Darf mein Vermieter einfach in meine Wohnung?

baerenhausen  13.11.2024, 09:38

Bist du der Hauptmieter?

KiwiJuice 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 09:40

Für mein Zimmer ja. Die Zimmer werden einzeln Vermietet

bikerfan73  13.11.2024, 09:40

Ist der Vermieter Teil der WG?

KiwiJuice 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 09:41

Nein, wieso? Er vermietet nur

14 Antworten

Der Vermieter darf grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung des Mieters in die Wohnung kommen. Bei einer WG ist hiervon neben deinem eigenen Zimmer aber auch die Gemeinschaftsräume erfasst. Auch darf der Vermieter nicht einfach einen Schlüssel behalten (hier wohl schon, da er diesen ja dann dem neuen WG Mieter übergeben muss). https://opacta.de/darf-ein-vermieter-einen-schluessel-behalten/

Ein Betretensrecht des Vermieters bestehen neben Notfällen, bspw. wenn er die Wohnung einem potenziellen Käufer zeigen möchte oder zur Besichtigungsterminen mit potenziellen neuen Mietern (WG Mitbewohner). Aber außer in sehr seltenen, eng eingegrenzten Einzelfällen, muss dies mit vorheriger Ankündigung erfolgen. Wie lange vor dem "Besuch" des Vermieters die Ankündigung erfolgen muss, ist unterschiedlich. Aber nur "um nach dem Rechten zu schauen" länger als 24h und auch sicher nicht komplett ohne Ankündigung. Weitere Infomationen hat ein Kollege ich hier in einem Blogbeitrag aufbereitet: https://opacta.de/wann-darf-der-vermieter-die-wohnung-betreten/

Nein, darf er nicht.

In Ausnahmefällen darf der Vermieter in die Wohnung, z.B. wenn ein Handwerker rein muss und du nicht da bist, aber das muss der Vermieter dann auch vorher mit dir absprechen.


Gerhart  13.11.2024, 12:42

Da bin ich aber anderer Meinung. Hier wurde nur ein zimmer und nicht die ganze Wohnung vermietet. Und hilfreiche Zustimmungen ändern die Rechtsverhältnisse auch nicht zu Gunsten der Zmmermieterin.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:53

Falsch. Die Zimmer sind einzeln vermietet. Das Hausrecht für das Unvermietete Zimmer liegt beim Vermieter. Er hat also Recht auf Zugang.

iSc0field  13.11.2024, 10:58
@ThisIsJustMeDE

Kann ich ja nicht wissen, wenn die Nachfrage nach meiner Antwort geschrieben wurde.

Nein das darf er nicht. Ist Hausfriedensbruch und Eigenmacht.

Wohnungsbesichtigungen musst du zwar dulden. Aber das muss mit Ankündigung und in Absprache mit dir passieren.

Das Verhalten deines Vermieters ist inakzeptabel, solange ihr keine Vereinbarung getroffen habt.

Als Beispiel dazu:

Ich verwalte die Wohnung von einem Kumpel, der weiter weg wohnt. Da steht grad Mieterwechsel an. Mir hat die aktuelle Mieterin den Schlüssel gegeben, damit ich rein kann. (Wobei ich sie trotzdem vorab informiere wenn eine Besichtigung ist, auch wenn die Wohnung schon leer steht.)

Sie erhofft sich vor Ablauf der Kündigungsfrist früher aus dem Mietverhältnis raus zu können. Dann ist es ok, weil ich ihr Einverständnis habe. Aber Eigenmächtig, ohne das du was davon weist, geht gar nicht.


ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:02
Nein das darf er nicht. Ist Hausfriedensbruch und Eigenmacht.
Wohnungsbesichtigungen musst du zwar dulden. Aber das muss mit Ankündigung und in Absprache mit dir passieren.

das stimmt in der Konstellation des TE halt nicht. Der TE hat ein Einzelzimmer plus gemeinsame Nutzung der Gemeinschaftsbereiche gebucht. Der TE kann den Zugang des Vermieters zu einem Unvermieteten Zimmer NICHT regulieren.

Der TE kann nur den Zugang zu seinem Zimmer untersagen.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:48
@peace87

In wie weit werden sie zu öffentlichen Räumen wenn die Person die die Nutzungsrechte für das unvermietete Zimmer hat sein Recht auf Zugang zu diesem Nutzt? Du musst begreifen dass der Vermieter die gleichen Rechte für das Unvermietete Zimmer hat wie es sonst ein Mieter hätte. Es gibt dafür keine Explizite Rechtsgrundlage im Gesetz weil sich das vollkommen klar aus dem Besitz ergibt,

DaKaBo  13.11.2024, 09:54

Es geht hier aber um eine WG, wo nur ein Zimmer vermietet wurde...

peace87  13.11.2024, 09:56
@DaKaBo

Völlig egal. Solange der Vermieter nicgz selber in der WG wohnt hat er sie nicht einfach Eigenmächtig zu betreten.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:04
@peace87
Völlig egal

Wie immer unbelehrbar. Nein NICHT völlig egal. Du redest Unfug. Echt bei allen Themen das selbe mit dir...

