Laut Polizei bin ich Unfallverursacher, kann ich da noch was unternehmen?

6 Antworten

Die Polizei hat das fehleingeschätzt. Der Andere hätte dich zunächst die Kreuzung räumen lassen müssen, bevor er weiterfährt. Damit trifft ihn die Hauptschuld.

Ggf. kann dir aber wegen der allgemeinen Sorgfaltspflicht eine Teilschuld angerechnet werden. Das entscheiden letztlich die Versicherungen oder ein Gericht.


Versichfachwirt  15.10.2024, 14:53

Das können Sie anhand der einen Aussage überhaupt nicht feststellen. Der Unfallgegner wird vermutlich eine andere Geschichte erzählen.

MrUnbekannt764 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 02:31

Vielen dank für die Antwort, mal sehen wie das jetzt mal weiter geht

Diese alte Legende: "ich werde ungerecht behandelt, weil ich Ausländer bin", will niemand mehr hören. Offenbar ist der Unfall passiert, als Du rot und der Unfallgegner grün hattest. Das ist erstmal der Anscheinsbeweis und erschwert Deine Position. Der Idealkraftfahrer wäre gar nicht in die Kreuzung eingefahren, wenn dort ein Stau ist. (Ich weiß, das ist Theorie.) Natürlich darf der Unfallgegner auch nicht gegen Dein Auto fahren, wenn Du im Kreuzungsbereich stehst. Schwierig ist, nachzuweisen, wer wann wo stand. Und da spricht der Anscheinsbeweis erstmal gegen Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Polizei entscheidet nicht abschließend darüber, wer woran welchen Anteil der Schuld trägt. Das macht im Zweifel ein Gericht. Du kannst dir somit einen Anwalt nehmen und diesen entsprechend dagegen vorgehen lassen.

Eine Teilschuld wirst du aber auf jeden Fall bekommen! Auch bei Grün darf man nur dann in eine Kreuzung einfahren, wenn sie so frei ist, dass man sie nicht blockiert. Bedeutet, wenn der Verkehr sich hinter der eigentlichen Kreuzung staut, darfst du nur dann bei Grün losfahren, wenn dort noch so viel Platz ist, dass du die Kreuzung nicht blockierst. Hier hast du dich also schon mal klar entgegen der StVO verhalten.

Bleibt natürlich noch die Frage, ob der Unfallgegner den Unfall hätte verhindern können und müssen. Denn natürlich darf man auch nicht jemandem, der entgegen der StVO eine Kreuzung blockiert, deshalb einfach so reinfahren. Da greift im Zweifel immer § 1 der StVO, die gegenseitige Rücksichtnahme! Somit würde wahrscheinlich ein Anwalt genau hier ansetzen und genau prüfen, ob und inwiefern der Unfallgegner sich hier selbst falsch verhalten hat. Und je nachdem kann es dann darauf hinauslaufen, dass ihr beide eine Teilschuld vor Gericht bekommt, zu gleichen oder unterschiedlichen Anteilen, was dann wiederum auch rund um die entstandenen Schäden und die damit verbundenen Kosten eine Rolle spielt.

Auf eine Teilschuld wird es wohl hinaus laufen. Such dir einen guten Anwalt.


MrUnbekannt764 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 20:23

Ja das werde ich machen

Eigentlich ist alles ganz einfach, Du hast in der Kreuzung nichts zu suchen, der Gegner aber auch nicht, wenn da kein Platz für ihn ist.

Somit wird die Versicherung entscheiden, viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

MrUnbekannt764 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 20:01

Ja war halt ein blöde Situation, aber danke dir