Stimmt Ihr Wagenknecht zu?

Das Ergebnis basiert auf 32 Abstimmungen

Ja 63%
Nein 34%
Teilweise 3%

10 Antworten

Teilweise

Es ist aus meiner Sicht so:

(Aus-)Reisen in andere Länder ist nicht verboten. Die Zielländer haben aber die Möglichkeit, dich an ihrer Grenze aufzuhalten und das Einreisen zu verwehren.

Stelle Dir vor, Du fliegst nach Amerika und an der Einreisekontrolle verwehrt man Dir das Vorankommen. Dann sitzt Du da und das kann rechtens sein.

Sobald man jemanden in sein Land lässt, unterliegt man den dortigen Gesetzen, Verordnungen etc und zwar sowohl Regierungen und Behörden, als auch der Einreisende.

Das bedeutet aus meiner Sicht für dieses Monster:

Er ist mit aller Härte, die unser Rechtsrahmen zu bieten hat, zu bestrafen. Nicht nur, weil er keine Rücksicht auf Leben genommen hat, sondern auch weil er seinen Schutzstatus missbraucht hat.

Aber dennoch:

Wir haben keine Todesstrafe. Das ist auch gut so. Und das Gelaber um Abschiebungen? Eine (Aus-)Reise unter staatlichem Zwang setzt voraus, dass der Einreisende im Zielland auch einreisen darf! Wenn das nicht gegeben ist, kann man ihn nicht abschieben.

Ich stimme Wagenknecht dahingehend nicht zu.

Jeder ist für sich verantwortlich. Und dieses Monster hat sich entschieden, radikal zu werden. Er wurde nicht genötigt.

Von uns wurde der lediglich versorgt.

Auf Politiker-Bullshit-Sprech gebe ich nichts. Das sind fliegende, feuchte Fürze und nicht mehr.

Nein

Anscheinend ist Frau Wagenknecht nicht in der Lage sich anständig zu informieren.

Der Attentäter Sulaiman A. stammt offenbar aus Afghanistan. Er kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im Jahr 2013 als Jugendlicher nach Deutschland. Dort stellte er einen Asylantrag, der im Jahr 2014 abgelehnt wurde. Allerdings verhängten die Behörden ein Abschiebeverbot. Möglicherweise wegen der Sicherheitslage in Afghanistan und aufgrund seines jungen Alters.
Ausserdem soll er im Jahr 2017 einen erweiterten Hauptschulabschluss erlangt und Deutschkurse absolviert haben. Im Jahr 2019 hat er, laut dem «Spiegel», eine aus der Türkei stammende Deutsche geheiratet, mit der er zwei kleine Kinder haben soll.
Wegen seiner Ehe mit einer Deutschen und seiner zwei kleinen Kinder hatte A. offenbar einen bis zum Jahr 2026 befristeten Aufenthaltstitel. Zuletzt lebte er im hessischen Heppenheim.

https://www.nzz.ch/international/islamistisches-attentat-in-mannheim-was-man-ueber-den-taeter-sulaiman-a-weiss-ld.1833487

Die Frau ist eine Populisten durch und durch. Der einzige Zweck welchen sie mit solchen Aussagen verfolgt ist Stimmenfang am rechten Rand.


Bluemie  06.06.2024, 10:22
Er kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im Jahr 2013 als Jugendlicher nach Deutschland. Dort stellte er einen Asylantrag, der im Jahr 2014 abgelehnt wurde.

Und allein hier stimmt doch schon wieder irgendwas nicht.

Einen Antrag auf ein Asylverfahren kann man in Deutschland nur stellen, wenn man die Volljährigkeit erreicht hat. Vorher hat man nur eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz.

Deinen Aussagen zur Person Sarah Wagenknecht stimme ich natürlich voll zu.

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Bluemie  06.06.2024, 10:42
@JMJreboot

Scheint in seltenen Fällen möglich zu sein.

Aber ganz ehrlich. Glaubst Du daran, dass hier das Jugendamt oder ein Vormund einen Asylantrag gestellt hat, der kurze Zeit später dann abgelehnt wurde?

Wenn dem so sein sollte, dann wäre es ja erst recht interessant, die Umstände näher zu beleuchten, die damals zur Antragstellung durch ein Jugendamt und zur baldigen Ablehnung geführt haben.

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JMJreboot  06.06.2024, 13:04
@Bluemie

Ich finde eher interessant wie Frau Wagenknecht hier mit ihrer dümmlichen Polemik auf fruchtbaren Boden stößt.

Dabei ist für jeden schnell herauszufinden, es gab zunächst ein Abschiebeverbot und anschließend einen befristeten Aufenthaltstitel bis 2026.

Man hätte ihn also gar nicht abschieben können, zumal es bis zur Tat auch gar keinen Grund gab.

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Bluemie  06.06.2024, 14:23
@JMJreboot

Ich sag nur, dass die Wagenknecht-Partei als Parteifarbe rot-braun gewählt hat. Aus meiner Sicht absolut passend.

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Nein

Ich empfinde es als ekelerregend, dass dieses politische Subjekt ein widerliches Verbrechen für ihren Wahlkampf benutzt. Schämen sollte sie sich, die rote Sahra. Leider braucht sie mediale Aufmerksamkeit, weil ihr (ganz uneitel nach ihr benanntes) Projekt sonst nämlich sang- und klanglos untergeht.


Bluemie  06.06.2024, 11:05
Schämen sollte sie sich, die rote Sahra.

Es hat vermutlich seinen Grund, warum die als Partei-Farbe ausgerechnet rotbraun ausgewählt haben.

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Nein

Afghanistan ist für viele Rückkehrer lebensgefährlich. Es droht ihnen dort Gefängnis und andere schlimme Strafen. Der Täter war mit einer Deutschen verheiratet und hat Kinder. Er arbeitete und war weder politisch noch religiös bisher aufgefallen.

Wie schamlos muss Deutschlands faulste Abgeordnete Sahra Wagenknecht sein, ihn ohne Verdachtsmomente dahin abschieben zu wollen. Oder will sie einfach die billige Stimmungsmache der AfD kopieren?

Um in der Rhetorik dieser Frau zu bleiben:

"Anstand oder Sahra wählen?"

Nein
Mir kann keiner erklären, warum man den nicht nach Afghanistan hätte abschieben können.

Damit sagt sie von sich selber, dass sie nicht in der Lage ist, neue Informationen aufzunehmen.

Diese Aussage ist reiner Wahlkampf/Populismus.