DaKaBo  13.11.2024, 10:04
@peace87

Dann könnte der Mieter des Zimmers also den Vermieter am Zutritt des nicht-vermieteten Zimmers hindern. Interessant. Hast du dafür eine Quelle? Die Meinungen gehen ja hier sehr auseinander.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:08
@DaKaBo

Hat er nicht weil es falsch ist. Jeder der 3 Sek. nachdenkt schnallt auch sofort dass das völlig absurd wäre. Die Lösung wäre nämlich: macht er Vermieter halt mit sich selbst einen Mündlichen kostenlosen Mietvertrag. Zack ist er von jetzt auf gleich Mieter und hat Zugang.

DaKaBo  13.11.2024, 10:13
@ThisIsJustMeDE

👍🏻 So einen Gedanken hatte ich tatsächlich auch...

Ich für mich finde es total logisch, dass der Vermieter durch Flur und Küche darf, um zu seinem Besitz, nämlich das unvermietete Zimmer, zu gelangen. Den Besitz hat er ja bislang an niemanden abgetreten.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:14
@DaKaBo
Ich für mich finde es total logisch, dass der Vermieter durch Flur und Küche darf, um zu seinem Besitz, nämlich das unvermietete Zimmer, zu gelangen. Den Besitz hat er ja bislang an niemanden abgetreten.

Genau so ist es.

peace87  13.11.2024, 10:49
@ThisIsJustMeDE
Die Lösung wäre nämlich: macht er Vermieter halt mit sich selbst einen Mündlichen kostenlosen Mietvertrag. Zack ist er von jetzt auf gleich Mieter und hat Zugang.

Daran sieht man das du keinen Plan hast. Dann hat er auch dort zu wohnen und entsprechend seine Anschrift auch beim Einwohnermeldeamt mitzuteilen.

Er kann nicht einfach lügen und behaupten er wohnt in der WG obwohl das gar nicht stimmt.

Wer das macht riskiert Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Das kann als Urkundenfälschung und Betrug ausgelegt werden wenn man eine falsche Anschrift bei der Meldebehörde angibt.

Also nicht mit zack... 🤦🏻‍♂️

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:50
@peace87
Daran sieht man das du keinen Plan hast. Dann hat er auch dort zu wohnen und entsprechend seine Anschrift auch beim Einwohnermeldeamt mitzuteilen.

Woraus soll sich eine solche Pflicht ergeben? Niemand ist verpflichtet eine Wohnung die ihm gehört/die er Mietet auch zu bewohnen. Die Meldepflicht ergibt sich wenn er dort Wohnt. Das hat aber nichts damit den Rechten die er als Eigentümer hat.

Er kann nicht einfach lügen und behaupten er wohnt in der WG obwohl das gar nicht stimmt.

Er muss dort NICHT Wohnen. Es reicht das ihm das Zimmer gehört.

Wer das macht riskiert Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Das kann als Urkundenfälschung und Betrug ausgelegt werden wenn man eine falsche Anschrift meldet!
Also nicht mit zack... 🤦🏻‍♂️

Du merkst wirklich gar nicht was für einen Bullshit du dir hier zusammenreimst oder?

peace87  13.11.2024, 10:55
@ThisIsJustMeDE

Auch hier offenbart sich deine Unwissenheit. Dann muss er das als Zweitwohnsitz anmelden und steuern dafür entrichten. Tut er das nicht, begeht er Steuerhinterziehung.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:56
@peace87
Auch hier offenbart sich deine Unwissenheit. Dann muss er das als Zweitwohnsitz anmelden und steuern dafür entrichten. Tut er das nicht, begeht er Steuerhinterziehung.

Auch das ist falsch. Wenn er die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz nutzt muss er sich auch nicht entsprechend Versteuern. Wie kommst du auf den Müll den du von dir gibst?

https://www.haufe.de/wohnungswirtschafts-office-professional/keine-zweitwohnungsteuer-fuer-leer-stehende-und-nachweislich-als-kapitalanlage-dienende-wohnung_idesk_PI17795_HI7400059.html

Im Fall des TEs liegt offensichtlich sogar eine Vermietung und entsprechende Nutzung als Kapitalanlage vor. Daran ändert ein kurzer Leerstand eines Zimmers zwischen zwei Mietern nichts,

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 11:01
@peace87

ist dir eigentlich aufgefallen dass die Mehrheit der Antworten zum Thema mir recht eindeutig recht gibt. Alles Geisterfahrer?

peace87  13.11.2024, 11:04
@ThisIsJustMeDE

🤦🏻‍♂️

In deinem Link wird von einer leerstehenden Wohnung gesprochen!

