Muss ich Nebenkosten Nachzahlung zahlen?


30.12.2024, 16:24

Der letzte Satz "Es erfolgt keine Nachforderung"

schleudermaxe  30.12.2024, 15:43

Werden denn trotzdem Vorauszahlungen geleistet.

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 15:49

Ja natürlich

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Mietvertrag ist unterschrieben und damit rechtsgültig. Der Vermieter hat für sich selber die Möglichkeit einer Nachforderung ausgeschlossen. Damit hat er die Arschkarte und bleibt auf seiner Rechnung sitzen.

Bei einer solch hohen Summe würde ich aber wenigstens zum Mieterverein oder Verbraucherschutz gehen, um fachlich beraten zu werden und richtig reagieren zu können.

Selbstverständlich, das was du verbraucht hast hast du auch zu bezahlen.

Ich kenne einzigen Vermieter der die Nebenkosten für seinen Mieter übernimmt


Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 15:31

Bei uns wird alles pauschal gerechnet, in dem Haus ist nichts getrennt, deshalb steht im Metvertrag das es keine Nachzahlung geben wird, und das war auch die ganzen Jahre so, bis jetzt.....

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 15:35
@anitari

Es wird keine Nebenkosten Nachzahlung geben. Wort wörtlich

anitari  30.12.2024, 15:40
@Quagama

Dann verweise den Vermieter auf den Mietvertrag.

Hast Du eine korrekte Nebenkostenabrechnung bekommen? Und wenn ja für welchen Zeitraum?

Was steht denn da im Mietvertrag genau?

Zumindest was Heizkosten angeht müssen diese verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das ist durch die Heizkostenverordnung zwingendes Recht und kann nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 15:40

Leider weiß ich nicht ob die Abrechnung korrekt ist, es steht alles drauf dann wurden die jeweiligen Beträge durch die Anzahl von Personen im ganzen Haus geteilt und dann mal 3 für uns gerechnet.... aber es gibt nirgends ablesen Uhren oder Zähler alles ist pauschal.....

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 15:40
@Quagama

Achso der Zeitraum ist von 1.1.23 bis 31.12.23

Elektroheizer  30.12.2024, 15:42
@Quagama

Und was steht dazu im Mietvertrag? Verteilschlüssel nach Personenzahl muss vereinbart sein. Und wie gesagt Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden.

Blumenacker  30.12.2024, 18:30
@Quagama

Man hat als Mieter das Recht, falls man sich das traut, die Rechnungen der Versorger da einzusehen, wo sie aufbewahrt werden. Aufbewahrt werden die in der Regel im Büro oder in der Wohnung des Vermieters.
Daß Energie- und Wasserpreise gestiegen sind, ist nun mal Fakt. Das sorgt bei den Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2023 landauf, landab für viel Unmut.
Aber für jeden Monat plötzlich über 200,00 € nachzahlen zu müssen, ist eine Entgleisung, bei der etwas nicht stimmt.
Möglicherweise war die Pauschale schon für die Vorjahre zu niedrig angesetzt.

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 19:11
@Blumenacker

Die pauschale vorrauszahlung wurde natürlich schon erhöht wir zahlen nicht mehr nur 130 voraus sondern 200 und Strom geht seid 2 jahren direkt an den versorger

Blumenacker  30.12.2024, 19:28
@Quagama

Da habt ihr nun den Salat.
Ihr zahlt längst mehr Pauschale, als der Vertrag vorsieht.
Damit seid ihr nun, wenn man das juristisch sieht, selbst vetragsbrüchig.
Welchen Vorwurf wollt ihr nun eurem Vermieter noch machen?

Geldsachen immer schriftlich vereinbaren!

Die Nachzahlung ist dennoch immer noch verstörend heftig. (Obwohl ihr sowieso schon mehr zahlt, als im Vertrag steht!).

