Was passiert wenn der Unfall-Zettel der Polizei vom Verursacher entwendet wurde?
Mal ein Gedankengang: was wĂ€re wenn jetzt z.B. ein Unfallverursacher SELBST den Unfall-Zettel im Nachhinein (nachdem er die Polizei gerufen bla bla) entwendet hat (ausirgendwelchen GrĂŒnden).
Der UnfallgeschĂ€digte wird ja bestimmt Post bekommen oder? Womit mĂŒsste in diesem Fall (wenn das mal vorkommt) der Unfallverursacher rechnen? Danke im voraus.
4 Antworten
Die Polizei hÀndigt die Unfallmitteilung doch nicht an den Verursacher aus, sondern an den GeschÀdigten. Entweder vor Ort, per Post oder Briefeinwurf.
Das ist ja nur der Hinweis, dass die Mitteilung auf der Wache hinterlegt ist. Wenn diese nicht abgeholt wird, wird sie per Post zugestellt.
ZunĂ€chst mal steht auf dem Zettel lediglich das man sich wegen des Unfallschadens an das bezeichnete Polizeirevier wenden soll, mehr nicht. Dort erfĂ€hrt man dann, nachdem man sich ausgewiesen hat, alles weitere ĂŒber den Unfall und dne Unfallverursacher.
Sollte der Unfallverursacher den Zettel entfernt haben, wird sich der Besitzer des Autos ohnehin an die Polizei wenden und dann eben alles Weitere erfahren.
§142 StGB:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im StraĂenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der GeschÀdigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daà er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den UmstÀnden angemessene Zeit gewartet hat, ohne daà jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzĂŒglich nachtrĂ€glich ermöglicht.
Durch das Entfernen des Zettels ermöglichst du dem GeschĂ€digten keine unverzĂŒgliche Feststellung deiner Person, somit ganz normale Unfallflucht.
Und was ist wenn auf dem Zettel NUR ein Aktenzeichen drauf steht?
Selbst wenn nur ein Aktenzeichen auf dem Zettel steht, ist fĂŒr den GeschĂ€digten erkennbar, dass ein Unfall passiert sein muss, wenn er den Zettel sieht.
Ohne Zettel bemerkt er dies möglicherweise erst viel spĂ€ter, da nicht jeder Schaden fĂŒr den Laien auf den ersten Blick erkennbar ist.
Somit wurde auch in diesem Fall die zeitnahe Feststellung der Unfallbeteiligung erschwert bzw sogar vereitelt. Der GeschÀdigte weià möglichwerweise garnicht, dass ein Schaden vorliegt und er den Verursacher bei der Polizei hinterfragen kann.
Das ist falsch. Man muss den GeschÀdigten erreichen, ersatzweise die Polizei. Wenn die Polizei eine Unfallbeteiligung festgestellt hat ist man aus der Unfallflucht ganz klar raus, siehe Absatz 1. Man hat bei polizeilicher Aufnahme alle Feststellungen ermöglicht, Zettel hin oder her.
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der GeschÀdigten
Ist die Polizei Unfallbeteiligter?
Ist die Polizei GeschÀdigter?
Er hat erschwert, dass der GeschÀdigte zeitnah von seiner Unfallbeteiligung erfÀhrt. Wenn der GeschÀdigte losfÀhrt und mangels Zettel den Schaden erst vier Wochen spÀter bemerkt, hat der TÀter dann zeitnah die Feststellungen ermöglicht?
Kontrollierst du dein Fahrzeug vor jeder Fahrt auf jeden noch so kleinen Kratzer?
Wie stellt der GeschĂ€digte den Schaden zeitnah fest, wenn von auĂen kein Schaden sichtbar ist?
Du bist nicht rechtsfest. 142 (1) Nr.1 beschreibt inhaltlich genau das was passiert, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Die Unfallbeteiligung und die Daten zugunsten des GeschÀdigten hat jetzt die Polizei, somit ist man den Feststellungspflichten nachgekommen und man ist aus der strafbaren Unfalllflucht raus. Alle anderen Argumente kannst Du Dir sparen, sie ziehen nicht. Man hat die Feststellungen ermöglicht, Ende.
Alles andere hieĂe ja, dass die Polizei den Unfall aufnimmt und man könnte danach immer noch Unfallflucht begehen.
Was wÀre denn wenn der GeschÀdigte vier Wochen in Urlaub ist? Unfallflucht trotz Polizei?
Nochmals, Du bist offensichtlich nicht rechtsfest.
Ok, also kann man einfach verhindern, dass der Unfallgegner ĂŒberhaupt vom Unfall erfĂ€hrt und hat dadurch dann die Feststellung der Unfallbeteiligung ermöglicht. Gut, gegen soviel Logik komme ich natĂŒrlich nicht an, dann ist das eben so.
Lies bitte dem Gesetzestext, der Nr.1, dort steht u.a. sinngemĂ€Ă, dass man die Feststellung seiner Person als Unfallbeteiligter sicherzustellen hat zugunsten des GeschĂ€digten. Das heisst NICHT dass man den GeschĂ€digten informieren muss.
Die Polizei zu rufen ist kein >Verhindern< der Feststellung sondern gerade genau das Gegenteil. Und die Polizei stellt dann, zugunsten des GeschÀdigten, die Tatsachen fest.
Mit der Aufnahme der Polizei ist der mögliche Straftatbestand vom Tisch, der Unfallgegner erfÀhrt dann von der Polizei vom Unfall, ich verstehe Dein Problem nicht.
Ist ganz einfach und auch logisch, man muss den Denkschritt nur gehen.
die Polizei protokolliert alles. welchen Sinn hÀtte es, eine Abschrift oder BestÀtigung dazu zu entwenden? Eine regulierende Versicherung wird bei Nachfrage direkt darauf Zugriff haben.
Eine regulierende Versicherung wird bei Nachfrage direkt darauf Zugriff haben.
Das erklÀre doch mal, ist mir zu hoch.
Das kann man auch verstĂ€ndlicher ausdrĂŒcken, siehe meine Antwort.
Ich meinte, wenn der Verursacher den Zettel vom Auto entfernt đ