Ist die Wohnung leerstehend!? Also wohnt der FS dort nicht!?

Dein eigener Link widerspricht dir hier!

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 11:06
@peace87
In deinem Link wird von einer leerstehenden Wohnung gesprochen!
Ist die Wohnung leerstehenden!? Wohnt der FS dort nicht!?
Dein eigener Link widerspricht dir hier!

Bist du wirklich zu blöd zu verstehen was in dem Link steht? Es geht um deine Behauptung der Steuer für einen 2. Wohnsitz.

Wie unfassbar Erbärmlich kann man eigentlich sein?

peace87  13.11.2024, 11:08
@ThisIsJustMeDE
Er muss dort NICHT Wohnen. Es reicht das ihm das Zimmer gehört.

Das deutsche Mietrecht unterscheidet zwischen Eigentümer und Besitzer.

Eigentümer ist derjenige dem die Wohnung gehört. Besitzer sind die Mieter. Denen steht dann auch das Hausrecht zu!

peace87  13.11.2024, 11:09
@ThisIsJustMeDE
Bist du wirklich zu blöd zu verstehen was in dem Link steht? Es geht um deine Behauptung der Steuer für einen 2. Wohnsitz.
Wie unfassbar Erbärmlich kann man eigentlich sein?

Interessant das du deine mangelhaften Kompetenzen zur Thematik mit Beleidigungen kaschierst.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 11:10
@peace87
Das deutsche Mietrecht unterscheidet zwischen Eigentümer und Besitzer.
Eigentümer ist derjenige dem die Wohnung gehört. Besitzer sind die Mieter. Denen steht dann auch das Hausrecht zu!

Der TE ist aber eben nur Mieter seines Zimmers. Über dieses übt er den Besitz aus und das alleinige Hausrecht. Für die Gemeinschaftsbereiche hat er ein geteiltes Hausrecht mit allen Berechtigten.

Beim unvermieteten Zimmer liegen aber eben Eigentum und Besitz beim Vermieter. Entsprechend auch das Hausrecht. Oder erkläre mir bitte bei wem die Rechte für das Unvermietete Zimmer sonst liegen sollen! Ansonsten gilt für Gemeinschaftsbereiche dass auch der Vermieter zu den Menschen mit geteiltem Hausrecht gehört. (Da kannst du sowohl zu Mietwohnungen als auch zu Treppenhäusern entsprechende Urteile finden.)

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 11:13
@peace87

Ernsthaft: Willst du mir sagen der Vermieter verliert sein Hausrecht für den unvermieteten raum? Es gibt dann niemanden der für diesen Hausrecht hat?

peace87  13.11.2024, 11:14
@ThisIsJustMeDE

Die Gemeinschaftsräume gehören zur gemieteten Wohnung und stehen unter dem Schutz des Hausrechts. Ein Vermieter darf diese Räume nicht ohne triftigen Grund oder Zustimmung der Mieter betreten. Andernfalls ist dies eine unzulässige Verletzung des Hausrechts.

peace87  13.11.2024, 11:15
@ThisIsJustMeDE

Sobald er die Wohnung vermietet hat er kein Hausrecht mehr! Das geht dann automatisch auf die Mieter über.

Ausnahme: Die vermieteten Zimmer haben einen separaten Wohnungeingang und eine eigene Klingel und Briefkasten.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 11:20
@peace87
Sobald er die Wohnung vermietet hat er kein Hausrecht mehr! Das geht dann automatisch auf die Mieter über.

Noch mal: er hat nicht die Wohnung an den TE vermietet. Er hat ein Zimmer vermietet und ein NICHT EXCLUSIVES Nutzungsrecht für die Gemeinschaftsräume.

peace87  13.11.2024, 11:26
@ThisIsJustMeDE

Nein, der Vermieter darf die Wohnung oder die Gemeinschaftsräume nicht einfach betreten, auch wenn er nur ein Zimmer vermietet hat. 

Grundsätzlich gilt:

1.Recht auf Privatsphäre und Hausrecht:  

Auch wenn der Mieter nur ein Zimmer gemietet hat, genießt er Schutz durch das Hausrecht. Das bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung, einschließlich der Gemeinschaftsräume, nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten darf.

2.Ausnahmen:  

Der Vermieter darf die Wohnung nur in bestimmten Ausnahmefällen betreten, etwa:

Im Notfall (z. B. Wasserrohrbruch, Feuer).

