Fahrradunfall mit Auto?

Raven751  10.05.2023, 19:00

Was war denn genau die Vorfahrtsregel an der Kreuzung?

Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 19:04

Rechts vor links. Bin auch so gefahren, dass ich normal reinschauen könnte und ggf. Vorfahrt gewähren kann. Der Kleine hat sich einfach erschrocken…

5 Antworten

Ich denke, sie hätte mit einer Anzeige keine Chance, solange es zu keinem Personen- und / oder Sachschaden gekommen ist. Anders wäre es, wenn das Fahrrad des Kindes Schrott wäre und das Kind infolge des Sturzes z.B. eine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen erlitten hätte.


Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 19:13

So genau kann ich das nicht beantworten. Es schien alles in Ordnung gewesen zu sein, als ich ausgestiegen bin, aber ich weiß ja nicht ob nachträglich irgendwas kam… Man kann doch dann aber nicht mehr genau sagen, ob es vom Unfall kam. Es gab keine Zeugen und die Polizei wurde auch nicht gerufen

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challenge33  10.05.2023, 19:51
@Ayleen55

Mutter und Kind könnten sich zwar gegenseitig bezeugen, aber ich glaube nicht, dass es zu einer Anzeige kommen wird. Du musst halt abwarten. VielGlück!

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Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 19:57
@challenge33

Dankeschön, ich hoffe auf das Beste für uns alle Beteiligten

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wenn die Kurve so unübersichtlich war, bist Du in dieser Situation zu schnell gefahren


Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 18:47

Ich bin eigentlich angemessen gefahren, ich konnte auch rechtzeitig bremsen aber der Kleine hat sich natürlich sehr erschreckt und ich war noch nicht mal richtig an die Kurve vorgefahren

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Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 18:52
@Christian320

Bin ich ja wirklich und habe auch normal gebremst, bisschen stärker aber der Kleine ist dann halt vor Schreck in den Busch gefahren weil er nicht mit mir gerechnet hat

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Ok, Du hast geschrieben, rechts vor Links. Ich nehme an, das Kind hatte Vorfahrt?

Aber verletzt wurde niemand?


Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 19:15

Das Kind hatte Vorfahrt und ich habe auch gebremst. Ich stand dann ungefähr mit den Rändern am Punkt der Kurve, wo man hätte reinsehen können. Er hat sich auch augenscheinlich nicht verletzt, aber ich weiß nicht was nachträglich vllt aufgetreten ist

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Raven751  10.05.2023, 23:47
@Ayleen55

Wenn es nicht verletzt wurde, ist die Straftat fahrlässige KV raus. Bleiben nur Ordnungswidrigkeiten, die würden aber nicht nachträglich verfolgt werden.

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Ja anzeigen sind immer möglich. Dann wprde sixh die Polizei bei dir melden .

Sollte was am Fahrrad sein oder es dem Kind nicjt gut gehen dann trägst du immer eine Mitschuld. Einfach weil man als Autofahrer immer automatisch eine gewissenmischuld hat.

Aber mach dir keinen Kopf über umgelegt eier


Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 18:40

Das Problem wie möchte man hinterher nachweisen, dass es durch den Unfall passiert ist? Man hätte doch dann sofort die Polizei rufen müssen…

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Ja, sie kann auch nachträglich Anzeige erstatten.

Auch wenn die Kreuzung schlecht einsehbar war, muß der Autofahrer sich mit Tastgeschwindigkeit so langsam vortasten, bis er die Kreuzung einsehen kann. Eine wichtige Rolle spielt natürlich noch, wer Vorfahr/Vorrang hatte.


Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 18:41

Ich bin ja langsam gefahren und konnte auch bremsen, aber man kann den Unfallhergang doch im Nachhinein gar nicht mehr nachvollziehen

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itasca  10.05.2023, 18:42
@Ayleen55

Die Beweislage ist natürlich wieder eine ganz andere Sache.

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Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 18:46
@itasca

Könnte man sowas aber hinterher aussagekräftig beweisen? Es gab halt auch leider keine Zeugen

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itasca  10.05.2023, 18:53
@Ayleen55

Wenn es keine Zeugen gibt, dürfte es schwierig werden, Dir eine Straftat nachzuweisen. Im Strafrecht gibt es neben der Zeugeneinvernahme nur noch die Parteieneinvernahme (da steht dann Aussage gegen Aussage), Urkunden, Sachverständige und die Augenscheinnahme. Das kommt wohl alles nicht in Frage.

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challenge33  10.05.2023, 19:05

Anzeige erstatten obwohl es zu keinem Personen- und / oder Sachschaden gekommen ist? Ich glaube, das wird nichts.

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Ayleen55 
Fragesteller
 10.05.2023, 19:11
@challenge33

schlussendlich weiß ich nicht, was für Schäden sich „gebildet“ haben. Auf dem ersten Blick war alles in Ordnung, der Kleine ist auch aufgestanden und das Fahrrad war augenscheinlich auch oke. Hab jetzt nur Angst, wenn wirklich irgendwas nachträgliches ist, dass sie mich trotzdem erfolgreich anzeigen kann, obwohl nicht mal die Polizei da war um sich die Sache anzuschauen

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challenge33  10.05.2023, 19:14
@Ayleen55

Die Polizei wird normalerweise bei größeren Schäden gerufen. Ausgeschlossen ist es zwar nicht, dass dich die Mutter des Kindes nachträglich anzeigt, aber deiner Beschreibung nach halte ich das eher für unwahrscheinlich.

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