Steht mir ein Leihwagen nach Unfall zu obwohl nicht Fahrzeughalter?
Nach einem Unfall, wo der Unfallverursacher nicht ich bin, steht mir ja normalerweise ein Leihwagen zu, wenn mein Auto ein Totalschaden hat, ist dies denn auch der Fall, wenn das Auto auf meinen Vater zugelassen ist, ich aber drauf versichert bin? Da ich ja auf das Fahrzeug angewiesen bin und nicht mein Vater und ich ja dadurch einen Verlust habe und meine Mobilität verloren habe und ja auch irgendwie zur Arbeit etc kommen muss.
2 Antworten
- Du kannst nicht auf ein Auto versichert sein, Du kannst nur zum Fahrerkreis gehören, der bei der Tarifierung der Kfz Versicherung berücksichtigt wurde. Versichert ist immer nur das Auto selbst.
- Der Eigentümer hat Anspruch auf Schadensersatz und Nutzungsausfall bzw einen Ersatzwagen. Eigentümer ist der, dem das Kfz rechtlich gehört, also der jenige, der das Auto bezahlt hat.
Bei einem Auto gibt es fünf Rollen: Eigentümer, Halter, Versicherungsnehmer, Besitzer und Fahrer, eine Person kann entweder eine, mehrere oder alle Rollen bekleiden, Anspruch auf Ersatz gibt es nur für den Eigentümer. Der kann natürlich ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Neuanschaffung verlangen und es dir zur Benutzung überlassen.
Das ist richtig. Die Zeit der Wiederbeschaffung wird bei wirtschaftlichem Totalschaden mit 14 Tage veranschlagt und wenn es länger dauert, muss begründet werden, warum es länger dauert als die 14 Tage. Mit Hieb und stichfester Begründung besteht der Anspruch jedoch open end. Das können durchaus mehrere Monate sein, wenn es unvermeidbar ist.
Hallo Rudiratlos67,
du scheinst dich ja gut auszukennen !
unterliegt der Vater ( Eigentümer) nicht der Schadenminderungspflicht Fall er ein Fahrzeug zur Verfügung hat welches er benutzt ?
Danke. Ja, bin Versicherungsmakler
Jein, natürlich unterliegt er der Schadensminderungspflicht, auf der anderen Seite ist er aber auch so zu entschädigen, als hätte das Schadensereignis niemals stattgefunden. Daher hat er ja nun ein Fahrzeug weniger im Bestand und das muss er nicht hinnehmen.
Warum sollte Dir ein Leihwagen zustehen, wenn Du gar nicht der Anspruchsteller sein kannst?
Zudem kann sich ein Fahrer ja gar nicht auf ein Auto versichern, denn in Deutschland sind die Autos versichert, nicht die Fahrer.
Und warum die teure Variante über Vater gewählt wurde, erschließt sich mir auch nicht, oder hatte er freie SF-Klassen für Dich frei?
Das wäre zu schön, ein Ersatzfahrzeug, bei z.B. 6 Monaten Lieferzeit und so.
Ich fürchte, da spielt keine Versicherung mit.