Nach vorheriger Ankündigung und Zustimmung des Mieters, z. B. für notwendige Reparaturen oder Besichtigungen.

3. Vertragliche Regelungen.

Falls im Mietvertrag ein Zutrittsrecht des Vermieters zu den Gemeinschaftsräumen geregelt ist (z. B. für Reinigungsarbeiten oder Wartungen), muss dies ebenfalls mit Vorankündigung erfolgen. Ein generelles "Einfach-rein-dürfen" ohne Absprache ist nicht zulässig.

Der Vermieter benötigt also die Zustimmung des Mieters oder einen dringenden Grund, um die Wohnung zu betreten. Andernfalls verletzt er das Hausrecht des Mieters.

peace87  13.11.2024, 11:33
@ThisIsJustMeDE

Da geht's um die allgemeine Duldung, dass er als Mieter eines WG Zimmers Besichtigungen dulden muss und den Zugang zur Wohnung nicht komplett verweigert darf. Auch das bestätigt nicht, dass dazu keine Ankündigung und Absprachen getroffen werden müssen.

D.h. Er muss bereit sein mit dem Vermieter eine Vereinbarung zu treffen um ihm die Besichtigung des leerstehenden Zimmers zu ermöglichen.

PS.

Du gibst dich mit deinen unsachlichen Beleidigungen selber der Lächerlichkeit preis!

KiwiJuice 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 09:51

Einige meinen hier etwas anderes, jetzt weiß ich nicht was ich glauben soll. Ich fühle mich ziemlich unwohl mit dem Gedanken, dass mein Vermieter hier einfach in die Wohnung kann wann er will weil das andere Zimmer ja noch frei ist. Ich wohne hier ja.

Wenn ich auch weiß das ich alleine bin und ins Bad muss dann lasse ich die Tür auch auf weil wieso sollte ich sie schließen wenn ich hier sowieso erstmal alleine wohne.

Das Bad ist aber direkt am Eingang und man könnte mich direkt sehen wenn man reinkommt und die Tür vom Bad nicht zu ist. Deswegen verstehe ich nicht wieso es erlaubt sein sollte

peace87  13.11.2024, 09:55
@KiwiJuice

Der Rest der Wohnung gehört da auch dazu. Außer der Vermieter wohnt selber in der WG. Solange das nicht der Fall ist, hat er die Räumlichkeiten nicht zu betreten ohne vorherige Absprache mit dir und allen die in der WG wohnen.

KiwiJuice 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 09:59
@peace87

Weißt du ob ich den Schlüssel von ihm verlangen kann damit er die Wohnung nicht einfach betreten kann? Er kann ja gerne in die Wohnung wenn ich auch da bin oder wenn er mir bescheid gibt aber er kam einfach rein ohne irgendetwas zu erwähnen

peace87  13.11.2024, 10:01
@KiwiJuice

Ja der Vermieter ist sogar verpflichtet die Schlüssel bei den Mietern alle abzugeben. Einen zu behalten ist nicht zulässig. Da du der einzige Bewohner gerade bist, muss er ihn dir aushändigen.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:03
@peace87
Der Rest der Wohnung gehört da auch dazu. Außer der Vermieter wohnt selber in der WG. Solange das nicht der Fall ist, hat er die Räumlichkeiten nicht zu betreten ohne vorherige Absprache mit dir und allen die in der WG wohnen.

Das ist Sachlich schlicht und ergreifend falsch. Das gilt alles nur wenn die Wohnung als gesamtes Vermietet ist und nicht einzelne Zimmer.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:05
@KiwiJuice

höre nicht auf peace87 er liegt falsch. Er ist sich einfach nicht bewusst dass die Rechtslage bei einzeln Vermieteten Zimmern etwas anders als bei vermieteten Wohnungen ist.

peace87  13.11.2024, 10:08
@ThisIsJustMeDE

Bei einer WG ist die gesamte Wohnung vermietet.

Man kann nicht einfach das Mietrecht aushebeln indem man sagt man vermietet nur das Zimmer. Was ist dann mit Nutzung der restlichen Zimmer!? Das muss im Mietvertrag geregelt sein. D.h. auch bei einer WG wird die gesamte Wohnung an die Bewohner der WG vermietet. Dann gelten hier alle normalen Regeln wie immer.

peace87  13.11.2024, 10:12
@ThisIsJustMeDE
höre nicht auf peace87 er liegt falsch

Unterlasse es hier Verwirrung zu stiften!

Das Mietrecht sieht keine Sonderregelungen für Wohngemeinschaften vor. Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Bewohner vertraglich zu regeln. In einer WG tragen Hauptmieter die Verantwortung für die Wohnung.

Das ist definitiv der FS, als aktuell einziger Mieter der WG.

