweite von bis zu vier Kilometern.

Von Metallsplittern durchsiebt

Mit dieser Waffe kam der eigentlich für Einsätze bei Tage nicht mehr ausreichend leistungsfähige Zerstörer Messerschmitt Bf-110 zu neuer Bedeutung. Die relativ schwerfälligen zweimotorigen Maschinen hielten sich außerhalb der Reichweite der amerikanischen MG-Schützen und schossen in aller Ruhe ihre Raketen ab.

andrea77482  12.09.2024, 13:41
@MeinName927

Hier mehr aus der WELT daraus:

Nun zeigte sich, dass LeMays Idee der „Combat Box“ im Einsatz mörderisch war. Denn wenn inmitten eines Bomberpulks von rund 20 Maschinen eine solche Rakete explodierte, wurden alle nächstfliegenden Maschinen von Splittern durchsiebt. Die weiter entfernten Maschinen bekamen vom Luftdruck des Geschosses einen Schlag, der sie oft zum Ausbrechen aus der Formation zwang. Mindestens in vier Fällen kam es dabei zu Kollisionen mit anderen US-Bombern.

Die deutsche Luftwaffe nutzte auch weitere neue Taktiken. So warfen hochfliegende Jagdmaschinen konventionelle Bomben mit Zeitzündern in die amerikanischen Formationen. Ein fataler Treffer war nur eine Frage der Rechenkunst des Piloten. Nach wenigen Minuten erkannten das auch die Staffelkommandeure der US-Bomber. Sie befahlen die Auflösung der gefährlichen Formationen.

Nun griffen die deutschen Messerschmitt Bf-109 und Focke-Wulf FW-190 weitere Methoden: Mal attackierten sechs Maschinen auf einmal, Flügelspitze an Flügelspitze, den gleichen Bomber. Dann bildeten sie regelrechte Schlangen, um nacheinander koordiniert einzuschwenken und Bomber konzentriert anzugreifen.

Von den 127 Maschinen der ersten Welle, die Regensburg erreicht hatten, wurden 24 abgeschossen und weitere 50 beschädigt. Viele von ihnen konnten nicht mehr repariert, sondern nur noch ausgeschlachtet werden.

Der Produktionsausfall war gleich null

Knapp drei Stunden später steuerten etwa 220 „Fliegende Festungen“ der zweiten Angriffswelle Schweinfurt an. Die Zeit hatte gereicht, um die deutschen Jäger voll aufzumunitionieren. Die Piloten waren keineswegs erschöpft, sondern siegesgewiss von ihrem ersten Erfolg an diesem Tag.

Zwar waren die US-Flieger klug genug, den strengen Formationsflug zu vermeiden und so weniger gute Ziele für die deutschen Raketen und Bomben abzugeben. Dennoch wurden 36 Maschinen abgeschossen und 122 beschädigt, davon 27 so schwer, dass sie nur noch als Ersatzteillager dienen konnten.

Von den Zerstörungen am Boden aus betrachtet, waren beide Angriffe „Erfolge“: Das Messerschmitt-Werk bei Regensburg wurde schwer beschädigt, und in Schweinfurt sank die Kugellager-Produktion kurzzeitig um etwa ein Drittel. Doch mit 60 abgeschossenen und mehr als 50 schrottreifen Bombern sowie mehr als 600 Toten, Verletzten und Vermissten waren die Verluste verheerend. Nach nur fünf ähnlichen Einsätzen würde die 8. US-Luftflotte nicht mehr existieren.

Das war ein bedeutend zu hoher Preis. Doch das Ziel, die deutsche Kugellager-Industrie entscheidend zu treffen, blieb aktuell: Zwei Monate später wiederholten die US-Bomber die Attacke – mit noch schlimmeren Folgen. Der Angriff am 14. Oktober 1943 führte statt zu 15 Prozent Totalverlusten zu mehr als 20 Prozent. Als „schwarzer Donnerstag“ ging dieser Tag in die Annalen der 8. US-Luftflotte ein.

Laut den Statistiken des Rüstungsministeriums unter Albert Speer wurde übrigens wegen der Angriffe auf Schweinfurt kein einziger deutscher Jäger oder Panzer weniger gebaut: Trotz des zeitweiligen Produktionsausfalls war genügend Vorrat am Kugellagern vorhanden. Gerade weil sie unverzichtbar waren.

andrea77482  12.09.2024, 13:45
@MeinName927

Diese Kugellager-Industrie gibt es zwar heute noch in kleinem Maßstab wegen der WIndindustrie. Aber sonst gibt es in Schweinfurt keinerlei Rüstungsindustrie und auch keine Kugellager-Industrie mehr. Heute gibt es bei uns andere Sachen wie Gartenbau-Märkte, Baumärkte, Gstronomie, ZF-Sachs (die aber auch Stellen abbauen werden), Schaeffler-Ina, eine Hochschule von der Würzburger Fachhochschule.