Die Verwerfungen der letzten Jahre (Corona, Krieg, Inflation, miserabel gemanagte Energiewende) schlagen bei den Kosten im Jahr 2023 überdurchschnittlich durch.
(Ich bin selbst Vermieter, und auch meine Mieter zahlen nach. Aber nicht so krachend wie bei euch).

Mein, letzter, ungebetener Ratschlag lautet: Beschäftigt euch in der Folgezeit mit der Entwicklung von Nebenkosten. Die sind schon längst die zweite Miete.

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 19:52
@Blumenacker

Bitte nicht so aggressiv, natürlich ist das schriftlich erfolgt, mit einer beigefügten Vereinbarung, die von beiden Seiten unterschrieben wurde, noch dazu steht in der Vereinbarung das alle anderen Punkte im Mietvertrag bestehen bleiben.

Blumenacker  30.12.2024, 20:54
@Quagama

Iht habt also die Nebenkostenangleichung schriftlich vereinbart.
Dieser Aspekt steht in der Frage - ärgerlicherweise - nicht drin.
Man pickt einen unangenehmen Aspekt heraus - wie in der politischen Debatte übrigens auch zuhauf praktiziert - der den Eindruck erwecken soll, man wäre das Opfer eines Halsabschneiders. Ich habe schon bei der Frage das Bauchgefühl gehabt, dieser Wortlaut ist nicht die ganze Geschichte.
Und - siehe da! Man braucht nur ein bißchen auf den Zahn zu fühlen und - schwupps - fällt die Intention der ganzen Frage in sich zusammen.

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 21:01
@Blumenacker

Ok, ich glaube sie haben meine Frage nicht verstanden. Es geht hier nicht um die Nebenkosten voraus Zahlung die man monatlich mit der Miete zahlt, sondern es geht darum das ich eine Nebenkosten Endabrechnung in Höhe von 2400 Euro bekommen habe die ich jetzt nachzahlen soll, in meinem Mietvertrag aber steht das ich keine Nachforderung bekommen werde, und ich von 2015 bis 2022 auch keine bekommen habe bis jetzt, verstanden? Und meine frage lautet ob ich die 2400 Euro bezahlen muss obwohl in meinem Mietvertrag steht das es keine Nachforderung geben wird.

Blumenacker  30.12.2024, 21:03
@Quagama

Dazu habe ich in meinem längst unübersichtlichen Gewäsch schon alles gesagt.

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 21:07
@Blumenacker

Ja sie haben viel geschrieben das stimmt, aber zu meiner Frage haben sie nicht viel brauchbares gesagt.

Wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein schönes Leben

Blumenacker  30.12.2024, 21:11
@Quagama

Habe ich Sie gehörig aufgeladen?
Nutzen Sie die Energie, um ihrem Vermieter Paroli zu bieten.

Nein, die mietvertraglichen Vereinbarungen können nicht einseitig geändert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
, ... in meinem Mietvertrag steht, daß ich keine nebenkosten nachzahlung bekommen werde.

Ich habe noch keinen Mietvertrag gesehen, in dem so etwas Sinnloses drin steht.

Da vermute ich doch wohl eher ein Mißverständnis.


Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 15:42

Also Entschuldigung, das steht genauso drin und 7 Jahre lang kam auch keine bis jetzt!

Blumenacker  30.12.2024, 15:48
@Quagama

Dann muß für die neue Nebenkostenpauschale eine Vertragsänderung oder ein neuer Vertrag gemacht werden.
Hast du in deiner Wohnung eigene Heiz-, Strom- und Wasserzähler?
Bist du Untermieterin?
Oder ist der Vermieter einfach nur zu faul, jedes Jahr eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu machen?

Quagama 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 16:13
@Blumenacker

Nein es sind keine Zähler vorhanden außer beim Strom

Blumenacker  30.12.2024, 18:11
@Quagama

Mein bescheidenes Verständnis von solchen Dingen sagt mir, daß du dich nach dem aktuell gültigen Vertrag orientieren kannst. Bevor dein Vermieter die Pauschale erhöhen kann, mußt du das - in diesem Fall - erst mal unterschrieben haben.