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:12
@peace87
Bei einer WG ist die gesamte Wohnung vermietet.

Im brustton der Überzeugung vorgetragen aber: Falsch. Es gibt WGs wo die ganze Wohnung an einen der Bewohner oder eben die Bewohner als Gemeinschaft vermietet wird. Das ist im Fall des TEs aber NICHT der Fall. Es ist vollkommen legal und nicht unüblich einzelne Zimmer einzeln zu vermieten. Der TE hat eben NICHT die Wohnung gemietet. Er hat ein Zimmer (+ mitnutzung der Gemeinschaftsräume) gemietet und auch nur dafür einen Mietvertrag. Dadurch hat der TE den Vorteil eben nicht mit einem Mitbewohner in einem Gemeinsamen Vertrag zu hängen. Er zahlt seine Miete. Ob andere WG Mitbewohner Kündigen, nicht zahlen usw. ist nicht sein Problem. Wenn er ausziehen möchte kündigt er ohne Stress seinen einzelnen Vertrag. So eine Konstellation hat also auch Vorteil. (Nachteile aber natürlich auch. Er kann bezüglich der Wahl der Mitbewohner nicht mitreden. Und die meisten Vermieter nehmen in dieser Konstellation auch etwas mehr Geld.)

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:13
@peace87
Man kann nicht einfach das Mietrecht aushebeln indem man sagt man vermietet nur das Zimmer. Was ist dann mit Nutzung der restlichen Zimmer!? Das muss im Mietvertrag geregelt sein. D.h. auch bei einer WG wird die gesamte Wohnung an die Bewohner der WG vermietet. Dann gelten hier alle normalen Regeln wie immer.

Google doch wenigstens einmal bevor du dich blamierst. Das ist echt sm erbärmlich!

peace87  13.11.2024, 10:17
@ThisIsJustMeDE

Der einzige der sich hier blamiert bist du. Google zu benutzen solltest du in Erwägung ziehen. Es gibt keine Sonderregelungen für WGs.

Wenn du dich jetzt nicht blamieren willst, solltest du den Schwachsinn belegen. Heißt: Du bist in der Pflicht die entsprechenden Passagen aus dem Mietrecht zu liefern, nach denen diese Sonderregelungen deutlich werden, die du hier behauptest!

peace87  13.11.2024, 10:20
@KiwiJuice

Lass dich nicht verunsichern. Der schwurbelt und bläst sich auf. Ist aber nur heiße Luft.

Gibt im deutschen Mietrecht keine Sonderregelungen für WGs, die die Rechte von Mietern einschränken oder aushebeln.

peace87  13.11.2024, 10:24
@ThisIsJustMeDE

Du sollst außerdem aus dem Mietrecht den Passus nennen der deine Behauptung stützt. Dein Artikel befasst such damit wie man WGs vertraglich regeln kann.

Peinlich sicherstellen so aufzublasen und dann kommt nur sowas. 🤦🏻‍♂️

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:24
@peace87

Noch mal: Auf welcher Rechtsgrundlage soll der Mieter des anderen Zimmers dem Vermieter dem Zugang zu seinem Untervermieteten Zimmer verweigern können? Sag das bitte konkret an?

In der Konstellation hat der Mieter das Hausrecht für das gemietete Zimmer. Und der Vermieter für das Unvermietete.

Ernsthaft wie kann man sich so beharrlich weigern einfach mal zu recherchieren?

peace87  13.11.2024, 10:26
@ThisIsJustMeDE

Nein eben nicht! Die Verantwortung der Wohnung obliegt dem Hauptmieter. Das ist in diesem Fall der FS als aktuelle einziger Mieter.

peace87  13.11.2024, 10:28
@ThisIsJustMeDE

Das ginge nur mit separaten Eingang und eigener Klingel. Was hier nicht vorhanden ist!

KiwiJuice 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 10:33
@peace87

Ich glaube dir mehr als dem anderen. Wieso sollte ich kein Recht mehr auf Privatsphäre haben wenn ich mich in der Küche oder Badezimmer aufhalte, außer in meinem eigenen Zimmer.

Trotzdem ziemlich verwirrend. Ich glaube ich rufe trotzdem mal bei meinen Anwalt an und frage ihn weil der kann es mir bestimmt zu 100% richtig sagen

peace87  13.11.2024, 10:37
@KiwiJuice

Genauso sieht es aus. Sind meine normalen Hater hier. Die downvoten und bashen alles was ich schreibe.

Die Gemeinschaftsräume der WG sind hier zwar nicht allein für deine Nutzung bestimmt. Aber eben auch keine öffentlichen Räume für die keine Privatsphäre gilt.

