Überstunden machen müssen (Erzieherpraktikant)?
Hallo, Ich machr zurzeit die Erzieher ausbildung im SEJ Jahr (Bayern). Meine Anleitung hat mir gesagt, dass ich angebote zuhause schreiben muss. Das klingt für mich absurd, weil es ja ein Arbeitsauftrag ist und Arbeitsaufträge doch in der Arbeitszeit erledigt werden müssen. Außerdem werde ich ja auch gezwungen Überstunden zu machen. Ist das legal?
3 Antworten
Das ist so während der Ausbildung. Du sitzt da gut und gerne auch mal mehrere Stunden an einer Ausarbeitung. Du kämst nicht mehr dazu, was mit Kindern zu machen. Das ist also nicht nur legal sondern auch so gewollt. Hausaufgaben hast Du ja auch zu Hause gemacht und nicht während der Unterrichtszeit.
Die VZ ist dafür da, z.B. etwas für das Portfolio der Kinder zu machen oder Elterngespräche oder Aktionen vorzubereiten. Natürlich kannst Du währenddessen auch an einer Ausarbeitung schreiben, gerade wenn es dafür Literatur aus der Kita braucht, oder Infos von den Kindern. Aber das wird auch dort nicht so gehandhabt, dass Du da Deine ganzen Ausarbeitungen schreibst.
"Zu Hause" muss ja nicht gleichbedeutend mit "außerhalb der Arbeitszeit" sein. Es kann ja auch nur darum gehen, dass du nicht vor Ort in der Kita diese Dinge erledigen sollst, dir aber die Stunden dafür durchaus aufschreiben darfst. Hier also einfach noch mal nachfragen!
Machst du schulisch oder praxisintegriert? Bei der schulischen Ausbildung müsstest du dann mit der Schule besprechen, wie das mit den Zeiten für die Ausarbeitungen geregelt ist, also, ob die zu den Praktikumsstunden zählen oder nicht.
Seit wann wirst du von der Anleitung beauftragt? Ich weiss nur, dass man als Azubi vom Leiter oder vom Ausbilder beauftragt werde
`Bei Erzieher*innen sind die Praxisanleiter*innen das, was in anderen Ausbildungen die Ausbilder sind :). Also die Menschen, die rechtlich und inhaltlich für die Betreuung und Anleitung der Auszubildenden zuständig sind.
Ich weiss, welchen Job der Leiter und Ausbilder mit Azubis macht. Das brauchst du mich nicht belehren. Wie ich von dir lese definierst du die Rolle des Personals, die in der Anleitung zustänsig ist. Aber das was ich aus der Frage lese, bezeichnet er die Anleitung als Person und nicht als Position.
Willst du auf Weisungsbefugnisse hinaus? Die kann das Unternehmen durchaus auch auf Ausbilder*innen bzw. Praxisanleiter*innen übertragen. Und dann darf diese Person dem Auszubildenden durchaus sagen, was wann und wo zu tun ist oder eben nicht.
Andere Stellen haben mir eine freie Verfügungszeit angeboten. Kannst mir dann da den Sinn erklären?