Der Einzelhandel in Schweinfurt liegt derzeit ziemlich am Boden. Ein Geschäft nach dem anderen schließt und geht weg.

Die EU an sich ist eine gute Institution und ich verstehe den Wunsch nach mehr Kontrolle, der ja auch als Aufschrei nach jedem Anschlag kommt, verstehe aber auch, dass das Recht des Einzelnen auf Datenschutz und Missbrauchsverhinderung durch den Konsum personenbezogener Daten.

Es ist ein schwieriger, dünner Drahtseilakt der hier vollzogen werden muss.


andrea77482  12.09.2024, 13:56

Hier noch der Rest daraus:

"Wir stehen offenbar am Beginn einer neuen islamistischen Terrorwelle in Europa", sagte Grünen-Fraktionschefin Verena Schäffer. Die Landesregierung habe dagegen ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.

Grünen-Flüchtlingsministerin Josefine Paul betonte die Geschlossenheit der Koalition von CDU und Grünen. "Wir stellen uns den Realitäten und sind auch bereit, an der einen oder anderen Stelle Positionen natürlich zu überprüfen." NRW habe bereits 113 sicherheitsrelevante Personen und Gefährder abgeschoben.

Opposition: “Regierungs- und Behördenversagen”

SPD-Oppositionsführer Jochen Ott kritisierte ein "Regierungs- und Behördenversagen" bei der gescheiterten Abschiebung des Solingen-Attentäters. "Beim Anschlag von Solingen hat nicht das Asylrecht versagt, sondern ihre Landesregierung", sagte Ott. Angekündigte Maßnahmen, wie die Einführung eines Datenaustauschs, seien ein Eingeständnis, dass die Regierung in Sicherheitsfragen schlecht organisiert sei. "Sie sind bei der Inneren Sicherheit nicht auf der Höhe der Zeit", sagte er in Richtung Wüst. An erster Stelle müsse das geltende Recht umgesetzt werden. Ott bemängelte, dass die Opposition nicht frühzeitig in das Maßnahmenpaket eingebunden worden sei.

Für die FDP sagte Fraktionschef Henning Höne: "Das Attentat von Solingen hätte mit der bestehenden Rechtslage verhindert werden können." Solingen sei wegen eines Behördenversagens möglich, das in der Verantwortung der Landesregierung liege. "Nach zweieinhalb Jahren kommt die Methode Wüst – schöne Bilder, kein Maschinenraum – an ihre Grenzen", sagte Höne. So sei die Dauer der Asylverfahren nicht, wie Wüst behaupte, um ein Drittel verkürzt worden, sondern nur um ein Fünftel, von 24 auf 19 Monate. In Rheinland-Pfalz liege sie bei dreieinhalb Monaten.

"Wenn sie einen echten Abschiebeminister wollen, ich stelle mich zur Verfügung", sagte der AfD-Abgeordnete Markus Wagner und sprach von "Asylgipfelkosmetik". NRW habe die meisten Ausreisepflichtigen, die nicht abgeschoben werden. 

dpa/lmb/LTO-Redaktion

andrea77482  12.09.2024, 13:55

Außerdem sehe ich einiges von dem was Wüst so will (LTO) als rechtswidrig an:

Konsequenz des Anschlags in Solingen NRW-Lan­des­re­gie­rung besch­ließt großes Sicher­heits­paket

11.09.2024

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sicherheitspaket-nrw-regierung-solingen-abschieberegelungen

Die Opposition wirft der Landesregierung nach dem Anschlag von Solingen Versagen vor. CDU und Grüne reagieren mit einem großen Sicherheitspaket, mit Dutzenden landespolitischen Maßnahmen und Forderungen an den Bund. Was ist genau geplant? 

Knapp drei Wochen nach dem islamistischen Terroranschlag von Solingen, bei dem drei Menschen ums Leben kamen, hat sich die schwarz-grüne Regierungskoalition von Nordrhein-Westfalen auf ein umfangreiches Sicherheitspaket geeinigt. Es sieht mehr Polizeibefugnisse und schärfere Abschieberegeln vor. "Wir lassen den Worten Taten folgen", sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Landtag. "Wir werden die Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden ausweiten."

