Kann eine Landesregierung dem Bund Dinge verbieten?

3 Antworten

Sie kann nur das Verfassungsgericht "anrufen", da normaler weise Bundesrecht, Landesrecht schlägt, normaler weise ist aber schon vorab geregelt, wer wofür zuständig ist!

prinzipiell nein.

siehe

Art 73 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

1.die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung;

Da haben die Länder nichts zu melden.

Allerdings ist die Stationierung von ausländischen Streitkräften sowie von Atomwaffen in Ostdeutschland durch den 2+4 Vertrag geregelt

dort heisst es in Artikel 5

(3) Nach dem Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.

Das ist aber sowieso nicht geplant. Die Raketen werden im Westen stationiert. Dort, wo auch die US-Basen sind.

Ober sticht Unter, wenn der Bund per Gesetz beschließt, hat das Land das Nachsehen