![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nach meiner Einschätzung ist die Entscheidung des ADAC richtig. Denn nach meinem Rechtsverständnis endet eine Reise, wenn man wieder zuhause angekommen ist. Gerade bei Wohnwagen in Kroatien ist es ja durchaus üblich, dass der Wowa am Anfang der Saison von einem Familienmitglied hingebracht wird, die ganze Großfamilie dann die Saison dort nacheinander Urlaub macht und ein anderes Familienmitglied bringt ihn dann zurück. Manchmal überwintert der Wowa sogar dort. Um es auf die Spitze zu treiben: wenn Opa also irgendwann den Wowa nach Kroatien zum Dauercamping gebracht hat, kann es nicht Aufgabe des ADAC sein, den nach seinem Tode zurück zu holen. Nun hat es sich genauso wohl nicht bei Euch zugetragen, aber wie will man das abgrenzen, außer, dass eine Reise mit der Rückkehr zu Ende ist? Zur mündlichen Absprache: abgesehen davon, dass die Beweislast bei Dir liegt, kann es natürlich auch sein, dass der Sachverhalt am Telefon falsch verstanden wurde, vielleicht auch, weil der Anrufer ein paar wesentliche Fakten weggelassen hat, die sich erst nach Einreichung der Unterlagen ergeben haben. Wenn die Sache schon vor Gericht ausgeurteilt wurde, würde ich es an Deiner Stelle akzeptieren. Nach meinem Rechtsverständnis hast Du keinen Anspruch und selbst wenn der Anspruch bestünde, wäre es schwer bis unmöglich, ihn zu beweisen.