Es ist ein Kredit, aber schon die Zahlung per Lastschrift wenn es 1-2 Tage später abgebucht wird ist ein Kredit. Das ganze wird allerdings nicht als Laufzeitkredit in die Schufa eingebucht, eine Abfrage kann dennoch erfolgen. Negativ ist das nicht (zumindest bei Paypal laut meiner Erfahrung).

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strafrechtlich kann man dich nicht verfolgen, ABER

es ist ein verstoß gegen die DSVGO bzw. das kunsturhebergesetz (recht am eigenen Bild) das du mit der Verbreitung verletzt hast. Des weiteren könnte man je nachdem ob es beleidigend ist auch in Richtung Schmerzensgeld gehen zivilrechtlich. Hier können kosten entstehen die du dann irgendwann mal (zur not auch in 10 Jahren wenn du dann Geld verdienst) zahlen musst.

@der Lehrer: der kann dir so was gar nicht genehmigen.... und ich stelle mir wirklich die Frage was der sich dabei gedacht hat.

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das ist blödsinn, wenn die Firma verkauft wurde natürlich mit allen Verbindlichkeiten, es sei denn der Inso hat ausdrücklich zugestimmt (falls es eine insolvenz war). In dem Fall war das aber kein vorgang von 2 Wochen. ggf. auch Betrug im Spiel.

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Ich wäre für ein anderes System. Die Bodycams nehmen 24/7 auf, verschlüsseln die Aufnahmen aber hardwareseitig direkt auf der Kamera. Nach 14 Tagen werden die Daten automatisch gelöscht.

Wenn es notwendig wird kann die Polizei das Videomaterial verschlüsselt von der Kamera sichern und der Staatsanwaltschaft schicken. Eine Entschlüsselung kann nur durch Staatsanwaltsschaft + Richter erfolgen, beide haben hierzu ihren eigenen Schlüssel. Entschlüsselungen müssen mit Grund der Entschlüsselung und dem Videomaterial in einer Datenbank hinterlegt werden. Hier gibt es ein unabhängiges Gremium welches diese Vorgänge einsehen und restriktionieren können wenn die Regeln verletzt werden.

Entschlüsselung nur bei schweren Straftaten, Terrorismus oder (anderes rum) Polizeigewalt / schwere Schädigung des Täters).

So kann wirklich aufgeklärt werden, gleichzeitig minimiert man die Missbrauchsmöglichkeiten.

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Neue Vermieterin Kündigung?

Hallo ich Habe Heute folgenden Brief von der Neuen Vermieterin bekommen in dem steht:

Sehr Geehrter Herr xxx

wie sie wissen, habe ich die Immobilie xxxStrase käuflich erworben und werde dadurch zum 1.Oktober 2024 ihre Vermiterin.

Herr xxx(vorheriger Vermieter) hat ihnen allerdings eine Kündigung zum 31.12.2024 ausgesprochen.

Hiermit Bestätige und bekräftige ich ausdrücklich das Kündigungsschreiben, welches Sie erhalten haben.

Im Persönlichen Gespräch sagten sie ja, dass sie aktiv eine neue Wohnung suchen üür Januar 2025.

Solange dieser Auszug nicht erfolgt , zahlen sie die monatliche Miete bitte jeweils zu Beginn des Monats auf folgendes Konto.

xxxx

HiermitInformiere ich sie auch darüber, dass ab Oktober bauliche Maßnahmen sowohl am Grundstück als auch an den Wohneinheiten selbst vorgenommen werden.

Im beiderseitigen Interesse bitte ich um eine gute Zusammenarbeit und verbleibe mit freundlichen grüsen.

xxxxx

Die sache ist die mein vorheriger Vermieter hat mir folgende kündigung in den Briefkasten geworfen:

Kündigung

Sehr Geehrte Herr xxx

Hiermit Kündige ich Fristgemäß den Mietvertrag vom 01.10.2017 für das von ihnen angemietete Haus xxx Strase xx in xxx Stadt, bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, 1Diele, 1 Bad/Duschraum und 1 keller.

ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen:

Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.

Das Mietverhältnis endet demnach zum nächstmöglichen terim.

Mit Freundlichen Grüsen xxx

Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.

Und nach: § 566 (1) BGB

Das heist die müssen von sich aus ab dem 01.10.2024 kündigen und brauchen noch einen Guten Grund dafür wie Eigenbedarf oder ähnlichem.

Das scheinen die wohl nicht mit Absicht verstehen zu wollen.

Das würde ich denen aber erst Später mitteilen mit dem: § 566 (1) BGB.

