Warum darf man Plakate mit „refugees welcome“ schwenken, aber nicht mit dem Slogan „Ausländer raus“?

7 Antworten

man darf es, beides sind Meinungen. Die Meinungsfreiheit ist vom GG geschützt, und es waren keine strafbaren Handlungen, der Staat kann also nicht gegen die Bürger vorgehen. Meinungsfreiheit heißt aber nicht dass jeder Meinung konsequenzlos ist, man kann entschließen nicht mit solchen Leuten zusammenarbeiten oder befreundet zu sein. Und im Fall der Kündigungen wird man sehen was gerichte entscheiden, auf jeden Fall muss es ein Arbeitgeber nicht dulden wenn sein Unternehmen durch seine Mitarbeiter negativ beeinflusst wird.

Jein, "refugees welcome" - Plakate fallen ganz klar unter die Meinungsfreiheit. Aufgrund der deutschen Geschichte hat man in der Gesetzgebung der Bundesrepublik die Meinungsfreiheit zu ausländerfeindlichen Äußerungen aber auch stärker eingeschränkt. Insofern könnte hier schon der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein, was ich persönlich auch völlig richtig fände.

Da kommt es auf den Kontext an.

So ganz für dich alleine darfst du beides schwenken.

Ich kenne genug Leute, die auf ihrer Schuh-Abtreter-Matte vor der Haustür "Herzlich Willkommen" stehen haben. Oder an ihrem Gartentor.

Habe dort schon ein paarmal geklingelt und gesagt, dass ich das aber sehr nett finde.

Die Haus- und Gartenbesitzer waren dann plötzlich verärgert und brüllten nur: "Raus!"

Soviel zu angeblicher "Meinungsäußerung" mittels Slogans.


anonymos987654  27.05.2024, 13:48

"Refugees" werden durch unser Grundgesetz geschützt.

Unter "Ausländer" fallen viele Personengruppen, die u.a. ebenso durch unser Grundgesetz geschützt werden, ist also gegen die Verfassung.

Und dann fallen darunter auch noch Touristen, und die bringen uns Steuern. Das will der Staat natürlich nicht.

Und solche Leute mit "Ausländer raus" dürften dann konsequenterweise auch keinen Auslandsurlaub mehr machen und keine Ausländer heiraten und keinen Job im Ausland annehmen etc.

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