Gelbe Säcke = grüne Punkt Verpackungen. Das muss der Entsorger mitnehmen. Die Mengen sind nach oben offen.

Folien aus Amazon Paketen oder ähnliche, ist auch ok solange es keine Massen sind. Offensichtlich Bauabfälle oder gewerblicher Müll ist die Grenze.

Am Ende liegt an der Truppe die abfährt was liegen bleibt. Oft sind die berufsblind. Rein und schnell Feierabend.

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Der stinkt wird von der feuchte kommen. Das vergeht und wenn die fliessen drann sind, auch der schall.

Das wirst du hinnehmen müssen. Da dein Bad prinzipiell nutzbar ist fällt auch eine miet minderung flach. Die Einschränkung ist zu klein um da grosse summen einzubehalten.

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Ja das ist schimmel. Ursache vermutlich wärmebrücke. Von innen kaum zu beheben. Nur provisorisch und temporär.

Chlor reiniger spray. Stinkte ne Weile. Hilft aber.

Keine Tapete mehr drauf. Nichts organisches an die Wand. Vlt Fasandensilikat direkt auf den Putz.

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Derjenige der das Objekt ersteigert wird als normaler Käufer behandelt. Ergo 200k.

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Saugt der Untergrund zu schnell das Wasser aus dem Putz/Farbe ist das aufbringen eine Qual. Auch das abbinden, aushärten wird gestört.

Ist der Untergrund bröckelig oder Krümmel ab wird auch gerne grundiert. Das hat aber auch Grenzen. Extrem bröckelige Untergründe müssen runter.

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Der Verursacher haftet. Greift keine Versicherung weil es zb keine gib oder sie ablehnt, kann der Anspruch zivilrechtlich durchgesetzt werden. Zur Not entscheidet das am ende ein Richter.

Wir können uns hier zig fiktive und abstruse Beispiele ausdenken. Am Ende ist es der Geschädigte der den Schaden zu bewerten hat. Ist der in SEINEN Augen so gross dass er Ansprüche geltend macht, geht es wie oben beschrieben.

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Vlt nur ein Tier gewesen. Wildsau unten durch, Katze oben drüber, sonstwas in der Art.

Der böse Nachbar muss es nicht immer gewesen sein.

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Wenn das Auto auf privatem Grund steht, kein Öl verliert oder sonstwie Gefahr ausgeht, sind dem Amt die Hände gebunden.

Um die Überschrift zu beantworten. Jedes Grundstück gehört irgendwem. Es gibt keine weißen Flecken. Selbst wenn ein Grundstück aufgegeben/herrenlos wird, fällt es an den Staat.

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Alle innenwände sind gleich dick. Das ist statisch nicht machbar. Es fehlt eine tragende Wand in Ausrichtung Nord Süd oder West Ost um das Haus zu versteifen. Diese Wand muss auch im OG sein und genau auf der unteren stehen

Abstellraum unter die Treppe.

Im EG reicht eine klo. Dusche muss nicht sein.

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Einzug in die Wohnung meiner Freundin - Ablehnung durch Vermieter, was tun?

Hallo zusammen,

ich würde gerne zu meiner Freundin in ihre Wohnung ziehen. Die Wohnung ist ausreichend groß (in anderen Wohnungen des Hauses leben ebenfalls zwei Personen bei gleicher Größe). 

Meine Freundin hat vor etwa einem Monat offiziell den Antrag beim Vermieter gestellt. Heute kam eine schriftliche Antwort, in der es heißt: „Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen können.

Nun sind wir uns unsicher, was wir als nächstes tun können. Da wir beide uns momentan in einer Ausbildung befinden und durch das Zusammenleben Kosten sparen möchten, wäre es für uns sinnvoll, zusammenzuziehen.

Eine telefonische Begründung des Vermieters lautete, dass meine Freundin im Februar eine Abmahnung wegen angeblicher Ruhestörung (der Wecker am Morgen hat einen Nachbarn gestört) erhalten habe und dies eventuell der Grund für die Ablehnung sei. Dies wird im Schreiben jedoch nicht erwähnt.

Meine Fragen:

1. Kann die Abmahnung wirklich ein Grund sein, den Einzug abzulehnen, obwohl es im Schreiben nicht aufgeführt wurde?

2. Würde sich etwas ändern, wenn meine Partnerin und ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen? Könnte der Vermieter den Einzug dann weiterhin verweigern?

3. Falls die Abmahnung kein triftiger Grund ist – welche Gründe könnte der Vermieter rechtlich geltend machen, um den Einzug abzulehnen?

Im übrigen, eine andere Wohnung könnten wir uns im Ort nicht leisten, da die Wohnungen ca. 150 Euro über der jetzigen liegen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße 

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Zusammenziehen braucht keine Erlaubnis des Vermieters. Ihr müsst nur mitteilen das zum xten dort eine Person mehr lebt. (Wegen Nebenkosten Abrechnung)

Der Vermieter muss es dulden. Er kann nur ablehnen wenn die Wohnung für 2 Personen zu klein wäre.

Abmahnung etc ist nicht von Belang

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Wenn am Trinkwasser etwas nicht stimmt muss schnell gehandelt werden. Da ist mit Ankündigungfristen nicht zu arbeiten. Am Ende kann man froh sein das die Handwerker so schnell kommen.

Ruf den Vermieter an und frage was die beste Lösung ist. Rein lassen muss du die Handwerker am Ende so oder so. Mach da kein grosses Problem draus auch wenn es zu kurzfristig angekündigt wurde. Leben und Leben lassen.

Es wird ja wohl irgend jemand geben der mit deinem Schlüssel öffnen kann. Sei es der nachbar oder der Vermieter selbst.

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Jeder der im Grundbuch steht und dort wohnt, zahlt keine Miete.

Fix kosten werden anteilig aufgeteilt. Grundsteuer, Versicherung...

Verbrauch nach qm oder Personen. Müll Gas Wasser Strom

Nur wer auszieht kann "Miete" von den verbleibenden verlangen. Vom Mietspiegel den Anteil, Fixkosten verrechnen.

Rauswurf nicht möglich sofern nicht Gefahr für Leib und Leben durch die anderen.

Du kannst dein Anteil intern zum Verkauf stellen.

Willst du die Anteile der anderen haben, auch gegen deren Willen, google dich schlau Stichwort Teilungsversteigerung.

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XPS oder EPS schaumplatte unter die Matratze als Isolation. Wird beim bewegen vermutlich quitschen.

Optional dicke Wolldecke drunter. Erste Hilfe Decken (diese Gold Silber folie).

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Silikon Harz. Hält auf alten anstrichen.

Fasadensilikat oder ähnliches nur bei neu verputzt.

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Genau diese Frage wurde kürzlich in einen jura forum beantwortet. Finde den link aber nicht mehr.

Im Vertrag steht dein Name. Die Unterschrift deiner Mutter machte ihn "nur" gültig da du unter 18. Ab 18 bist du für die Beiträge ab 18 haftbar. Kündigen kannst DU den Vertrag ab 18. Kündigungsfrist beachten.

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