Das Reformpaket besteht aus Dutzenden von Maßnahmen wie einer Stärkung des Verfassungsschutzes, der stärkeren Überwachung potenzieller Extremisten und einem besseren Datenaustausch der Behörden sowie Maßnahmen gegen die irreguläre Migration.

Wüst sprach von einer doppelten Zäsur, denn nach dem Anschlag von Solingen sei erstmals eine rechtsextreme Partei stärkste Kraft in einem Landtag geworden. Das Landeskabinett hatte das Sicherheitspaket am Dienstag beschlossen. Es sei das umfangreichste Sicherheits- und Migrationspaket in der Geschichte Nordrhein-Westfalens, sagte Wüst.

Das Sicherheitspaket im Detail

Unter anderem sollen die Ermittler mehr Rechte bei der Fahndung nach radikalen Islamisten im Internet bekommen, für die auch Künstliche Intelligenz eingesetzt werden soll. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes bei der Telekommunikationsüberwachung sollen gestärkt werden. So soll er auch Zugriff auf verschlüsselte Messengerdienste bekommen. Die Maßnahmen im Detail:

KI, die auch seltene Sprachen wie tadschikisch versteht, soll als virtueller Ermittler und Polizeistreife im digitalen Raum eingesetzt werden.

Demokratiefeindliche Inhalte im Netz sollen zentral verfolgt und Sperrungen von Netzangeboten beschleunigt werden.

Gesichtserkennungssoftware – etwa zur Identifikation von Gefährdern – soll genutzt werden.

Der Verfassungsschutz soll künftig auch schon die Daten 14-Jähriger speichern dürfen. Bisher galt eine Altersgrenze von 16 Jahren. Zudem soll der Kampf gegen die islamistische Radikalisierung von Jugendlichen durch eine Reihe von Präventionsmaßnahmen verstärkt werden. 

Der Verfassungsschutz soll rechtliche Grundlagen bekommen, um auch auf Videoüberwachungsanlagen privater Betreiber in öffentlich zugänglichen Bereichen zugreifen zu können.

NRW will sich zudem mit Bundesratsinitiativen für eine Reihe von Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.

Eine Rückführung soll nicht an dem zeitlich auf 28 Tage begrenzte Ausreisegewahrsam scheitern.

Straftäter syrischer und afghanischer Herkunft sollen nach Verbüßung ihrer Strafen unverzüglich und regelmäßig abgeschoben werden.

Maßnahmen gegen irreguläre Migration

In NRW soll eine zentrale Übersicht der abschiebepflichtigen Personen eingeführt und der Datenaustausch zwischen den Behörden erleichtert werden. Außerdem sollen Menschen aus sicheren Herkunftsländern bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag und bis zur Ausreise oder Abschiebung unbefristet in Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Bisher werden solche Asylbewerber nach 24 Monaten an die Kommunen überwiesen. An den Verwaltungsgerichten sollen drei zusätzliche Kammern für Asylverfahren eingerichtet werden.

NRW plant zudem nun doch ein zweites Abschiebegefängnis. Mit Bundesratsinitiativen sollen zudem Veränderungen des Aufenthaltsrechts erreicht werden. Dazu gehört auch eine Verbesserung des sogenannten Dublin-Systems und die vereinfachte Ausweisung von Straftätern, Terroristen und deren Unterstützern. Um die Kommunen zu entlasten, fordert NRW, dass der Bund künftig zentral für die sogenannten Dublin-Überstellungen zuständig ist.

Anschlag von Solingen

In Solingen hatte am 23. August ein Mann auf einem Stadtfest drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Syrer, sitzt in Untersuchungshaft. Die Terrorgruppe Islamischer Staat hatte den Anschlag für sich reklamiert. Die schon im Juni 2023 geplante Abschiebung des tatverdächtigen Syrers nach Bulgarien war gescheitert, weil er in seiner Notunterkunft nicht anzutreffen war. Weitere Versuche der Rückführung hatte es nicht gegeben.

In den vergangenen Tagen hatten bereits Innenminister Herbert Reul (CDU) und Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) erste Maßnahmen vorgelegt. So hatte Reul mehr Polizeipräsenz und Personenkontrollen bei Volksfesten angeordnet. Paul hatte die Kontroll- und Aufsichtspflichten der kommunalen und zentralen Ausländerbehörden bei Rückführungen abgelehnter Asylbewerber verschärft.

andrea77482  12.09.2024, 13:06

Es muss doch möglich sein, die Unschuldigen von den Schulden bei solchen Überwachungen abzutrennen. Eigentlich müssten die Nutzerkonten von den Unschuldigen dann auf andere Server drauf als die von den Verdächtigen und Schuldigen und diese anderen Server sind von der Überwachung zu trennen.

