Soulaiman A. - Abschiebung wie ein Freispruch?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Abschieben nach Afghanistan 53%
Gefängnis in Deutschland 47%

12 Antworten

Ist denn schon ein Urteil gesprochen? Habe das nicht weiter verfolgt und bin auch kein rechtsexperte, aber ich bin mir nicht Sicher ob das rechtlich gesehen wirklich ein Mord war, ich persönlich sehe keines der Mordmerkmale erfüllt.

Ich will die Tat damit nicht verharmlosen, um Himmels Willen, aber nicht jede Tötung ist nach deutschem Recht ein Mord und hier bin ich mir wirklich unsicher.


peace87 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 14:48

Nein ist vermutlich juristisch kein Mord. Aber umgangssprachlich würde ich den Täter schon als Mörder betiteln.

Soweit ich weiß ist er noch nicht vernehmbar. Hab aber schon einiges gehört das man über seine Abschiebung diskutiert.

Das finde ich falsch. Er lebt seit vielen Jahren in Deutschland, hat die Tat hier begangen, also soll er sich auch nach deutschem Recht verantworten müssen. Und da in Afghanistan die Taliban an der Macht sind wäre die Abschiebung wie ein Freispruch. Die Taliban werden ihn wohl nicht einsperren dafür.

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Thiazi  15.06.2024, 15:13
@peace87

Gibt da ja auch noch ein anderes "Schlupfloch". Wenn er in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt wird, selbst lebenslänglich, kann er nach zehn Jahren einen Antrag auf Abschiebung stellen. Wird dem statt geben wäre er auch nach zehn Jahren wieder frei.

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peace87 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 17:06
@Thiazi

Na gut aber richtig Lebenslang gibt es in Deutschland ohnehin nicht. Nach 10 - 15 Jahren ist in Deutschland jeder wieder frei.

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Thiazi  15.06.2024, 19:23
@peace87

Nach 15 Jahren kannst du einen Eintrag stellen und mach 25 kommst auf jeden Fall raus. Außer lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung, dann kommst nimmer raus

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lasdas  15.06.2024, 19:28

Augenzeugen gab es genug-aber stimmt ein Urteil ist Massgebend.

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Thiazi  15.06.2024, 19:55
@lasdas

Ich denke Elan seiner Schuld besteht kein Zweifel, die Frage ist, ist es Mord, oder Totschlag.

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Er sollte nicht einfach auf Steuerzahlerkosten bis Grabstein ein bequemes Leben haben. Er sollte im Gefängnis Arbeiten machen wie Gegenstände zusammenbauen, da gibts schon einiges. Verweigert er das, soll er in seiner Zelle sitzen müssen und nicht zu Gemeinschaftsveranstaltungen dürfen, Besuchsverbot.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplomierter Naturwissenschaftler

Das habe ich mich auch gefragt und einen interessanten Artikel dazu gelesen.

Sperrt man ihn ein, wird er im Gefängnis weitere "Gotteskrieger" werben. Daran kann man ihn kaum hindern, denn jahrelange Isolationshaft ist es bei uns nicht möglich! (völlig zurecht)

Schiebt man ihn nach Afghanistan ab, riskiert man, dass er dort als Volksheld gegen die bösen Ungläubigen gefeiert wird und irgendwann mi frischen Papieren wieder kommt.

Abschieben hat keinen einzigen Vorteil - ist nur billiger (Aber ob das stimmt?)

Einsperren hat keinen einzigen Vorteil - ist nur unangenehmer für ihn (Aber ob das stimmt?)

Now choose your poison!

Lebenslange Haft. In Deutschland. Ohne die Möglichkeit, jemals vorzeitig rauszukommen.

Abschieben nach Afghanistan

Im deutschen Gefängnis kostet er Geld, das zB für Kinderkrankenhäuser fehlt. Ausserdem hat er dort Vollpension, würde mal sowas hart körperlich arbeiten lassen, wäre es etwas anderes.