Er hat die Wohnung als WG vermietet, dann muss er sich auch an alle Rechte halten die damit einher gehen.

peace87  13.11.2024, 10:37
@KiwiJuice
Trotzdem ziemlich verwirrend. Ich glaube ich rufe trotzdem mal bei meinen Anwalt an und frage ihn weil der kann es mir bestimmt zu 100% richtig sagen

Mach das 👍

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:37
@peace87
Nein eben nicht! Die Verantwortung der Wohnung obliegt dem Hauptmieter. Das ist in diesem Fall der FS als aktuelle einziger Mieter.

NEIN ES GIBT KEINEN HAUPTMIETER IN DER KONSTELLATION! Die Wohnung ist NICHT als ganzens Vermietes. Schnall das endlich!

peace87  13.11.2024, 10:39
@ThisIsJustMeDE

Pluster dich woanders auf oder liefer die Passgen aus dem Mietrecht, die belegen was du hier schreibst!

Wenn du soviel Plan hast wie du hier tust, dann sollte das ein leichtes für dich sein!

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:39
@KiwiJuice
Trotzdem ziemlich verwirrend. Ich glaube ich rufe trotzdem mal bei meinen Anwalt an und frage ihn weil der kann es mir bestimmt zu 100% richtig sagen

hab wenigstens die Größe dann hier noch mal zu sagen das ich recht hatte ;)

DaKaBo  13.11.2024, 10:53
@KiwiJuice
ich rufe trotzdem mal bei meinen Anwalt an und frage ihn weil der kann es mir bestimmt zu 100% richtig sagen

Bitte dann mal die Antwort posten.

DaKaBo  13.11.2024, 10:56
@peace87

Wenn das so wäre, würde ich kurzerhand als Vermieter das Zimmer an meine Frau vermieten. So ein Mietvertrag ist ja schnell ausgefüllt...

ThisIsJustMeDE  13.11.2024, 10:59
@DaKaBo
Wenn das so wäre, würde ich kurzerhand als Vermieter das Zimmer an meine Frau vermieten. So ein Mietvertrag ist ja schnell ausgefüllt...

Oder mündlich an dich selbst. Mit 1 tägiger Kündigungsfrist.

peace87  13.11.2024, 10:59
@DaKaBo

Ja dann muss sie sich aber auch entsprechend bei der Meldebehörde ummelden als Wohnsitz. Und das geht dann auch nur wenn sie wirklich da wohnt. Ansonsten ist es vorsätzlicher Betrug und Urkundenfälschung.

Maximal als Zweitwohnsitz wäre es möglich. Dann aber muss sie dafür Steuern entrichten, die bei Anmeldung eines Zweitwohnsitz fällig werden. Zahlt sie / er diese dann nicht, ist es Steuerhinterziehung.

DaKaBo  13.11.2024, 11:03
@peace87
dann muss sie sich aber auch entsprechend bei der Meldebehörde ummelden als Wohnsitz

Quatsch. Ich kann auch eine Wohnung mieten, um dort meine Palmen zu überwintern. Oder um mich dort mit meinem Geliebten zu treffen. Ich kann auch 10 Wohnungen mieten, wenn ich es mir leisten kann. Ohne dort gemeldet zu sein.

Ansonsten ist es vorsätzlicher Betrug und Urkundenfälschung.

Überleg mal, was du hier vom Stapel lässt...🤦🏻‍♀️

Ich glaube, ich kann den Gehalt deiner Antworten jetzt ganz gut einordnen.

DerCaveman  13.11.2024, 11:05
@peace87
Die Verantwortung der Wohnung obliegt dem Hauptmieter.

Wer soll denn hier der Hauptmieter sein? Es gibt ja noch nicht einmal jemanden, der die ganze Wohnung gemietet hat. Kein einzelner Mieter und auch keine Mietergemeinschaft.

peace87  13.11.2024, 11:44
@ThisIsJustMeDE

Du solltest außerdem erstmal lesen was du hier verlinkst um dich nicht gänzlich zu blamieren.

Bezüglich der Gemeinschaftsräume in der WG gilt dass hier nicht ein Mieter vorhanden ist sondern eine Mehrheit von Mietern. In diesem Falle reicht es aus, wenn ein Mieter dem Vermieter den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gewährt.

Das bedeutet im Klartext. Einer der Mieter muss Zugang gewähren um das leerstehend Zimmerr zu besichtigen. Das findet aber immer in Absprache statt. Einfach rein gehen ohne Absprache ist nicht!

