Ist der Mietvertrag gültig?
Hallo lieber Leser,
mein Vermieter und ich haben eine Schlüsselübergabe mit Kautionszahlung und erster Miete vereinbart, welche ich mir quittieren lassen habe. Der Mietvertrag ist jedoch noch nicht unterschrieben.
Nach der ersten Nacht in der Wohnung hatte ich starke gesundheitliche Beeinträchtigungen und wollte nun mitteilen, dass ich den Mietvertrag nicht unterschrieben möchte und ich die Schlüssel wieder zurückgeben möchte.
Der Vermieter weigert sich jetzt und sagt das bereits durch die Kautionszahlung und die Mietzahlung der Mietvertrag auch ohne Unterschrift wirksam wurde.
Er verlangt zur Vertragsauflösung nun 1-2 Monatsmieten und eventuelle Maklerkosten.
Ist der Vertrag wirklich wirksam oder steht mir meine Kaution und die Miete voll zu?
Vielen Dank
6 Antworten
Doch, es liegt wahrscheinlich ein Mietvertrag vor, allerdings kein schriftlicher.
Ein solcher richtet sich nach den Inhalten, auf die ihr euch geeinigt habt, ansonsten folgt er den rechtlichen Bestimmungen.
Das ist nicht gerade optimal für den Vermieter. Kaufpreis ist fest, Dauer aber womöglich nicht, was den Mietvertrag unbefristet machen würde (oder ungültig, bin mir nicht sicher, ob die Mietzeit vertragswesentlich ist). Zudem griffen diverse Klauseln aus seinem Mietvertrag nicht, wie beispielsweise die Kleinstreparaturklausel oder Nutzungsverbote oder dergleichen.
Solltest er nach diesre Erläuterung nicht gewillt sein, den Vertrag aufzulösen und dir dein Geld zurückzuzahlen, solltest du dich anwaltlich beraten lassen.
Auf keinen Fall solltest du seinen Mietvertrag unterzeuchnen, das brächte dich rechtlich in eine ungünstigere Situation.
Der Vermieter weigert sich jetzt und sagt das bereits durch die Kautionszahlung und die Mietzahlung der Mietvertrag auch ohne Unterschrift wirksam wurde.
Da hat er recht. Ein Vetrag ist auch mündlich gültig. Und mit der überwiesenen Kaution und der Schlüsselübergabe hast du den eindeutig angenommen.
Ist der Vertrag wirklich wirksam oder steht mir meine Kaution und die Miete voll zu?
Er ist wirksam und dir steht nichts davon zu.
wenn der Vermieter mit ein oder zwei Mieten schon zufrieden ist, dann hat er Dir schon ein gutes Angebot gemach
Plus eventuelle Maklerkosten! Da kommt man mit den normalen 3 Monatsmieten u.U. besser weg.
Durch Schlüsselübergabe, Kautionszahlung und Mietzahlung ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.
Genau genommen musst Du dann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Das wäre jetzt zum 30.04.2025.
Meiner Meinung nach gültig. Die Reihenfolge ist nicht normal, wer wollte das so?
Verträge können auch mündlich geschlossen werden und sind dann genauso gültig. Zudem hast du Miete und Kaution gezahlt - nennt sich konkludentes Handeln.
Dein Vermieter hat Recht.
... und wenn der Vermieter mit ein oder zwei Mieten schon zufrieden ist, dann hat er Dir schon ein gutes Angebot gemacht, denn normalerweise hast Du drei Monate Kündigungsfrist und wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist niemand anders die Wohnung nutzt, musst Du die vollen drei Monate auch bezahlen.