LifeInPictur3s  12.09.2024, 13:09
@andrea77482

Es geht ja nicht darum, etwas herauszufinden, das ist easy

Überwachungsprotokolle ALLER Chats und ALLER Bürger - kann man machen. Aber, wer hat Zugriff auf die Daten?
Wer bekomt Zugriff auf die Daten?
An wen werden die Daten weitergeleitet?
Wer hat Einsicht in alle Details?
Wo werden diese Daten gespeichert und wie abgesichert?
Und, wie stellt man sicher, dass Menschen, die diese Daten verarbeiten, sie nicht leaken oder verkaufen?

andrea77482  12.09.2024, 13:12
@LifeInPictur3s

Zu dem hier:

Überwachungsprotokolle ALLER Chats und ALLER Bürger - kann man machen.

Sehe ich nicht als zulässig. Sorry. Auch hier sind nur die Chats der Verdächtigen und der Schuldigen zu überwachen, aber keine anderen. Dann zu dem hier:

 Aber, wer hat Zugriff auf die Daten?

Jeder Polizeizentrale, LKAs, BKA, Passbehörden (Grenzschutz am Flughafen, an den Häfen, usw), BND, CIA, NSA, GCHQ, Mossad, CSIS und wie sie alle heißen.

An wen werden die Daten weitergeleitet?

Unbekannt an wen die alle wieder die Daten weiterleiten. Das ist ja das Problem. Da ist jede Kontrolle vollständig verloren gegangen. Damit weiter zu dem hier:

Wer hat Einsicht in alle Details?

alle vorgenanngen. Und wo die Daten gespeichert werden??

Wo werden diese Daten gespeichert und wie abgesichert?

überall. Das ist es ja. Und wie die Daten abgesichert sind?? Wahrscheinlich gar nicht.

LifeInPictur3s  12.09.2024, 13:14
@andrea77482

Ob es Zulässig ist, habe ich nicht gesagt, ich sagte, es ist MÖGLICH!

Und die Fragen dienen ja genau dazu, dass das vorher fix geklärt sein MUSS; ehe man über sowas nachdenken kann... Ich bin die wandelnde DSGVO-Fee, wenn du so willst.

andrea77482  12.09.2024, 13:14
@LifeInPictur3s

Abschließend zu dem hier:

Und, wie stellt man sicher, dass Menschen, die diese Daten verarbeiten, sie nicht leaken oder verkaufen?

Diese Unsicherheitsdienste verkaufen die Daten nicht, sondern geben die frei Haus an andere weiter. Das ist ja das Problem. Und die Nutzer haben keinerlei Möglichkeit der Kontrolle oder sich dagegen zu wehren.

andrea77482  12.09.2024, 14:05
@LifeInPictur3s

Was ich davon für klar rechtswidrig halte:

  1. Gesichtserkennungssoftware – etwa zur Identifikation von Gefährdern – soll genutzt werden.
  2. Der Verfassungsschutz soll künftig auch schon die Daten 14-Jähriger speichern dürfen. Bisher galt eine Altersgrenze von 16 Jahren. Zudem soll der Kampf gegen die islamistische Radikalisierung von Jugendlichen durch eine Reihe von Präventionsmaßnahmen verstärkt werden. 
  3. Der Verfassungsschutz soll rechtliche Grundlagen bekommen, um auch auf Videoüberwachungsanlagen privater Betreiber in öffentlich zugänglichen Bereichen zugreifen zu können.
  4. NRW will sich zudem mit Bundesratsinitiativen für eine Reihe von Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.

Diese Gesichtserkennungssoftware läd zum Missbrauch ein und ist nichts weiter als verbotene Vorratsdatenspeicherung (EUGH). Quickfreeze ist besser. Darüber hinaus wird solche Software auch von den Unionisten für diese Drohnenmorde überall in Syrien und sonstwo missbraucht.

Dann kann es nicht sein, dass der Verfassungsschutz den Kinderschutz unterlaufen darf. Die Daten von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre haben in dieser Datei nichts verloren solange sie nichts gemacht haben.

Darüber hinaus müssen die privaten Betreiber solcher Karmeras auch aktiv widersprechen können gegen den Zugriff. Und auch diese Nutzer von O2 müssen solchen Überwachungen aktiv widersprechen und sich rechtlich dagegen wehren können. Da muss es effektive rechtliche Mittel geben um gegen diese Übergriffigkeit der Union vorzugehen.