Warum habe ich dir eigentlich ausführlich erklärt. Aber du pochst wie ein bockiges Kind darauf recht zu haben, auch wenn du offensichtlich nur Schwachsinn raus haust.

peace87  13.11.2024, 11:47
@ThisIsJustMeDE

Hättest du recht müsste da stehen, dass keiner der Mieter Zugang gewähren muss und das der Vermieter einfach rein kann ohne das ihm Zugang gewährt werden muss.

peace87  13.11.2024, 11:52
@ThisIsJustMeDE

Und da FS aktuell der einzige Mieter ist, obliegt es ihm Zugang (nach Absprache) zu gewähren.

Gerhart  13.11.2024, 12:47
@peace87

Als allererstes unterlasse du es hier über WG zu faseln, diesen Begriff gibt es nicht im Mietrecht. Zum anderen bist du beratungsresistent und bläst der Fragestellerin rechtsirrige Vokabeln ins Ohr.

peace87  13.11.2024, 14:51
@Gerhart

Unterlasse du es hier deinem Buddy beizustehen und für Unsicherheit zu sorgen!

Alternativ nenne den Passus aus dem Mietrecht wonach der Vermieter einfach ohne Vorankündigung in die Wohnung darf!

peace87  13.11.2024, 15:03
@Gerhart

Weil das macht hier keiner von euch. Ihr behauptet hier einen Schwachsinn von wegen der Vermieter darf in due Wohnung. Bezieht euch dabei auf vermeintliche Sonderregelungen für eine WG und kommt mir dann so unverschämt und beleidigend das ich von WG fassel.

Ihr behauptet hier es gibt sonderregelungen für WGs, nicht ich! Schau meine Antwort an! Steht da was vo WG!? Nö tut es nicht!

Ich habe korrekt die Frage beantwortet. Der Vermieter darf einen Scheiß. Hat ohne Ankündigung in der Wohnung nichts verloren! Warum habe ich hinreichend erklärt.

Wenn eure eigene Beratungsrestinz nicht zulässt, dass ihr das akzeptiert oder die geforderten Gesetzestexte aus dem Mietrecht liefert, ist das nicht mehr als heiße Luft!

Gerhart  13.11.2024, 15:03
@peace87

Du bist nicht in der Lage Erkenntnisee aus dem Diskussionskonvolut zu ziehen , abe wie du willst. Die Vermieteung eines Zimmers ist genau so möglich wie die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses. Der Vermieter hat daher kein Recht das Zimmer des Mieters oder seine Wohnung oder sein Haus ohne Genehmigung zu betreten. Du kannst einfach nicht unterscheiden zwischen Wohnung und Zimmer. Esist doch eindeutiog, dass die FS nur EIN ZIMMER gemietet hat.

peace87  13.11.2024, 15:04
@Gerhart

Die in einer Wohnung mit Gemeinschaftsräumen ist, die er ebenfalls nicht einfach betreten darf!

Die Mieter haben hier das Hausrecht über die Gemeinschaftsräume!

peace87  13.11.2024, 15:06
@Gerhart

Wäre das nicht so, könnte der Vermieter theoretisch jederzeit ins WC rein stürzen während der Mieter grad kacken ist und wäre dann auch noch im Recht.

Wie gehabt: Liefer die Gesetze und zieh Leine.

peace87  13.11.2024, 15:11
@Gerhart

Wie rechtssicher ihr hier seit, zeigt sich auch an solchen Aussagen.

Viel spaß beim zahlen damit dir dein Anwalt das gleiche erklärt. Ich würde an deiner stelle ja peace87 nerven dass er dir die kosten erstatten soll...

Kompletter Schwachsinn! Gutefrage gibt absolut keine Rechtsverbindlichkeit. Im Zweifel fragt man den Anwalt. Der kann dann wenn er was falsches sagt auch in die Verantwortung genommen werden.

Gerhart  13.11.2024, 15:12
@peace87

WG = Wohngemeinschaft ist keine Kategorie des Mietrechtes. Ich behaupte nicht , dass es Sonderregeln für WGs gäbe. "Außer der Vermieter wohnt selber in der WG."  Deine Worte !

peace87  13.11.2024, 15:17
@Gerhart
Außer der Vermieter wohnt selber in der WG." Deine Worte !

Davon abgesehen ist das genau der Ist Stand.

Wohnt er selber mit drin, muss er nicht um Erlaubnis fragen wenn er Wohnung betritt logischerweis. Vermietet er nur, hat er sich mit den Mietern abzustimmen.

Unglaublich was für einen Mist ihr hier erzählt.

Gerhart  13.11.2024, 15:28
@peace87

Deine Logik entbehrt jeder grundsätzlichen Beurteilung der Rechtslage aber die wäre, der unvermietete Teil der Wohnung ist Eigentum des Eigentümers als Vermieter. Du willst partout dem Eigentümer nicht das Recht zugestehen sein unvermietetes Eigentum zu betreten. Dazu muss der Vermieter nicht in diesem Eigentum wohnen. Es unglaublich, wie lange du an deiner rechtsirrigen Meinung festhälst und der Erstellerin des Beitrages hier falsche Verhaltensweisen einredest.

