Laut Polizei bin ich Unfallverursacher, kann ich da noch was unternehmen?
Hallo zusammen,
gestern hatte ich einen Autounfall an einer unübersichtlichen Kreuzung und würde gerne eure Meinung dazu hören. Die Ampel war grün, und ich bin losgefahren, aber wegen eines Staus musste ich plötzlich auf der Kreuzung stehenbleiben. Mein Auto ragte dabei etwas in die andere Straße hinein. Als die Autos vor mir weiterfuhren und die Straße frei war, wollte ich weiterfahren. Plötzlich kam ein Wagen von rechts und ist mir in den rechten Scheinwerfer gefahren.
Ich habe sofort Fotos vom Unfall gemacht. Zufällig war die Polizei in der Nähe und hat den Unfall aufgenommen. Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Polizistin hauptsächlich mit der anderen Fahrerin gesprochen hat. Sie hat mich nur kurz gefragt, was passiert ist, und war insgesamt ziemlich unfreundlich mir gegenüber. Bei der anderen Fahrerin war auch ein Mann dabei, der nichts mit dem Unfall zu tun hatte, aber trotzdem mit der Polizei gesprochen hat. Nachdem sie weggefahren sind, haben die beiden über etwas gelacht und ich konnte nicht genau verstehen, worum es ging. Außerdem wurden meine Freunde, die als Zeugen dabei waren, gar nicht befragt.
Später kam die Polizistin zu mir und meinte, ich sei der Unfallverursacher, weil ich vorausschauend hätte fahren müssen. Danach kamen von einigen anderen Personen noch abfällige Bemerkungen. Ich fand die ganze Situation ziemlich merkwürdig, vor allem, weil die Polizistin so unfreundlich zu mir war. Vielleicht bilde ich es mir nur ein, aber ich habe das Gefühl, dass ihre Haltung auch damit zusammenhing, dass ich Ausländer bin und ein teureres Auto fahre, und weil ich mit einer Gruppe von Freunden dort war. Wir waren aber alle freundlich und kooperativ, und ich habe mich auch direkt bei der Fahrerin erkundigt, ob es ihr gut geht. Klar sowas kann immer passieren, Unfälle können immer kommen, ob man einen fehler macht oder nicht. Zum Glück ist keinem was passiert, aber ich fand dir Situation nur etwas komisch
Was würdet ihr in meiner Situation tun? Ich bin bei der WGV versichert, und mein Auto ist vollkaskoversichert.
Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge!
6 Antworten
Die Polizei hat das fehleingeschätzt. Der Andere hätte dich zunächst die Kreuzung räumen lassen müssen, bevor er weiterfährt. Damit trifft ihn die Hauptschuld.
Ggf. kann dir aber wegen der allgemeinen Sorgfaltspflicht eine Teilschuld angerechnet werden. Das entscheiden letztlich die Versicherungen oder ein Gericht.
Das können Sie anhand der einen Aussage überhaupt nicht feststellen. Der Unfallgegner wird vermutlich eine andere Geschichte erzählen.
Vielen dank für die Antwort, mal sehen wie das jetzt mal weiter geht
Diese alte Legende: "ich werde ungerecht behandelt, weil ich Ausländer bin", will niemand mehr hören. Offenbar ist der Unfall passiert, als Du rot und der Unfallgegner grün hattest. Das ist erstmal der Anscheinsbeweis und erschwert Deine Position. Der Idealkraftfahrer wäre gar nicht in die Kreuzung eingefahren, wenn dort ein Stau ist. (Ich weiß, das ist Theorie.) Natürlich darf der Unfallgegner auch nicht gegen Dein Auto fahren, wenn Du im Kreuzungsbereich stehst. Schwierig ist, nachzuweisen, wer wann wo stand. Und da spricht der Anscheinsbeweis erstmal gegen Dich.
Die Polizei entscheidet nicht abschließend darüber, wer woran welchen Anteil der Schuld trägt. Das macht im Zweifel ein Gericht. Du kannst dir somit einen Anwalt nehmen und diesen entsprechend dagegen vorgehen lassen.
Eine Teilschuld wirst du aber auf jeden Fall bekommen! Auch bei Grün darf man nur dann in eine Kreuzung einfahren, wenn sie so frei ist, dass man sie nicht blockiert. Bedeutet, wenn der Verkehr sich hinter der eigentlichen Kreuzung staut, darfst du nur dann bei Grün losfahren, wenn dort noch so viel Platz ist, dass du die Kreuzung nicht blockierst. Hier hast du dich also schon mal klar entgegen der StVO verhalten.
Bleibt natürlich noch die Frage, ob der Unfallgegner den Unfall hätte verhindern können und müssen. Denn natürlich darf man auch nicht jemandem, der entgegen der StVO eine Kreuzung blockiert, deshalb einfach so reinfahren. Da greift im Zweifel immer § 1 der StVO, die gegenseitige Rücksichtnahme! Somit würde wahrscheinlich ein Anwalt genau hier ansetzen und genau prüfen, ob und inwiefern der Unfallgegner sich hier selbst falsch verhalten hat. Und je nachdem kann es dann darauf hinauslaufen, dass ihr beide eine Teilschuld vor Gericht bekommt, zu gleichen oder unterschiedlichen Anteilen, was dann wiederum auch rund um die entstandenen Schäden und die damit verbundenen Kosten eine Rolle spielt.
Auf eine Teilschuld wird es wohl hinaus laufen. Such dir einen guten Anwalt.
Eigentlich ist alles ganz einfach, Du hast in der Kreuzung nichts zu suchen, der Gegner aber auch nicht, wenn da kein Platz für ihn ist.
Somit wird die Versicherung entscheiden, viel Glück.