Kaution Komplett selbst bezahlt ehemalige Mitmieterin fordert die hälfte?

7 Antworten

Die volle Kaution steht dir zu. Und diese freche Forderung solltest du kontern, indem du von ihr 3 hälftige Gesamtmieten eintreibst, notfalls per Gerichtsverfahren.Oder hast du schriftlich auf ihre Mietzahlungen bis Mietende verzichtet?

Nein darauf hat sie keinerlei Anspruch

Natürlich nicht .

Die ist ja ganz schön dreist !

Warum sollte sie dein Geld bekommen ?

Sofern du belegen kannst dass du das,Geld alleine bezahlt hast.

Lg ⚘

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Kaution allein gezahlt hast, dann kann die Ex natürlich keinen hälftigen Anspruch darauf erheben.

Ja ihr standet dort wahrscheinlich als Gesamtschuldner im Mietvertrag. Das heißt nur, dass irgendjemand oder alle die im Vertrag stehen dem Vermieter insgesamt einen Betrag an Kaution geben.

Selbst wenn der Vermieter ihr die ganze Kaution zurückgibt. Muss sie dir wiederum zurückgeben was du bezahlt hast.

Da hat der Vermieter sozusagen nichts mit am Hut.

Aber sie hat da einfach keinen Anspruch drauf. Warum auch? Du hast das ja bezahlt.