Und denen eine Kopie der Kündigung des alten Vermieter geben das er wohl selber nicht getan hat.

Und das mit dem Umbauten?

Mus ich die neue Vermieterin reinlassen wenn die was umbauen wollen wenn ich noch hier Wohne?

Die Hälfte der Miete zahle ich nur noch weil mein Nachbar ständig Lärmbelästigung begeht das hatte ich auch dem Vorigen Vemieter mitgeteilt.

Und die Nebenkosten behalte ich auch ein weil der Vorige Vermieter mir nur die Nebenkostenabrechnung gab wenn ich einen Anwalt damit beauftragt hatte sich darum zu kümmern.

Ich denke ich kann der Neuen Vermieterin das so auch mitteilen das ich die Hälfte der Miete einbehalte solange der krach noch statfindet ein Lärmprotokol von über 611 Störzeiten habe ich auch.

Dem Nachbar wurde Fristlos gekündigt statt ihn per Räumungsklage rauszuholen hat der vorige Vermieter die Häuser verkauft.

Insgesamt sind es 3 kleine Alte fachwerkhäuser die die neue Vermieterin gekauft hat das Vordherhaus wollen die Abreisen für eien Parkplatz.

Danke für das lesen und die Antworten im Voraus.

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Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.

das ist IMHO kein berechtigtes Interesse, der Käufer muss die Kündigung selbst ausprechen sobald er die Immobilie hat. Aber trotz allem -> Anwalt fragen.

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klar geht das problemlos.

Ob die Person dann zahlungsfähig oder evt. ein "Finanzagent" ist ist ne andere Frage

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sehr problematisch, aber besser als wenn er die Wohnung schon übernommen hätte würde ich sagen. Ich würde per einwurfseinschreiben die zahlung der miete verlangen, und dann am tag der 2. fälligen miete fristlos kündigen und für den einen Monat einen Mahnbescheid beantragen.

Es wäre aber auch möglich dass der Mieter gesundheitlich verhindert ist... also den monat wirklich warten ob sich was tut

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Polizei nicht, aber er kann eine Einwohnermeldeanfrage machen und bekommt dann deine neue Meldeadresse.

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weil die jugend ihre perspektiven verliert und die politik aktiv gegen sie arbeitet. Die AFD ist dafür zwar auch keine Lösung, aber sie spüren dass sich was ändern muss. Und mangels alternative wird es dann eben die alternative.

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dafür gibt es ja die ersatzstrafe, wenn man das Geld nicht zahlen kann. Die Geldstrafe mit ersatzhaft kommt ja nicht wg. Schulden sondern aufgrund einer straftat. Oder Geldstrafe wg. Owig? Da gibt es keine Ersatzhaft.

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Das du denn ein Bewusstsein? Falls ja beweise es.

Das sind Fragen wie man nicht objektiv beantworten kann. Ein Bewustsein ist im prinzip nur eine art selbsterhaltende "neuro feedbackschleife" die wir als Bewustsein war nehmen. Letztendlich sind Menschen auch nur NI (natürliche Intelligenzen) die aber vom prinzip nach den gleichen Grundregeln funktionieren.

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Mindestlohn ist viel zu hoch, der Staat hat sich raus zu halten. Wer mit 12€/Std nicht zurecht kommt muss eben die anzahl der Stunden erhöhen, eine 40h Woche ist nicht Gott gegeben.

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das ist eben die abwägung zwischen fertigsystem und einem richtigen Shop, bei Fertigsystemen bist du immer stark eingeschränkt. Da hilft es nur einen Shop zu nehmen den man im zweifel selbst umprogrammieren kann, entsprechende Kenntnisse natürlich vorraus gesetzt.

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wenn du ihn abbezahlt hast ist ja nichts mehr offen. Sonst hätten sie den Titel auch nicht zugeschickt. Vernichten und gut ist, damit ist der fall erledigt.

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es gibt unterschiedliche. Die feuerlöscherdinger kommen schon 3-4 meter... und das ganze im Wasserwerfer halt entsprechend noch weiter wenn es beigemengt wird. Die ganz kleinen dinger dürften standardsachen sein

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die site ist im index, rankt nur praktisch nicht

  • Mehr inhalte, insb. mehr Text (kann man z.B. über einen Blog mit Kunstthemen erreichen)
  • Mehr Backlinks von relevanten Webseiten

und einiges mehr. Stichwort wäre SEO.

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was ist schon ne million. 3 kleinere immobilien oder eine große reichen dafür ja schon

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