Was passiert wenn der Unfall-Zettel der Polizei vom Verursacher entwendet wurde?
Mal ein Gedankengang: was wäre wenn jetzt z.B. ein Unfallverursacher SELBST den Unfall-Zettel im Nachhinein (nachdem er die Polizei gerufen bla bla) entwendet hat (ausirgendwelchen Gründen).
Der Unfallgeschädigte wird ja bestimmt Post bekommen oder? Womit müsste in diesem Fall (wenn das mal vorkommt) der Unfallverursacher rechnen? Danke im voraus.
4 Antworten
Die Polizei händigt die Unfallmitteilung doch nicht an den Verursacher aus, sondern an den Geschädigten. Entweder vor Ort, per Post oder Briefeinwurf.
Das ist ja nur der Hinweis, dass die Mitteilung auf der Wache hinterlegt ist. Wenn diese nicht abgeholt wird, wird sie per Post zugestellt.
§142 StGB:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Durch das Entfernen des Zettels ermöglichst du dem Geschädigten keine unverzügliche Feststellung deiner Person, somit ganz normale Unfallflucht.
Das ist falsch. Man muss den Geschädigten erreichen, ersatzweise die Polizei. Wenn die Polizei eine Unfallbeteiligung festgestellt hat ist man aus der Unfallflucht ganz klar raus, siehe Absatz 1. Man hat bei polizeilicher Aufnahme alle Feststellungen ermöglicht, Zettel hin oder her.
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten
Ist die Polizei Unfallbeteiligter?
Ist die Polizei Geschädigter?
Er hat erschwert, dass der Geschädigte zeitnah von seiner Unfallbeteiligung erfährt. Wenn der Geschädigte losfährt und mangels Zettel den Schaden erst vier Wochen später bemerkt, hat der Täter dann zeitnah die Feststellungen ermöglicht?
Kontrollierst du dein Fahrzeug vor jeder Fahrt auf jeden noch so kleinen Kratzer?
Wie stellt der Geschädigte den Schaden zeitnah fest, wenn von außen kein Schaden sichtbar ist?
Du bist nicht rechtsfest. 142 (1) Nr.1 beschreibt inhaltlich genau das was passiert, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Die Unfallbeteiligung und die Daten zugunsten des Geschädigten hat jetzt die Polizei, somit ist man den Feststellungspflichten nachgekommen und man ist aus der strafbaren Unfalllflucht raus. Alle anderen Argumente kannst Du Dir sparen, sie ziehen nicht. Man hat die Feststellungen ermöglicht, Ende.
Alles andere hieße ja, dass die Polizei den Unfall aufnimmt und man könnte danach immer noch Unfallflucht begehen.
Was wäre denn wenn der Geschädigte vier Wochen in Urlaub ist? Unfallflucht trotz Polizei?
Nochmals, Du bist offensichtlich nicht rechtsfest.
Ok, also kann man einfach verhindern, dass der Unfallgegner überhaupt vom Unfall erfährt und hat dadurch dann die Feststellung der Unfallbeteiligung ermöglicht. Gut, gegen soviel Logik komme ich natürlich nicht an, dann ist das eben so.
Lies bitte dem Gesetzestext, der Nr.1, dort steht u.a. sinngemäß, dass man die Feststellung seiner Person als Unfallbeteiligter sicherzustellen hat zugunsten des Geschädigten. Das heisst NICHT dass man den Geschädigten informieren muss.
Die Polizei zu rufen ist kein >Verhindern< der Feststellung sondern gerade genau das Gegenteil. Und die Polizei stellt dann, zugunsten des Geschädigten, die Tatsachen fest.
Mit der Aufnahme der Polizei ist der mögliche Straftatbestand vom Tisch, der Unfallgegner erfährt dann von der Polizei vom Unfall, ich verstehe Dein Problem nicht.
Ist ganz einfach und auch logisch, man muss den Denkschritt nur gehen.
Und was ist wenn auf dem Zettel NUR ein Aktenzeichen drauf steht?
Selbst wenn nur ein Aktenzeichen auf dem Zettel steht, ist für den Geschädigten erkennbar, dass ein Unfall passiert sein muss, wenn er den Zettel sieht.
Ohne Zettel bemerkt er dies möglicherweise erst viel später, da nicht jeder Schaden für den Laien auf den ersten Blick erkennbar ist.
Somit wurde auch in diesem Fall die zeitnahe Feststellung der Unfallbeteiligung erschwert bzw sogar vereitelt. Der Geschädigte weiß möglichwerweise garnicht, dass ein Schaden vorliegt und er den Verursacher bei der Polizei hinterfragen kann.
die Polizei protokolliert alles. welchen Sinn hätte es, eine Abschrift oder Bestätigung dazu zu entwenden? Eine regulierende Versicherung wird bei Nachfrage direkt darauf Zugriff haben.
Eine regulierende Versicherung wird bei Nachfrage direkt darauf Zugriff haben.
Das erkläre doch mal, ist mir zu hoch.
Das kann man auch verständlicher ausdrücken, siehe meine Antwort.
Zunächst mal steht auf dem Zettel lediglich das man sich wegen des Unfallschadens an das bezeichnete Polizeirevier wenden soll, mehr nicht. Dort erfährt man dann, nachdem man sich ausgewiesen hat, alles weitere über den Unfall und dne Unfallverursacher.
Sollte der Unfallverursacher den Zettel entfernt haben, wird sich der Besitzer des Autos ohnehin an die Polizei wenden und dann eben alles Weitere erfahren.
Ich meinte, wenn der Verursacher den Zettel vom Auto entfernt 😅