Da ich dann aber ein besseres Angebot bekommen habe, habe ich ihm die 24 Euro zurück gezahlt per Paypal...
Du kannst nicht einfach von einem rechtsgültig nach dem BGB geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, wie stellst Du Dir das vor?
Wenn er mit dem Abbruch einverstanden ist, dann hast Du ihn so zu stellen, als habe der Kauf niemals stattgefunden.
Alternativ kann der Käufer auch einen sog. Deckungskauf vornehmen, alle Mehrkosten gehen dann zu Deinen Lasten.
Das ist doch sein verschulden, da er die Gebühren doch übernehmen muss wegen dem käuferschutz oder?
Nein, PayPal-Gebühren sind allein Sache des Verkäufers; wer freiwillig PayPal anbietet, der zahlt auch die Gebühren.
Sei froh, dass Du sowas nicht bei mir probiert hast; ich bekäme meinen Artikel, und zwar ohne wenn und aber!