Nebenkostenabrechnung?
Hallo Leute , ich habe letztes Jahr eine Immobilie gekauft 2023 , die schon vermietet ist.
Ich habe heute eine Rechnung bekommen 2024 von der Wartung bezüglich Heizungsanlage. Knapp 450€.
Diese Summe darf ich ja umlegen auf die Mieter . Das ist klar …
Die frage ist , muss der Mieter den Betrag erst ab nächstes Jahr 2025 in Raten zahlen oder kann ich das schon ab nächsten Monat anrechnen ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Solche Kosten werden einmal am Ende des Jahres abgerechnet. Dann erfolgt eine Abrechnung mit den Vorauszahlungen und es gibt entweder eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Genauso ist es. Dafür bezahlt der Mieter monatlich die Vorauszahlungen.
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Betriebskosten die 2024 anfallen können in der Abrechnung für 2024 umgelegt werden. Sofern kalenderjährig abgerechnet wird.
Die Rechnung mußt Du zahlen.
Ist das ein EFH?
450 € sind aber happig für eine Heizungswartung. War da evtl. eine Reparatur dabei?
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Das ist echt happig , Nur Wartung, hat der Mieter sich selbst ausgesucht mit der Firma …
Das heist , erst mal muss ich die Kosten übernehmen?