"Schulbus" Schild an einem Fahrzeug vom Bayerischen Roten Kreuz, welcher "eingeschränkte" Kinder fährt, gilt dort die gleichen Regeln wie beim Schulbus?
Also darf man, wenn er Warnblinklicht an hat und steht, nur in Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren, auch auf der Gegenseite und nicht überholen, wenn er noch rollt und Warnblinkanalage an hat?
4 Antworten
Bus mit entsprechenden Schild ist ein Schulbus, und dann gilt natürlich auch folgende Regelung:
Mit Warnblinker eine Haltestelle (gelbes Schild mit grünem "H") anfahren = Überholverbot.
Bus steht = Schrittgeschwindigkeit/ausreichend Abstand vorbei. Auch Gegenverkehr, außer die Fahrbahnen sind baulich voneinander getrennt.
Ja, gilt auch da und eher nochmehr, wie Abstand halten, falls Rollstühle ausgeladen werden müssen
also ich habe meinen Führerschein vor 30 Jahren gemacht.
Also bitte berichtigen fals es jetzt falsch ist ( da ich glaube das beachtet keiner mehr heut zu tage) .
Steht der Schulbus mit Warnblinkanlage auf der Strasse = Überholverbot = auch die Gegenseite
steht der Schulbus mit Warnblinkanlage in einer Haltestellenbucht = mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.
p.s. egal was für ein Fahrzeug es ist= ist ein Schulbuszeichen dran- ist es auch ein Schulbus
Das gilt nicht nur für Schulbusse, sondern für alle Busse. Diese Regelung mit der Warnblinkanlage ist nicht auf die Busse, sondern auf die Haltestellen bezogen.
jep- §20. ich glaub hab mich da nur falsch ausgedrückt-
aber was mich nun wirklich interessiert. Bus- Warnblinkanlage - steht auf der Strasse= keine Haltestellenbucht. ( das war bei uns schon damals streitfrage. aber wurde einfach , durch " eingeschränkte Sicht" zum überholverbot, wenn der Bus auf der Strasse steht. Aber wenn das Erlaubt ist- ok, zukunft= blinker, ab vorbei. - war da halt lieber immer etwas vorsichtig.
Diese Regelung wird bei beiden Formen von Bushaltestellen verwendet und auch nur an Haltstellen bei denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erhöhte Unfallgefahr besteht. Woran viele nicht denken und deshalb schon Fahrverbot bekamen, das mit Schrittgeschwindigkeit an einem Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage vorbeifahren gilt auch für den Gegenverkehr.
ah ok.
also lag ich eigendlich nie so falsch- steht das ding auf der Strasse- ist es sowieso besser = stehen bleiben ( ok, das mit dem Gegenverkehr nehme ich jetzt raus. )
Da es aber solche Haltestellen kaum noch giebt ( eventuell, dorf 10 einwohner)- und ich auch ansonsten immer nur noch solche Schulbusse ,an Haltestellen Buchten hatte. war ich also immer richtig= schrittgeschwindigkeit- egal welche richtung.
lach- Praktisch richtig- aber ich glaub bei einer Theorieprüfung wäre ich durchgerasselt. Oder es sind noch die selben Bilder wie früher- Bild mit Schulbus auf de rStrasse und mit der Frage" wie verhalten sie sich hier richtig?" und in einer Antwort wäre bestimmt gestanden= Da die sicht eingeschränkt ist, warte ich lieber".
mhh- aber wehe als nächstes kommt eine Frage bei GF= sollten Ältere alle 10 jahre eine neu Theoriepüfung machen? lach, Nö
Falsch, man darf vorbeifahren, wenn der Bus mit Warnblinkanlage steht, egal wo!!! Nur wenn er noch fährt und warnblinkanlage an hat, dann nicht!
JA, genau das haben wir damals bei unseren Fahrlehrer auch gesagt.
Und was war die Antwort? = der ganze §20 der STVO beschreibt in allen Punkten- jederzeit das halten eines Busses beschreibt jedesmal nur das halten des Busses an einer Haltestelle. Haltestellen haben eine Bucht.
Auf der Strasse ( keine Bucht- er steht auf der Strasse) greift jederzeit bei einem Schulbus- der Absatz = Überholverbot, wenn die Verkehrslage unklar ist. Überholverbot wenn man eingeschränkte Sicht hat. Also für mich war immer klar " Auf der Strasse" - da kann ich absolut nicht mehr sehen- ob da Kinder aussteigen und nach vorne zum Bus laufen und über die Strasse- da ich mich ja nur noch auf der linken seite vom Bus befinde.
aber k- ich schaue mir das alles nochmal genauer an- dann ist es ja auch egal- blinken, ab vorbei
Diese Regelung gilt meines Wissens nach nur an ausgewiesenen Haltestellen.
Dann ist die eingeschaltete Warnblinkanlage der Hinweis, in Schrittgeschwindigkeit vorbei zu fahren; egal welcher Bus da steht.
Junge, wenn ich wegen so ner kacke durchfalle!