Darüber hinaus ist die Vorratsdatenspeicherung vom EUGH verboten worden. Und erneut bleibe ich dabei, dass Quickfreeze besser ist. Denn diese Überwachung muss auf die wirklichen Verdächtigen und die wirklichen Schuldigen eingegrenzt werden.

andrea77482  12.09.2024, 14:08
@LifeInPictur3s

Siehe auch das Verbot dieser Software Palantir durch das Bundesverfassungsgericht das vollkommen korrekt war:

a) Urteilstenor: Urteil vom 16. Februar 2023

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html

b) Pressemitteilung: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023 Urteil vom 16. Februar 2023

1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html;jsessionid=E9E1EC4E895D40BB628FA71BBDE12814.internet962

andrea77482  12.09.2024, 14:15
@LifeInPictur3s

Für diese Beihilfe zu diesen Drohnenmorden (Rammstein) sind die EU-Komission und auch die Vorgänger-Regierung der Ampel abzuurteilen. Denn schon wieder wurde eine Klage vom Bundesverfassungsgericht bezüglich Drohnenmorde im Jemen angenommen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024_node.html

Berichterstatterin: Vizepräsidentin Prof. Dr. König

1. 2 BvR 508/21 Verfassungsbeschwerden gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, durch geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts beim Einsatz von Drohnen zur Tötung von Menschen im Jemen unter Nutzung der US-Air-Base Ramstein durch die USA hinzuwirken.

andrea77482  12.09.2024, 14:17
@LifeInPictur3s

Und auch die ganzen Lieblingsspielzeuge von Wüst was Überwachung angeht, liegen alle wieder in Karlsruhe:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024_node.html

Berichterstatterin: BVR'in Prof. Dr. Härtel

16. 1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16 Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des G10-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes über die strategische Fernmeldeüberwachung.

17. 1 BvR 1160/19 Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG), insbesondere zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln zum Zweck der Terrorismusabwehr sowie zur Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten auf polizeilichen Datenplattformen

18. 1 BvR 1820/23 Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) zur strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (strategische Überwachung der Telekommunikation zwischen ausländischen Personen, die sich im Ausland aufhalten) und zu Online-Durchsuchungen sowie über die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten.

19. 1 BvR 1705/21, 1 BvR 1295/22 Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die hierfür bestehenden Verfahrensanforderungen nach dem G10-Gesetz, zur Übermittlung personenbezogener Daten durch die Nachrichtendienste (Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbehörden der Länder, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst) sowie hinsichtlich des Unterlassens des Gesetzgebers zur spezifischen Regelung eines Schwachstellenmanagements von Sicherheitslücken informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitslücken).

andrea77482  12.09.2024, 14:18
@LifeInPictur3s

Und hier noch mehr Sachen gegen die ganzen Lieblingsspielzeuge von Wüst die wieder in Karlsruhe liegen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024_node.html

Berichterstatterin: BVR'in Dr. Ott

4. 1 BvR 2466/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 20c des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 18. Dezember 2018 (GV. NW S. 741, ber. 2019 S. 23), welcher Befugnisse zur Telekommunikations- und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Regelungsgegenstand hat, sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2018 (GV. NW S. 684, ber. 2019 S. 23), der einen Katalog terroristischer Straftaten im Sinne dieses Gesetzes enthält.

6. 1 BvR 2133/22 Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Überwachungsbefugnisse, die hierfür bestehenden Verfahrensanforderungen sowie gegen Ermächtigungen zur Datenverarbeitung und -übermittlung nach dem Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei vom 29. Juni 2023 (GVBl S. 456), neu bekannt gemacht am 20. Juli 2023 (GVBl S. 614).

andrea77482  12.09.2024, 14:21
@LifeInPictur3s

Tja... gemein gell??? Ich bin auf die Urteile der Richter gespannt. Ich tippe darauf, dass einiges davon auch zum EUGH zur Vorabentscheidung rausgehen wird.

andrea77482  12.09.2024, 14:26
@LifeInPictur3s

Und auch die Fußballvereine verklagen die Union in Karlsruhe wegen der Polizeikosten bei Fußballspielen die die Union auf die Vereine abwälzen will:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024_node.html

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

20. 1 BvR 548/22 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen im Profifußball (sogenannte Veranstaltungsgebühr, vergleiche § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, namentlich mit den Grundrechten der Veranstalterin aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG.

andrea77482  12.09.2024, 14:27
@LifeInPictur3s

Tja, sieht dumm aus für die Union und für die AFD und andere solche rechten Socken. Dieser Rechtsdrall ist erstmal gestoppt.