Nachzahlung Betriebskosten ohne Mietvertrag?
Hallo allerseits ich habe folgende Frage:
Ich hatte mit meiner Exfreundin zusammen in einer Wohnung gelebt, allerdings war nur sie im Mietvertrag eingetragen und zwischen uns gab es keinen Vertrag ,ich hatte ihr die Hälfte der Miete bezahlt. Vor etwa einem halben Jahr kam es zur Trennung und ich musste so schnell wie möglich die Wohnung verlassen da nur sie im Mietvertrag steht. Jetzt ein halbes Jahr später soll ich mich an der Nachzahlung der Nebenkosten beteiligen und ich bot ihr an 50 € zu geben da sie mir für den Strom der auf mich lief auch nur 50 € gegeben hatte.
Jetzt will sie sich einen Anwalt nehmen, liege ich da richtig das sie da keine Chance hat da ich niemals im Mietvertrag stand und es auch zwischen uns nicht schriftliches gab.??
3 Antworten
Danke für die Auskunft werde ich dann wohl oder übel so machen
Da liegst du nicht richtig. Durch deine hälftigen Mietzahlungen besteht immer noch ein Untermietvertrag, der bisher nicht gekündigt wurde. Wie hast du denn die Zahlungen geleistet? BAR oder per Überweisung? Gibt es Quittungen mit Verwendungszweck "Miete"?
Konkludent bestand ein mündlicher Mietvertrag ! Die Mietzahlungen an deine Partnerin sind als Pauschalzahlungen anzusehen. Daher hast du auch keine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung zu leisten. Als du stehenden Fußes ausgezogen bist, hast du doch bestimmt einvernehmlich den Mietvertrag auch mündlich aufgelöst. Der Anwalt der Ex kann hier nichts ausrichten.
Unerheblich ob du im Vertrag bist oder nicht.
Du hast dich nachweisbar an der Miete beteiligt. Jeden Richter erkennt somit, dass du teil der Gemeinschaft warst.
Zahl dein teil und schwamm drüber auch wenn sie die ex ist.
Gerade das sollte er nicht machen. Denn dadurch bekennt er, dass noch Untermieter ist.
Was heißt nicht gekündigt ? Ich war dort lediglich gemeldet und stand weder im Mietvertrag noch hatte ich mit ihr einen.
Überweisungen mit der Angabe Hälfte Miete