Auf was habe ich Anspruch beim einziehen in eine neue Wohnung (Renovierungs technisch)?
Guten Tag Leute,
Ich habe heute Abend einen Termin zum unterschreiben der Wohnung. In der Wohnung sind einige Schimmel Stellen weil nicht vernünftig gelüftet worden ist. Die muss er sowieso beseitigen aber wie siehts aus mit renovieren? Die Wände würde er streichen lassen hat er gesagt aber was ist dem mit dem alten WC und Dusche? Die alten Mieter haben zehn Jahre dort drin gelebt. Auch Kaution technisch was kann man da alles machen könntet ihr mir bitte einige allgemeine Tipps auch geben was man verhandeln kann? Ist meine erste eigene Wohnung. Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich danke euch im voraus und wünsche euch einen schönen Sonntag
5 Antworten
Ich sehe Alarmglocken bei etwas ganz Anderem: Dem Schimmel. Wer sagt Dir, dass der vom falschen Lüften kommt? Sagen meistens die Vermieter .... In einer Schimmelwohnung zu leben ist total ungesund. Ein altes Klo kannst Du putzen und hygienisch sauber machen, eine Schimmelstelle aber nur selten!!!
Ob Du vor Deinem Einzug ein neues Klo und eine neue Dusche bekommst, bezweifle ich. 10 Jahre sind dafür kein Alter.
Letztendlich musst Du den Vermieter fragen. Wenn er nein sagt, dann kannst Du Dir ja noch überlegen, ob Du den Mietvertrag unterschrribst oder nicht.
Kautionstechnisch kannst Du nichts machen. Der Vermieter benötigt schließlich eine Sicherheit.
Hallo rix042,
das allerwichtigste ist ein Übernahmeprotokoll, am besten mit Zeugen und Fotodokumenten, ruhig auch Kleinigkeiten festhalten, das erspart bei einem Auszug viel Ärger und Streitigkeiten! Ansonsten alle Zusagen des Vermieters schriftlich geben lassen, ob allerdings eine Neue Dusche oder eine Toilettenschüssel auch dazu gehört, wage ich zu bezweifeln!
Nach 10 Jahren Mietdauer muss die Wohnung bei der Übergabe sauber sein, wobei normale Abnutzungen akzeptiert werden, aber übermäßige Schäden vom Mieter behoben werden müssen. Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden und Decken sind nur dann verpflichtend, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist, wobei starre Fristen oft unwirksam sind. Farb- und Fachvorgaben des Vermieters sind während der Mietzeit meist unzulässig, außer bei der Rückgabe der Wohnung in neutralen Farben. Mehr Infos hier: https://immolisten.de/umbau-und-renovierung/10-jahre-miete-renovierung-notwendig-oder-nicht/
Anspruch hast Du auf alles, was Ihr vertraglich vereinbart. Also einfach alle Punkte ansprechen.
Kaution (max. 3 Kaltmieten) kannst in 3 x Monatsraten bezahlen.
Bei Übergabe unbedingt ein Protokoll erstellen