Die meisten Vermieter wirdst du wohl bei vermieter-forum.com finden.
Vielleicht ist da ja jemand der in deiner Region vermietet und Kontakt zu bzw. Erfahrungen mit Hausverwaltungen vor Ort hat.
Die meisten Vermieter wirdst du wohl bei vermieter-forum.com finden.
Vielleicht ist da ja jemand der in deiner Region vermietet und Kontakt zu bzw. Erfahrungen mit Hausverwaltungen vor Ort hat.
Das wird bereits zu spät sein.
Aber es besteht in solchen Fällen eventuell ein Widerrufsrecht. Voraussetzung für den Widerruf des Mietvertrags ist, dass der Vermieter Unternehmer ist und es sich um einen Mietvertrag für Wohnräume handelt.
Auch muss der Vertrag zB ohne Besichtigung der Wohnung erfolgt sein bzw. allgemein "über die Ferne" (Email, Brief, Telefonat) abgeschlossen sein.
Deswegen enthalten gute Mietverträge (aus Vermietersicht) auch Widerrufsbelehrungen. Bei ordentlicher Belehrung besteht das Widerrugsrecht dann nur 2 Wochen. Ohne Belehrung besteht es 1 Jahr und 2 Wochen.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung und in solchen Fällen ergibt die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts (der den Einzelfall kennt Sinn.