Muss ich, wenn ich in der Berufsschule unentschuldigt gefehlt habe, die Fehlzeiten in Form von Überstunden nacharbeiten?

5 Antworten

Denn Überstunden in der Ausbildung sind eigentlich nicht verpflichtent.

Zunächst einmal "Erstaunen"

Du kommst Deiner Schul-/Arbeitspflicht nicht nach und Dir fällt nichts besseres ein, als das Nachholen deiner Fehlzeit zu kritisieren.

Das Nachholen der Fehlzeit sind keine Überstunden.

Du hast eine vertragliche "Arbeitszeit". von dieser wirst Du für die Berufsschule "freigestellt".

Fehlst Du unentschuldigt am Unterricht, gibt es auch keine Basis zur Freistellung.

Mit anderen Worten: "Mit Deinen Überstunden" erfüllst Du lediglich Deine vertragliche Arbeitszeit.

Du kannst ja mal nachrechnen, ob Du - ohne die Unterrichtspflicht, der Du ja unerlaubt ferngeblieben bist - mit dem Nacharbeiten tatsächlich zu "Überstunden" kommst.

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit. Div. Fernbleiben, dann auch noch unentschuldigt, von der Arbeit ist ein Kündigungsgrund. Das gilt auch für Azubis.

Wenn du weniger als 5 Stunden Berufsschule hast, musst/müsstest du sogar noch den Rest des Tages in der Firma arbeiten.

Mit deinem Verhalten nimmst du nur einem anderen arbeitswilligen Azubi den Ausbildungsplatz weg.

Am Ende deiner Ausbildung musst du auf x Stunden kommen, solange das erfüllt ist, muss du nichts nacharbeiten. Wenn das aber in Gefahr ist, dann solltest du nacharbeiten oder du wirst am Ende wegen zu wenig Stunden nicht zur Prüfung zugelassen.


DerHans  17.03.2023, 14:14

UNENTSCHULDIGTE Berufsschulzeit könnte sogar zu einer Kündigung führen.

Sini13  17.03.2023, 14:31
@DerHans

Das unentschuldigt habe ich überlesen. Wenn das so ist, dann sind es ja auch keine Überstunden, die geleistet werden.

Wenn ich Chefiin wäre, würde ich Leute, die in der Berufsschule (Arbeitszei) 10 Tage ohne Grund gefehlt haben, kündigen.

Die Fehlzeiten sind wie Minusstunden, so du ein Gleitzeitkonto hättest. das musst du ausgleichen, das hat nichts mit der von dir angeführten Überstundensache zu tun.

Unentschuldigt über mehrere Tage fehlen kann dir auch als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und DAS ist auch in der Lehre ein ausreichender Grund für die FRISTLOSE Kündigung seitens des Lehrbetriebs!

Also halt mal den Ball flach und sei froh, dass du "nur" nacharbeiten musst!