Gerhart  13.11.2024, 21:03
@peace87

Gesetz:In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit! Der Mietvertrag erfasst Mieter und Vermieter mit deren Adressen, den Mietgegenstand, den Mietbeginn, den Mietpreis.

Die hier Fragende und der Vermieter haben vermutlich ihre Adressen im Mietvertrag genannt. Der Mietgegenstand ist E I N Z I M M E R und die Gestattung der Nutzung von Bad, Küche sowie Flur, aber nicht exklussiv für den Mieter! Im Mietvertrag findet sich auch nicht, dass der Vermieter die nur zur Nutzung überlassenen unvermieteten Räume nicht betreten darf . Es wird daher keine abgeschlossene Wohnung vermietet. Eine weitere Diskussion erübrigt sich .

Schwachsinn ist ein schönes Wort, über das besonders du nachdenken solltest, wenn du das kannst.

peace87  13.11.2024, 21:17
@Gerhart

Wie unfähig soll das hier noch werden!?

Ich habe dich nach einem Gesetz gefragt.

Nach dem Paragraphen!

Schwachsinn ist ein schönes Wort, über das besonders du nachdenken solltest, wenn du das kannst.

Ja angesichts dessen das dann sowas darauf kommt, kann darf und sollte man dein Geschwurbel als Schwachsinn bezeichnen.

Schönen Abend und liefer das was ich hier seit Stunden von euch erfragt habe. Was scheinbar jeden von euch zu überfordern scheint.

Wie im ersten Satz meiner Antwort aufgeführt beziehe ich mich auf Eigenmacht und Hausfriedensbruch.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__858.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

Gerhart  13.11.2024, 21:57
@peace87

"Verbotene Eigenmacht" trifft hier nicht zu, weil der Vermieter nicht in den Machtbereich des Mieters getreten ist. Daher kann hier auch nicht auf "Hausfriedensbruch" erkannt werden. Der Vemieter hat nicht das Zimmer als Mietgegenstand (Besitz) des Mieters betreten. Das wird dir jeder Rechtsanwalt erklären.

Gerhart  14.11.2024, 11:26
@peace87

§145 BGB Über das Zustandekommen eines Vertrages. Mehr gibt das BGB nicht her. Ich hatte schon zuvor auf die Vertragsfreiheit verwiesen.Es gibt keine Gesetze die den Inhalt eines Vertrages ausweisen. Das möge unglaublich sein aber ist so.

peace87  14.11.2024, 11:30
@Gerhart

Schwach wenn das alles ist.

Verträge müssen immer rechtskonform sein, sonst verlieren sie jegliche Gültigkeit.

Du kannst also keinen Vertrag abschließen, der nicht mit bestehenden Gesetzen konform geht. Wenn doch verlieren die immer ihre Gültigkeit.

Verträge, die gegen die Rechtslage verstoßen, sind in der Regel nichtig. Das bedeutet, dass sie von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfalten. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 134 BGB.



Gerhart  14.11.2024, 12:46
@peace87

Sollte ein § des Mietvertrages nichtig sein, so ist nicht gleich der ganze Vertrag nichtig. Der hier zur Diskussion stehende Vertrag weist solche Merkmale aber nicht auf. Allerdings hat die Beitragserstellerin den Mietvertrag hier nicht vorgestellt sondern nur interpretiert und ihren Unmut über das Vorgehen des Vermieters geäußert. Sicherlich ist sie sich über die Konsequenzen des Vertrages nicht im Klaren gewesen. Dabei ist dem Vermieter der Zuritt in seine Räume durch Einstecken des Wohnungstürschlüssels ins Schloss von innen ganz einfach zu verwehren.

Von Experte Gerhart bestätigt

Naja, wenn er die Zimmer der WG einzeln vermietet und nur Küche und Bad haben Gemeinschaftsnutzung, dann, denke ich, darf er das . Dafür hat ja auch er das Risiko eines Temporären Leerstands eines Zimmers, eigentlich gehört in der Nichtvermietungszeit das Zimmer sogar ihm und er dürfte es sogar selber nutzen.

Was anderes müßte meines Erachtens im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten sein.

Die Zimmer werden einzeln Vermietet

Dann darf er die nicht zur Mietsache gehoerenden Raeume der Wohnung natuerlich jederzeit betreten und auch nutzen, z.B. nicht vermietete Zimmer sowie die Gemeinschaftsraeume (Kueche, Bad, Flur). Ihr habt dann ja nur jeweils einzelne Zimmer gemietet und eben nicht die ganze Wohnung.