Auf was habe ich Anspruch beim einziehen in eine neue Wohnung (Renovierungs technisch)?

4 Antworten

Ich sehe Alarmglocken bei etwas ganz Anderem: Dem Schimmel. Wer sagt Dir, dass der vom falschen Lüften kommt? Sagen meistens die Vermieter .... In einer Schimmelwohnung zu leben ist total ungesund. Ein altes Klo kannst Du putzen und hygienisch sauber machen, eine Schimmelstelle aber nur selten!!!

Ob Du vor Deinem Einzug ein neues Klo und eine neue Dusche bekommst, bezweifle ich. 10 Jahre sind dafür kein Alter.

Letztendlich musst Du den Vermieter fragen. Wenn er nein sagt, dann kannst Du Dir ja noch überlegen, ob Du den Mietvertrag unterschrribst oder nicht.

Kautionstechnisch kannst Du nichts machen. Der Vermieter benötigt schließlich eine Sicherheit.

Hallo rix042,

das allerwichtigste ist ein Übernahmeprotokoll, am besten mit Zeugen und Fotodokumenten, ruhig auch Kleinigkeiten festhalten, das erspart bei einem Auszug viel Ärger und Streitigkeiten! Ansonsten alle Zusagen des Vermieters schriftlich geben lassen, ob allerdings eine Neue Dusche oder eine Toilettenschüssel auch dazu gehört, wage ich zu bezweifeln!

Anspruch hast Du auf alles, was Ihr vertraglich vereinbart. Also einfach alle Punkte ansprechen.

Kaution (max. 3 Kaltmieten) kannst in 3 x Monatsraten bezahlen.

Bei Übergabe unbedingt ein Protokoll erstellen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig